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Fahrzeug hat keine Leistung mehr:

Ford Mondeo Mk3 (B4Y, B5Y, BWY)
Themenstarteram 16. Juli 2011 um 17:13

Hallo brauche mal wieder hilfe mein Ford Mondeo Mk 3 TDCI mit 115 Ps nimmt kein Gas mehr an bis 1500 Umdrehungen dann ist feierabend er zeigt auch kein Fehler an der ADAC hat schon versucht das Steuergerät auszulesen

hat einer schon mal so was ähnliches gehabt wenn ja bitte ich euch mir einen Rat zu geben.

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9 Antworten

Beschreib mal mehr, was für ein Baujahr, Kilometerstand etc.

Dann bei 1500 u/min geht dann der Motor aus oder quält er sich für mehr Drehzahl?

Läuft der Motor noch rund?

Hat der ADAC Mann keine Vermutung?

Wurden alle Wartungen gemacht?

läuft er vielleicht im notlaufprogramm? gibts sowas für den mondeo???

am 18. Juli 2011 um 22:43

Hallo,

ich habe seid 2 Wochen größeres Problem mit meinem Mondeo.

1. Rußt er stark!

2. Keine (weniger) Leistung, erst bei höheren Drehzahlen

3. Im 4 Gang bei ca. 2200u/Min ruckelt es.

4. Höchstgeschw. wird nicht erreicht

Am Freitag war ich in der Werkstett und haben neuen Luftfilter, Kraftstofffilter und Luftmassenmesser erneuert. 420€ sind weg und nichts passiert!!! Was kann es sein?

Es ist ein Mondeo BWY Bj 2005 mit 161tkm.

Am Freitag habe ich wieder ein Termin in der Werkstatt und bevor die mir wieder Geld aus der Tasche ziehen würde ich gerne wissen was es sein kann, damit ich nicht ganz dumm vor dem Mechaniker stehe!!!

Bitte um schnellen Rat

Danke im Voraus

vielleicht gerissener Turboschlauch

am 19. Juli 2011 um 16:11

Danke schon mal für den Tipp.

Ist es auch für einen wie mich erkennbar? Hätte es der Mechaniker nicht sehen/hören müssen?

Danke

Einige Risse erkennt man nur wenn man den Schlauch im

ausgebautem Zustand leicht zusammendrückt.

Ansonsten fällt mir noch die Störungsquelle Nummero Eins

ein: Das AGR Ventil!

Insbesondere das starke Rußen, sowie nicht erreichen der

Höchstgeschwindigkeit sprechen dafür.

Muss aber nicht unbedingt auf Verdacht getauscht werden.

Durch Temporäres Totlegen kann man erkennen ob es der Übeltäter ist.

MfG

Surfkiller20

Wieder mal ein heißer Tipp an alle Unglücklichen, denen das Geld für Teile aus der Tasche geleiert wird und der Fehler ist nicht weg!

 

Gebt der Werkstatt schriftlich den Auftrag, den Mangel zu beseitigen! Also zB

"1. Rußt er stark!

2. Keine (weniger) Leistung, erst bei höheren Drehzahlen

3. Im 4 Gang bei ca. 2200u/Min ruckelt es.

4. Höchstgeschw. wird nicht erreicht" beseitigen.

 

Wenn die Werkstatt dann Teile tauscht und das Problem ist nicht behoben, dann ist die Reparatur nicht zu bezahlen. Die Werkstatt schuldet bei dieser Auftragserteilung den "Erfolg" der Arbeit. Und der besteht in der Beseitigung des Fehlers. Die Fachleute sollten in der Werkstatt sitzen und das Risiko der Fehlersuche liegt dort bei den Fachleuten.

 

Wo bistn da in der Werkstatt? Bei Ford? Dann würde ich denen höflich aber bestimmt erklären, dass draußen das Ford-Zeichen hängt und sie für die Fehlersuche gradestehen müssen. Die Kosten für die erste "Reparatur" würde ich zurückfordern, das ist ja krass. Bei Nicht-Ford, geh woanders hin und fordere Dein Geld von der Werkstatt zurück. Biste Rechtsschutzversichert? Dann lass Dich beraten ob was machbar ist.

 

Das was die getauscht haben ist so ins Blaue hinein, das macht man gerne wenn man nix weiß.

In den meisten Fällen hängts entweder an kaputten Turboschläuchen (das ist aber hörbar), am AGR oder an Einspritzdüsen. In den allermeisten Fällen kann eine gute Werkstatt der Fa. Delphi bei Fehlern am Einspitzsystem weiterhelfen, such mal hier http://am.delphi.com/locator

 

am 20. Juli 2011 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von ermüdungsbruch

Wieder mal ein heißer Tipp an alle Unglücklichen, denen das Geld für Teile aus der Tasche geleiert wird und der Fehler ist nicht weg!

Gebt der Werkstatt schriftlich den Auftrag, den Mangel zu beseitigen! Also zB

"1. Rußt er stark!

2. Keine (weniger) Leistung, erst bei höheren Drehzahlen

3. Im 4 Gang bei ca. 2200u/Min ruckelt es.

4. Höchstgeschw. wird nicht erreicht" beseitigen.

Wenn die Werkstatt dann Teile tauscht und das Problem ist nicht behoben, dann ist die Reparatur nicht zu bezahlen. Die Werkstatt schuldet bei dieser Auftragserteilung den "Erfolg" der Arbeit. Und der besteht in der Beseitigung des Fehlers. Die Fachleute sollten in der Werkstatt sitzen und das Risiko der Fehlersuche liegt dort bei den Fachleuten.

Wo bistn da in der Werkstatt? Bei Ford? Dann würde ich denen höflich aber bestimmt erklären, dass draußen das Ford-Zeichen hängt und sie für die Fehlersuche gradestehen müssen. Die Kosten für die erste "Reparatur" würde ich zurückfordern, das ist ja krass. Bei Nicht-Ford, geh woanders hin und fordere Dein Geld von der Werkstatt zurück. Biste Rechtsschutzversichert? Dann lass Dich beraten ob was machbar ist.

Das was die getauscht haben ist so ins Blaue hinein, das macht man gerne wenn man nix weiß.

In den meisten Fällen hängts entweder an kaputten Turboschläuchen (das ist aber hörbar), am AGR oder an Einspritzdüsen. In den allermeisten Fällen kann eine gute Werkstatt der Fa. Delphi bei Fehlern am Einspitzsystem weiterhelfen, such mal hier http://am.delphi.com/locator

 

Sorry, aber das ist unsinn.

"Wenn die Werkstatt dann Teile tauscht und das Problem ist nicht behoben, dann ist die Reparatur nicht zu bezahlen. Die Werkstatt schuldet bei dieser Auftragserteilung den "Erfolg" der Arbeit. Und der besteht in der Beseitigung des Fehlers. Die Fachleute sollten in der Werkstatt sitzen und das Risiko der Fehlersuche liegt dort bei den Fachleuten."

Das was Du da vorbringst, ist ein Blanko-Auftrag, bzw. Freibrief.

Bei den Filtern seh ich keinen unsinnigen Wechsel, woher weisst Du denn das die nicht eh dran waren. Gut über den LMM könnte man sich evtl. streiten. Aber wenn irgendwas am Motor nicht hinhaut, ist bei etlichen FFH als erstes der LMM schuld.

Teile, die im Zuge der Diagnose getauscht werden "müssen", um diese zu machen zu können, sind auch zu bezahlen, wenn vorher nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ausserdem kann der LMM ja wirklich defekt gewesen sein, dass wissen wir nicht. Allerdings hätte man den auch probehalber tauschen können, ohne ihn gleich den nuen zu verkaufen.

Wenn Du schreibst, z.B. Motor zieht nicht richtig, bitte beheben, kannst Du auch hinfahren und sagen mach mal TÜV-fertig.

Solange der Weg zur Diagnose vernünftig und logisch nachvollziehbar ist, muss er auch bezahlt werden. Da ist die Werke auf der sicheren Seite. Das die vielleicht nicht ganz so gut sind, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich glaube Du wärst der Erste, der mit der beschriebenen Masche durchkommt.

Nur weil ich nicht alles in epischer Breite hinschreibe, ist es noch lange kein Unsinn. Auf die Weise erteiltst Du formal gesehen, einen Werkvertrag (Ruckeln beseitigen) und keinen Dienstvertrag (Teile XYZ tauschen). Das ist ein Unterschied, denn bei ersterem schuldet Dir die Werkstatt den Erfolg der Maßnahme (=Vertragserfüllung) wenn Du das Werk abnimmst, beim zweiteren nur die Tätigkeitsdurchführung. Frag mal einen Juristen ... oder was meinst Du warum Auftragerteilungen oft heißen "Teil XYZ tauschen...".

 

Jede Reparatur, die den Fehler nicht beseitigt, ist aus Kundensicht fehlgeschlagen bzw unvollständig. Nehmen wir mal an, dass alle Teile wirklich kaputt waren, dann haben die trotzdem das oder die Teile nicht gewechselt die den Fehler vollends beheben. Das nützt so nur der Werkstatt, nicht dem Kunden. Und dafür soll er sauer erarbeitet Euros bezahlen?

 

Bei der Beauftragung muss man natürlich keinen Freibrief erteilen; einerseits kann man sich einen Kostenvoranschlag machen lassen oder die Kosten bei der Auftragsvergabe begrenzen.

 

Natürlich rümpfen die Werkstätten (gerade die Schlitzohren) da die Nase! Die wissen nämlich, worauf das abzielt und dass bei so einem Kunden nicht das übliche Abzockspielchen ablaufen kann. Wenn eine Werkstatt das nicht will, dann ist das auch ne Aussage, dann geh zu einer anderen!

 

Eine vernünftige und vertrauensvolle Werkstatt wird ersten solche mangelhaften Reparaturen nachbessern oder gar nicht erst machen. Die Kunst ist nur die zu finden ...

 

 

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