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Fahrzeug -> Halterwechsel im gleichen Landkreis -> Kennzeichen ?
Hi!
Kann man ein neues Kennzeichen beantragen wenn man sich ein Fahrzeug kauft (im gleichen Landkreis) oder muss man dann das alte behalten ?
Danke
EDIT:
Ich hab im Moment Fahrzeug A und möchte gerne Fahrzeug Y kaufen.
A und Y sind beide im gleichen Landkreis zugelassen.
Fahrzeug A wird verkauft
Fahrzeug Y wird gekauft und an diesem möchte ich ein neues Kennzeichen (Wunschkennzeichen) haben.
Geht das ?
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15 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Hi!
Kann man ein neues Kennzeichen beantragen wenn man sich ein Fahrzeug kauft (im gleichen Landkreis) oder muss man dann das alte behalten ?
Danke
bei halterwechsel geht das gegen aufpreis (ueblicherweise)
damals ging es nicht, heute ist es machbar.
Harry
Alles klar, vielen Dank!
Du kannst sogar dein altes Kennzeichen an den neuen Wagen mitnehmen
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Du kannst sogar dein altes Kennzeichen an den neuen Wagen mitnehmen
Grüße
Steini
Aber das ist doch erst neu das das geht?! Früher war doch das Kennzeichen des alten Fahrzeugs noch 6 Monate "gesperrt" war?!
Wenn ich mich recht erinner.
Zitat:
Original geschrieben von regda
Aber das ist doch erst neu das das geht?! Früher war doch das Kennzeichen des alten Fahrzeugs noch 6 Monate "gesperrt" war?!
Wenn ich mich recht erinner.
da ist auch kein halterwechsel vorgenommen worden und die kommunikationswege "sollen" sich wohl in den letzten 10J auch verschnellert haben
beim fall des TE ist ja halterwechsel UND neuausgabe eines (vmtl) wunschkennzeichens der fall.
Harry
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
Zitat:
Original geschrieben von regda
Aber das ist doch erst neu das das geht?! Früher war doch das Kennzeichen des alten Fahrzeugs noch 6 Monate "gesperrt" war?!
Wenn ich mich recht erinner.
da ist auch kein halterwechsel vorgenommen worden und die kommunikationswege "sollen" sich wohl in den letzten 10J auch verschnellert haben
beim fall des TE ist ja halterwechsel UND neuausgabe eines (vmtl) wunschkennzeichens der fall.
Harry
Vielleicht würde er sich ja sein altes wünschen wenn er wüsste das es geht . Aber vielleicht meldet er sich ja nochmal.
Grüße
Steini
Hey!
Ich hab mein Auto jetzt verkauft, morgen kaufe ich das neue Auto.
Will mir dann Wunschkennzeichen aussuchen...also an dem neuen Wagen ist jetzt noch "AB - FG 12" drann und ich hätte gerne "AB - XY 34"
Kann der Verkäufer seine Nummernschilder behalten (AB - FG 12) ???
Zitat:
Original geschrieben von Bl@ck-H@wk
Kann der Verkäufer seine Nummernschilder behalten (AB - FG 12) ???
bei halterwechsel im regelfall JA! ist aber imho ueber den landkreis geregelt. also dort nachfragen...
Harry
Ja, kann er. Es gibt sowohl die Möglichkeit das Kennzeichen beim Fahrzeug zu lassen sowie beim Halter. Das Kennzeichen wird dann quasi einen bestimmten Zeitraum auf den alten Halter als "Wunschkennzeichen" reserviert!
Grüße
Steini
Hmpf...zu langsam
Wunderbar
Ich berichte morgen nochmal wie es gelaufen ist
Vielen Dank schonmal
Moin Moin. Steini hat recht,allerdings gibt es einen kleinen Stolperstein,wenn ein Fahrzeughalter sein Kennzeichen auf sein neues Fahrzeug übernehmen möchte.Nämlich muß das Altfahrzeug 24 Std. abgemeldet sein,bevor das neue Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen angemeldet werden kann.Also 24 Std.ohne Auto und 2x zum Verkehrsamt. MfG.alrock01
Genau so ist und war es .....zumindest bisher. Aber offensichtlich geht es mal so und dann wieder so. Ich (in X) habe mein Auto an meinen Schwager verkauft (in Y). Dieser hatte gleichzeitig sein altes Auto an einen Händler verkauft. Er hat dann sein altes Auto am gleichen Tag abgemeldet und sofort im gleichen Moment anschließend den von mir gekauften Wagen auf sich neu zugelassen mit dem Kennzeichen seines ehemaligen - an den Händler verkauften - Autos. Mein neues Auto kam einige Tage später. Bei mir (in X) dagegen war meine alte Nummer noch nicht wieder frei (die Abmeldung/Ummeldung des bisherigen PKW auf meinen Schwager war dort aber bereits bekannt), ich mußte eine neue auswählen.
Moin Moin.Diese Möglichkeit sein altes Kennzeichen zu behalten ist relativ neu.Es mag durchaus noch Zulassungsbezirke geben wo es noch nicht soweit ist,ich spreche hier von Hamburg.Das gleichzeitige ab und anmelden mit dem selben Kennzeichen ist nicht möglich,weil sonst zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen am Straßenverkehr teinehmen dürften.Das abgemeldete Fahrzeug darf bis 24 Uhr zumindest im Zulassungsbezirk bewegt werden(gehe ich jetzt nicht genauer drauf ein).Das angemeldete Fahrzeug darf aber auch sofort gefahren werden.Da die selben Nummerschilder verwendet werden können ,würde das abgemeldete Fahrzeug sogar mit Zulassungsplaketen versehen am Straßenverkehr teilnehmen.Das würde erstens bedeuten,man könnte mit dem abgemeldeten Fahrzeug von Hamburg nach München fahren ohne aufzufallen,und zweitens ganz böse gedacht z.B. mit gefälschten Kennzeichen das neu zugelassene Fahrzeug bewegen.Fakt ist auf jeden Fall,das zwei Fahrzeuge am selben Tag mit dem gleichen Kennzeichen versichert sind,und das geht leider nicht.MfG.alrock01
Moin,noch ein kleiner Nachsatz zum eben geschriebenen.Man muß bei der Abmeldung gegen eine Gebühr sein altes Kennzeichen reservieren lassen.MfG.alrock01