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Fahrzeug Beschlagnahmen oder Sicherstellen

Harley-Davidson FLHXS
Themenstarteram 7. April 2019 um 15:18

Hi, bei mir gab es letzten Montag folgenden Vorfall

Nach der Arbeit bin ich mit meiner Street Glide angehalten worden, von 2 Motorradpolizisten.

War eigentlich ein recht freundlicher Herr :cool:soll es ja auch geben

Papiere und Führerschein waren angesagt und er sah dass alles (theoretisch) eingetragen war.

Allerdings sind am Sturzbügel so schöne bequeme Fußrasten dran, welche ausgeklappt waren

Nun machte er mich darauf aufmerksam, dass dies nicht erlaubt sei, da diese zum einen über die Fahrzeug breite heraus stehen und ich damit einen Fußgänger verletzten kann.

Somit sei dies ein schwer wiegender Sicherheitsmangel

Ich erklärte Ihm einfach das ich das nicht wusste :D und das ja fast überall angebaut sei

Nun musste er :D und meinte, ist Ihm schon klar

Aber dass ich natürlich so vertrauenswürdig aussehe, machte er mir folgenden Vorschlag

Wir beschlagnahmen das Fahrzeug nicht, ich meine er hat beschlagnahmen und nicht sicher stellen gesagt, wollte jetzt aber auch keinen Eid darauf machen

Er gibt mir die Chance, nach Hause zu fahren und die Fußrasten abzubauen.

Er würde das irgendwo so zu speichern

Ging dann nochmals mit seinen Papieren auf die andere Straßenseite zu seinem Motorrad und telefonierte da rum

Ach ja, auf der anderen Seite standen 4 Autos, welche Sie gerade auch "beschlagnahmt" hatten und es kamen 2 Abschleppfahrzeuge um die zu verladen

Dann kam er wieder und sagte mir, die 4 Autofahrer hatten jetzt nicht soviel Glück

Der weitere Ablauf wäre, nach der Beschlagnahmung/Sicherstellung, das dann irgendwann ein Gutachter kommt, welcher ca. 500 bis 1.000 Euro kostet und dann eine Anzeige.

Die Betriebserlaubnis sei dadurch auch erloschen.

Da würden dann weitere Kosten auf einen zukommen.

Dann durfte ich weiter fahren.

Keine 10 Kilometer weiter, schon wieder eine Kontrolle,erneut mit Motorradpolizisten. :mad: ist nicht mein Tag heute

Papiere und Führerschein und dann, Motorrad ist beschlagnahmt.

Ich erzähle Ihm, dass ich keine 10 Kilometer zuvor schon mal angehalten wurde und es ging auch dort um die Fußrasten und mir der Kollege eine Verwarnung ausgesprochen hatte, sowie die Chance heim zu fahren und die Rasten abzubauen

Er wollte wissen wo und in etwa wann, dann telefonierte er herum, kam zurück und bestätigte dies ;) puh Glück gehabt und ich konnte weiter fahren

Hab die dann zuhause abgebaut, als Gesetz getreuer Bürger :cool:

Am nächsten Tag wurde ich an der zweiten Stelle von den gleichen Polizisten angehalten.

Er grinste nur und beglückwünschte mich zu dem Entschluss, die Rasten gestern Abend noch entfernt zu haben

Nun zu meiner Frage:

Kann das Fahrzeug tatsächlich wegen so etwas beschlagnahmt/sichergestellt werden :confused:

Und kann ich das irgendwo so nachlesen?

Kann ich mich davor bei einer Kontrolle überhaupt wehren?

Meine Bekannte meinten, geht nicht

Aber die waren ja auch nicht in der Situation

Solche Aussagen wie, dass überschreitet die Verhältnismässigkeit oder einfach geht nicht, würde mir jetzt wenig helfen, dass wurde mir die letzten 2 Tage des öfteren erzählt

Auch hatte ich gehört, nur bei Verdacht auf gestohlene Anbauteile kann das gemacht werden.

Die Polizisten erklärten mir das so, wegen der erhöhten Gefährdung von Fußgängern

Auch werden diese Fußrasten dieses Jahr ein weiteres bevorzugtes Jagdgebiet bei Harley's sein :(

Erste Kontrolle Stuttgart-Zuffenhausen bei Porsche

Zweite und dritte Kontrolle Kornwestheim in Richtung Flugplatz nach Aldingen

Das kontrollierte Bike
Beste Antwort im Thema

Einer Beschlagnahme widersprechen ist empfehlenswert - sonst ist man ja damit offiziell einverstanden und kann nie irgendwas geltend machen ( für den Fall, daß die Maßnahme tatsächlich "Unrecht" war und man dann auch noch "sein Recht" zugesprochen bekommen würde ).

Ob`s der momentanen Situation dient (tut es nicht, das Abschleppen wird mit oder ohne Einverständnis sowieso gemacht), ist dabei unwichtig - aber ich kenne keinen Grund, der Maßnahme nicht zu widersprechen, man schadet sich damit nicht.

Es scheint immer mal wieder neue Trends beim sogenannten "Kompetenzteam Motorrad" der Polizei zu geben.

Der letzte den ich kenne, waren Katzenaugen und Blinkerabstand sowie Einsehbarkeit der hinteren Blinker von der schräg gegenüberliegenden Seite ( z.B. wenn zu weit vorne montiert ).

Jetzt also die Highway Bars.

Ist aber ein Glücksfall, lediglich wegen so Firlefanz von Sicherstellung bedroht zu sein - wenn das Bordwerkzeug im Koffer den richtigen Schlüssel für die vier Schrauben beinhaltet, ist das Thema ja vor Ort erledigt.

In der aktuellen Custombike vom April ist das Thema Sicherstellung aus anwaltlicher Sicht beschrieben.

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Naja..... drei Möglichkeiten.

1. Die illegalen Dinger ablassen.

2. Werkzeug dabei haben, du hast ja genug Platz und die Dinger notfalls vor Ort bei ner Kontrolle abschrauben.

3. Einer Sicherstellung/Beschlagnahme grundsätzlich widersprechen. Sollte sich der Grund dafür als unverhältnismäßig/nicht stimmen herausstellen, trägt die Kosten der Staat bzw. überlegt sich der Beamte vielleicht selbst seine Unverhältnismässigkeit.

Ich muss mal auf meinem Rechner schauen, ich hatte mal einen Text gespeichert wo es um dieses Thema ging.

Das darf die Rennleitung durchaus wenn man es vor Ort nicht abändern kann.

Darum nehmen z.b. auch viele ihre DB Killer mit, damit sie bei einer Kontrolle wieder den Original Zustand herstellen können.

Das ist zwar dann Vorsatz und kostet nochmal mehr, aber immerhin darf man weiterfahren....

Vorsatz ist das nur dann wenn man die falsche Antwort parat hat. Man hat die DB Killer nicht vorsätzlich herausgeschraubt, sondern man hat sie verloren, da die Schrauben herausvibriert sind. ;)

Zitat:

@bestesht schrieb am 7. April 2019 um 18:08:35 Uhr:

Vorsatz ist das nur dann wenn man die falsche Antwort parat hat. Man hat die DB Killer nicht vorsätzlich herausgeschraubt, sondern man hat sie verloren, da die Schrauben herausvibriert sind. ;)

Nunja, man sollte dazu dann stehen, man weiß ja das es nicht legal ist. Und wenn du denen so dumm kommst finden die mit Sicherheit noch mehr. Ich habe einmal, unbewusst ne "dumme Antwort" gegeben...den Stress muss ich nicht nochmal haben.....;)

Einer Beschlagnahme widersprechen ist empfehlenswert - sonst ist man ja damit offiziell einverstanden und kann nie irgendwas geltend machen ( für den Fall, daß die Maßnahme tatsächlich "Unrecht" war und man dann auch noch "sein Recht" zugesprochen bekommen würde ).

Ob`s der momentanen Situation dient (tut es nicht, das Abschleppen wird mit oder ohne Einverständnis sowieso gemacht), ist dabei unwichtig - aber ich kenne keinen Grund, der Maßnahme nicht zu widersprechen, man schadet sich damit nicht.

Es scheint immer mal wieder neue Trends beim sogenannten "Kompetenzteam Motorrad" der Polizei zu geben.

Der letzte den ich kenne, waren Katzenaugen und Blinkerabstand sowie Einsehbarkeit der hinteren Blinker von der schräg gegenüberliegenden Seite ( z.B. wenn zu weit vorne montiert ).

Jetzt also die Highway Bars.

Ist aber ein Glücksfall, lediglich wegen so Firlefanz von Sicherstellung bedroht zu sein - wenn das Bordwerkzeug im Koffer den richtigen Schlüssel für die vier Schrauben beinhaltet, ist das Thema ja vor Ort erledigt.

In der aktuellen Custombike vom April ist das Thema Sicherstellung aus anwaltlicher Sicht beschrieben.

Themenstarteram 7. April 2019 um 17:40

Zitat:

@Easygear schrieb am 7. April 2019 um 19:20:02 Uhr:

Jetzt also die Highway Bars.

Ist aber ein Glücksfall, lediglich wegen so Firlefanz von Sicherstellung bedroht zu sein - wenn das Bordwerkzeug im Koffer den richtigen Schlüssel für die vier Schrauben beinhaltet, ist das Thema ja vor Ort erledigt.

In der aktuellen Custombike vom April ist das Thema Sicherstellung aus anwaltlicher Sicht beschrieben.

Das heißt also, wenn ich einen Satz Inbusschlüssel parat habe und die Dinger vor Ort demontiere, kann das Bike nicht sicher gestellt werden? Oder ist das nur eine Vermutung und auch dem Willen des Beamten unterlegen.

Wenn der NICHT will, das ich die demontiere, was dann?

Abbauen wäre ja kein Problem, ich hab schon mal ein bisschen "gebastelt" an Harley's :D

Die Zeitschrift werde ich mir diese Woche auf jeden Fall mal besorgen, um mich zu informieren, danke für den Hinweis

am 7. April 2019 um 17:42

Also das Fahrzeug dürfen die glaube ich nicht beschlagnahmen. Ausser es ist gestohlen (gemeldet).

 

Den Schein und oder KZ allerdings schon. Und dann darfst du das Ding selbst abschleppen lassen. Allerdings zu dir nach Hause.

Mit dem Wisch von der Polente den Verstoss beseitigen (Fussrasten ab) und vom TÜV bestätigen lassen.

Ab zur Zulassung und KZ/Schein abgeholt - Fertig.

Kostet halt paar Taler für die ganzen superteuren Spezialpapiere (man Munkelt die wären aus Elfenbein ;) ).

 

Zumindest hat mir das der freundliche Herr in Blau bei meiner letzten Kontrolle so dargelegt und ist dann auch so passiert.

Ca 200 plus die eigentlichen "Umbaukosten" inkl OWi.

Sicherstellung ist unter gewissen Bedingungen möglich, zu diesen Bedingungen gehört nicht nur, wenn man über Diebesgut spricht.

Davon abgesehen, kann eine Sicherstellung auch mal "zu Unrecht" erfolgen - schon ist man danach wieder beim Thema "Recht haben und Recht bekommen", was zwei völlig verschiedene Dinge sein können, wenn man nur genug Pech hat.

Aber auf jeden Fall ist das Vermeiden dieses Vorgangs, unabhängig vom Endergebnis, erstrebenswert.

Wenn die Chance besteht, daß ich das mit etwas Kleinwerkzeug im Koffer vermeiden kann, ....

 

Möglicherweise nicht so gut - könnte ich mir vorstellen - wäre vielleicht, grinsend den Schlauen und Vorbereiten zu geben.

Vorsatz erkennen lassen ist nie gut.

Ich hatte ich mir das mal dazu aus dem Netz gespeichert, ist aus 2010.....

Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten. Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen. Bei allen anderen vermeintlichen Mängel - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach §17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 - 2 Wochen) zu überprüfen ist.

Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:

Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht §49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet, den Schallpegel im Nahfeld feststellen zulassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt... Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach §21 StVZO oder §19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.

Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München

Und ganz ehrlich, wenn man mit einer 300kg + Harley einen Fußgänger erwischst, eagl womit, ist ja nicht so breit, dann hat der Fußgänger sowieso erhebliche Verletzungen, ob jetzt da die Fußrasten dran sind oder nicht, sind ja nur geklemmt und würden sich bei der Belastung eh wegdrehen.

Zitat:

@synthomesc schrieb am 7. April 2019 um 18:06:12 Uhr:

Das darf die Rennleitung durchaus wenn man es vor Ort nicht abändern kann.

Darum nehmen z.b. auch viele ihre DB Killer mit, damit sie bei einer Kontrolle wieder den Original Zustand herstellen können.

Das ist zwar dann Vorsatz und kostet nochmal mehr, aber immerhin darf man weiterfahren....

Die Rennleitung kann dir diesbzgl. die Weiterfahrt untersagen. Wenn man vor Ort die Verkehrstauglichkeit wieder herstellen kannst ist gut oder man muss sie mit dem Abschlepper/Anhänger abtransportieren lassen.

BTW Die aktuellen Scheine besitzen ein grünes Rubbelfeld auf der Rückseite, womit die Beamten vor Ort den Schein entwerten können.

Ach dafür ist das Rubbelfeld. Und ich dachte, ich kann da was gewinnen. So´n Mist.

Das mit der beschlagnahme hat m.e. Rein disziplinarischen charakter. Wird ja dann alles noch eine schippe teurer.

Und selbst wenn du im nachgang die unrechtmäßigkeit gerichtlich feststellen lässt: was nützt es dir? Der Beamte trägt dafür keine konsequenzen. Den Ärger hast du allein.

Bei der Limited CVO sind die Rasten serienmäßig verbaut.

Und nun ?

Google aufrufen und Bild zeigen.

Treffer

am 8. April 2019 um 7:29

Zitat:

@bestesht schrieb am 07. Apr. 2019 um 20:32:42 Uhr:

Ich hatte ich mir das mal dazu aus dem Netz gespeichert, ist aus 2010.....

Am besten eingeschweisst in der Tasche immer dabei haben :D

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