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Fahrzeug mit Mängel
Hallo,
Ich habe mein Fahrzeug vor 7 Wochen bekommen. Es hat Ledersitze. Die hinteren Sitze waren um gelegt und dort waren bis zur Übergabe mehrere Wochen die Sommerreifen gelagert. Dadurch entstanden durch die Verschlüsse der Sicherheitsgurte mehrere häßliche Dellen. Und der Sensor für das Angurten der Insassen ist defekt.
Abgesehen, dass es nicht schön ist kommt bei jedem Start die Meldung im Display und ein Bimmelton, der Ton geht dann nach einer Minute aus, die Meldung im Display bleibt dauerhaft. Ich habe also bisher noch nicht einmal mein Display ohne Meldung gesehen. Ein Abschalten des Sensors war nicht möglich weil vermutlich defekt. Es hieß man muss die komplette Rücksitze ausstauschen und werde diese bestellen. Es kann ca. 2 bis 3 Wochen dauern. Nachdem ich 6 Wochen nichts gehört habe, habe ich dann mal eine Mail geschrieben ohne Antwort, nach 2 weiteren Mails hat mich jemand angerufen und gefragt um was es denn gehe??? Mein Verkäufer sei im Urlaub und sonst wissen keiner was. Dann wollte man sich kundig machen und mich eine Stunde später zurück rufen, das war vor 3 Tagen.
Wie ist das eigentlich rechtlich, Ich muss ja meine vollständige Leasingrate zahlen, für eine mangelhaft Gegenleistung?
Beste Grüße Mani
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8 Antworten
Hallo,
die Leasingrate muss auch bei Sachmängeln bezahlt und darf nicht gekürzt oder einbehalten werden.
Bei Mängeln am Leasingauto können Sie zunächst eine Reparatur oder ein Ersatzfahrzeug verlangen. Dazu müssen Sie den Händler nachweislich über den Mangel informieren und eine schriftliche Frist zur Nachbesserung setzen (ca. 14 Tage). Erst wenn der Händler den Mangel nicht behebt, können Sie weitergehende Rechte wie Minderung der Leasingrate oder Rücktritt geltend machen.
Nach einer erfolglosen Nachbesserung haben Sie Anspruch auf Minderung. Bei Verträgen bis 31. Dezember 2021 war dies nach zwei gescheiterten Versuchen möglich. Für Verträge ab 1. Januar 2022 hängt dies vom Einzelfall ab. Eine Minderung reduziert Leasingraten, Sonderzahlungen und ggf. den Restwert.
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Beste Grüße Mani
Hallo,
Es sieht so aus, als ob nichts passieren wird.
Wo kann ich erfahren um wieviel ich die Leasingrate mindern dürfte?
Hast du Rückmeldung vom Autohaus erhalten? Was sagen die dort?
Zitat:
@Domi2020 schrieb am 12. Dezember 2024 um 06:39:15 Uhr:
Hallo,
Es sieht so aus, als ob nichts passieren wird.
Wo kann ich erfahren um wieviel ich die Leasingrate mindern dürfte?
Guten Morgen,
haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann dort nachfragen, ob für diesen Fall Versicherungsschutz besteht. Es wirkt meistens Wunder, wenn man dem Gegner mitteilt, dass Versicherungsschutz besteht, also die Kosten für einen Rechtsstreit übernommen werden. Wenn die sich dann immer noch nicht rühren, Schreiben vom Anwalt aufsetzen lassen.
Wie gesagt, ohne weiteres darf man die Raten nicht kürzen.
Nein, ich habe vor 6 Tagen eine freundliche Mail an die 3 zuständigen Herren geschickt mit Frist bis zum 21.12. Und hab bis heute gar nichts gehört.
Nein ich habe keine Rechtsschutz
Am 22.12 den Antrag auf Wandlung stellen und wieder Frist von 14tagen setzen, dann Rückgabe Termin sowie Einstellung der Zahlungen terminieren.
Einseitige Einstellung ist machbar wenn keinerlei Reaktion von Seiten des Leasinggebers erfolgt.
Schreiben immer an GF des Autohauses, sowie Leasing Bank und Hersteller.
Viel Erfolg
O.k., danke