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Fahrzeug gestohlen - wer zahlt den Schaden?

VW Vento 1H
Themenstarteram 16. August 2009 um 7:21

Mir wurde mein Golf III Caravan gestohlen, welchen ich zur Arbeit benötige. Dies fiel einer Polizeistreife auf, welche daraufhin das Fahrzeug, sowie den Fahrer kontrollieren wollte. Dieser gab Gas und raste mit 100km/h durch eine 30er Zone. In einer scharfen Rechtskurve prallte dieser dann frontal auf eine Mauer. Am Fahrzeug entstand Totalschaden.

Die Polizei meinte, dass man hier nur zivilrechtliche Schritte einleiten könne, um seinen Schaden geltend zu machen. Für die Polizei selbst ist es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis, da der Fahrer keinen Führerschein besitzt, bzw. gerade macht.

Der Fahrer ist mir leider persönlich bekannt. In einem Telefonat mit dessen Mutter wurde ich darauf hingewiesen, dass schon mehrere solche Vorfälle stattfanden und er ohne Arbeit/Einkommen sei, somit eben nichts zu holen sei.

Einen RA könne ich einschalten und Klage erheben, welche aber ohne Vollstreckungserfolg bleiben würde. Er sei 19 Jahre und sie könne nicht für alles einstehen.

Das Fahrzeug wurde dringend benötigt, da ich selbstständig bin und an feste Aufträge und deren termingerechte Erfüllung gebunden bin. Ansonsten erfolgt die Kündigung der Aufträge, bzw. evtl. Regressansprüche.

Zudem fahre ich am Freitag in einen vorab bezahlten Urlaub, welcher ohne Auto nicht anzutreten ist.

Die ganze Misere finanziell abzufangen ist i.M. von meiner Seite so kurzfristig nicht möglich.

Kennt sich hier jemand aus, da sich von der Versicherungsseite alles dezent zurück zieht?

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25 Antworten

So scheiße es auch ist - aktuell bleibst Du erstmal auf den vollen Schaden sitzen.

Verklag ihn auf Zahlung, dass Du einen Titel hast. Dann haste zumindest Glück, wenn er in ein paar Jahren mal Arbeit hat oder so, dass Du dann nochmal Geld von ihm siehst.

Aber aktuell wirste da nix bekommen und da springt auch keine Versicherung ein.

da muss es doch eine möglichkeit geben. es kann doch nicht angehen, dass er einfach auf

allen kosten sitzen bleibt , da der Dieb keine kohle bestitzt.

 

Notfalls müssen doch die Eltern ans Portmonait oder ? Immerhin ist es Ihr Sohn......

Denke vor Gericht wird der zu Monatsraten verdonnert oder so...

hi,

hier in der gegend das gleiche kürzlich geschehen - der "fahrer" läuft lächelnd durch die gegend und der arme kautz hat alles selber gelöhnt...

schweinerei.

mfg

loomi

 

Die Eltern sind für die finanziellen Schäden ihrer Kinder nicht zahlungspflichtig.

Zitat:

Original geschrieben von Duky

da muss es doch eine möglichkeit geben. es kann doch nicht angehen, dass er einfach auf

allen kosten sitzen bleibt , da der Dieb keine kohle bestitzt.

 

Notfalls müssen doch die Eltern ans Portmonait oder ? Immerhin ist es Ihr Sohn......

Denke vor Gericht wird der zu Monatsraten verdonnert oder so...

Das Gericht verdonnert ihn zur Zahlung, der Kläger hat dann einen vollstreckbaren Titel. Mehr net. Der Titel kann aber nicht vollstreckt werden, weil der Angeklagte keine Kohle hat.

Zu welchem Monatsraten soll das Gedicht ihn denn verdonnern? Wenn er kein Geld hat, hat er kein Geld - und wenn er zahlen soll, gibts nen Titel - WIE der vollstreckt wird, is dem Gericht scheißegal.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

Die Eltern sind für die finanziellen Schäden ihrer Kinder nicht zahlungspflichtig.

Zumindest nicht mehr, wenn er 19 ist.

am 16. August 2009 um 9:09

1. anzeige wegen diebstahls

2. anzeige wegen sachbeschädigung

3. zu deiner versicherung gehen und mit denen schnacken. eventuell zahlen diese erstmal den schaden und holen sich das geld dann beim schuldigen wieder..

wenn du keine vollkasko hast, bleibst du zu 100% auf dem schaden sitzen.......

die eltern kannst du nicht zur zahlung verknacken....und gegen den jungen bleibt dir einzigst und alleine die möglichkeit einen titel gegen ihn zu erwirken...die erfolgschancen da was rauszubekommen, liegen allerdings iwo bei kaum vorhanden bis nicht vorhanden, und für die kosten die deiser titel (u.a. durch anwalt usw.) mit sich bringt musst du ebenfalls in vorleistung treten....

Erstmal eine Frage?

Wie hat er den den Wagen überhaubt Entwendet???

mit deinen Schlüssel?????????????

oder aufgebrochen ??????????

Wenn mit deinen schlüssel dann haste pech

denn du hast die flicht den schlüssel so zu verstecken das er nicht in versuchung kommt .

wenn du pech hast ist es grobfahläsig und du must auch noch Zahlen.

ich finde sowas echt eine schweinerei...

wenn der nicht zahlen muss, wäre das für mich ein Grund der Selbstjustiz....

Wozu hat man eine Versicherung, wenn die nicht eintritt?

Da kann man sich die Kosten der Teilkasko ja fast sparen....

Hi,

es gibt einen Verein (ich glaub weißer Ring oder so) der entschädigt Opfer von Verkehrsunfällen oder Verbrechen wenn keine Vesicherung zahlt. Allerdings weiß ich net welche Auflagen oder Vorraussetzungen die haben. Wirst du aber sicher im Web was drüber finden können.

Und natürlich wird der Typ verurteilt,nur solange kein Geld da ist kann man eben auch nix eintreiben. Der gerichtliche Titel bleibt aber für viele viele Jahre besehen, wenn der in 10 oder 20 Jahren zu Geld kommst kannst du das immer noch eintreiben.

 

Mit der Teilkasko würde ich auch kontakt aufnehmen. Durchaus möglich das die auch zahlen. Ist zwar im Prinzip ein Vandalismusschaden aber im zusammenhang mit einem Diebstahl.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

es gibt einen Verein (ich glaub weißer Ring oder so) der entschädigt Opfer von Verkehrsunfällen oder Verbrechen wenn keine Vesicherung zahlt.

trifft hier nicht zu...das kann der te sich gleich sparen ddanach zu gucken.....

Zitat:

Original geschrieben von Duky

wenn der nicht zahlen muss, wäre das für mich ein Grund der Selbstjustiz....

*lol*

was willste denn machen?

der dieb bekommt vllt ein paar sozialstunden weil er die kiste gekalut hat.....du wirst dich dann wegen körperverletzung vor gericht verantworten müssen, und neben einer geldstrafe wirst du auch noch schmerzengeld an den dieb zahlen müssen, und darfst dich beim nächsten vorstellungsgespräch mit "ich bin wegen fahrlässiger körperverletzung vorbestraft" rühmen.....

Zitat:

Wozu hat man eine Versicherung, wenn die nicht eintritt?

wofür sollte hier eine versicherung eintreten?! :rolleyes:

die einzigste vers. die hier zahlen würde ist die vollkasko....aber da das fz weder geklaut noch sonstwas ist, ist die teilkasko hier nicht zuständig......

am 16. August 2009 um 12:14

das fahrzeug wurde nicht geklaut? hat er das auto gegen die mauer geschoben oder wie hat er das gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von eSmoka

das fahrzeug wurde nicht geklaut?

"geklaut" im sinne der teilkasko bedeuted, dass das fz unauffindbar ist......da das fz sich aber (wieder) im besitz des te befindet trifft dies nicht zu!

am 16. August 2009 um 12:29

das fahrzeug wurde allerdings entwendet und dabei schäden verursacht... alle schäden die unmittelbar mit der entwendung zu tun haben sind durch die tk abgedeckt..

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