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Fahrzeug mit verstecktem Unfallschaden gekauft

BMW 3er E46
Themenstarteram 6. April 2008 um 17:06

Hallo,

hab vor nem dreiviertel Jahr meinen 330ci direkt beim Freundlichen gekauft, jetzt hat sich durch ne andere Reparatur herausgestellt das der Wagen vorne, also Kotflügel beifahrerseite komplett, also ganzer Radlauf und teile des Kotflügels gespachtelt ist und ebenso beifahrerseite am heck ist der ganze Bereich vom Radlauf bis zum Heck neu lackiert worden. Nach nachhaken beim Händler hat sich nun rausgestellt das der vorbesitzer "anscheinend" beim ausparken mal nen Pfeiler gerammt hat und damit den vorderen Kotflügel eingedrückt und die Stoßstande abgerissen hat, vom Heck ist nix bekannt.

Kann man hier schon von einem Unfallfahrzeug sprechen ?

Mein Plan derzeit ist das ich über einen Sachverständigen rausfinden lasse wie hoch der Schaden war und dann eine Nachzahlung vom Händler hole.

Was würdet ihr machen ?

 

Danke !

Beste Antwort im Thema
am 6. April 2008 um 18:03

Es ist jeder Blechschaden nen Unfallschaden,auch wenn das defekte Teil gegen ein neues Original teil getauscht wurde,und fachgerecht repariert wurde

so habe ich es zumindest letztens inner zeitung gelesen.

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Wurde Dir der Wagen als Unfallfrei verkauf oder wie? Ich meine wenn da gar keine Aussage getroffen wurde, also von wegen "gekauft wie gesehen" wirst da schlechte Karten haben, aber bin leider kein Rechtexperte. Eine Sauerei ist es ja schon, dass einem sowas nicht gesagt wird- vor allem alles gespachtelt ist ja schon schwach!!!

Themenstarteram 6. April 2008 um 17:15

Hab damals extra nachgefragt und da wurde mir gesagt das Fahrzeug ist unfallfrei, das einzige an der Stoßstandge hinten würde ein Parkrämpler nachlackiert, sonst nix !

Na gut, das ist dann in jedem Fall täuschung!!!

Ich hoffe Du hast das im Kaufvertrag festhalten lassen!

Themenstarteram 6. April 2008 um 17:46

jep, steht drinnen unfallfrei, nur die frage halt was als Unfall gewertet wird ?

So wie Du das beschreibst handelt es sich in meinen Augen nicht um eine Bagatelle! Denke schon, dass da vielleicht was zu holen ist, musst aber damit rechnen, dass da kosten auf Dich zukommen! Hast Du denn im Falle eines Falles eine Rechtsschutzversicherung? Könnte vielleicht hilfreich sein!

Ist ja schon der Wahnsinn- versuch doch mal so Sachen zu googeln! Vielleicht kannst da schon ein paar Eckpunkte rausfinden, ab wann sowas als wirklicher Unfallschaden gewertet wird, und wennDu Glück hast, dann kannst mit Deinem Wissen dann schon was beim freundlichen erreichen, ohne dass Du die geliebte Justizia ins Spiel bringen musst! Solltest Dich aber in jedem Fall informieren was Sache ist- sowas sollte man meiner Meinung nach nicht soi einfach hinnehmen

Grob gesagt alles was über einen Bagatellschaden von 750 EUR hinausgeht... 

am 6. April 2008 um 17:59

Ja also das ist definitiv ein Unfall, vor allem wenn Teile gespachtelt wurden. Somit ist der Schaden ja nicht einmal fachmännisch repariert worden, beispielsweise durch Austausch des Kotflügels.

Meiner Meinung nach ganz klar Vertragsbruch, wenn es im Vertrag eindeutig drin steht.

am 6. April 2008 um 18:03

Es ist jeder Blechschaden nen Unfallschaden,auch wenn das defekte Teil gegen ein neues Original teil getauscht wurde,und fachgerecht repariert wurde

so habe ich es zumindest letztens inner zeitung gelesen.

Spachteln ist halt schon echt ein hartes Stück!!!

Würde sagen, Du kannst auf jeden Fall was erreichen, weil wie gerade gesagt wurde, reden wir hier von einem Vertragsbruch, und dazu kommt ja, dass Du vom Händler getäuscht wurdest!

Schau mal nach, ich habe da gerade schon ein bisschen was gefunden!

Ich glaube das ist dann ein versteckter Sachmangel.

Ausserdem solltest Du nicht in der Beweisumkehrpflicht sein. Hast also einen ganz guten Standpunkt.

Darf man hier fremde Seiten verlinken?

www.123recht.de

Schau Dir die Seite mal an, da sind Leute die sich da besser auskennen als wir hier, und vielleicht könenn die Dir ja weiterhelfen

am 6. April 2008 um 18:07

So wie du schreibst, hat der Händler ja sogar von dem Unfall gewusst und es somit bewusst verschwiegen. Es liegt ja auf der Hand, dass man nicht die gesamte Vorgeschichte des Wagens kennen kann, vor allem bei mehreren Vorbesitzern, die eventuell mal etwas verschwiegen haben.

Aber einen wissentlichen Unfallschaden beim Verkauf und im Vertrag zu verschweigen finde ich schon nicht ohne... :rolleyes:

Themenstarteram 6. April 2008 um 18:21

Hallo,

also erstmal danke für die schnelle Reaktion und die Beiträge, ich werde mich mal schlau machen. Rechtschutz hab ich, Adac Plus Mitglied da ist das ja drinnen aber ich würde es auch lieber so, also ohne justicia regeln. Ich schau erstmal was ich dazu finde und dann sehe ich weiter, ich halte euch auf jeden fall aufm laufenden !

Zitat:

Original geschrieben von w124-220ce

jep, steht drinnen unfallfrei, nur die frage halt was als Unfall gewertet wird ?

Mein Wagen hatte eine Parkbeschädigung am Heck-Kotflügel, Der Händler hat es nicht als "unfallfrei" bewertet, obwohl das für mich in jedem Fall unfallfrei ist. Da die Rechnung zu 95% aus Lackierkosten bestand und keine Teile getauscht werden mussten, halte ich das für unstrittig.

Meine Info war immer, dass ein "Unfallwagen" einen weitergehenden Schaden an sicherheitsrelevanten Bauteilen haben muss. Reine Lackschäden sind keine Unfallschäden.

am 7. April 2008 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von w124-220ce

Hallo,

also erstmal danke für die schnelle Reaktion und die Beiträge, ich werde mich mal schlau machen. Rechtschutz hab ich, Adac Plus Mitglied da ist das ja drinnen aber ich würde es auch lieber so, also ohne justicia regeln. Ich schau erstmal was ich dazu finde und dann sehe ich weiter, ich halte euch auf jeden fall aufm laufenden !

Sehr interessant: BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007, Az. VIII ZR 330/06.

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