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Fahrzeug nach 1 Jahr zurück geben?

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:07

Hallo,

Mai 2016 habe ich ein Fahrzeug von einem Händler über die Bank finanziert, ca 18.000€

Zahle monatlich meine Beiträge und alles ist gut.

Ich hatte vor ein paar Monaten 2 Verkehrsunfälle, es hat sich nun herausgestellt dass das Fahrzeug im Jahre 2015 einen Totalschaden hatte was man den Wagen überhaupt nicht ansieht.

Von den ca 20.000€ Reparaturkosten je 10.000€ pro Unfall, bekomme ich mit etwas Glück wenig bis hinzu kein Cent da Totalschaden, es ist nicht nachweißbar wie gut das Fahrzeug repariert wurde damals.

Leider, warum auch immer, ist der Händler einer aus der Familie, Anzeigen will ich den Typen nicht aber mein Anwalt meinte ich könnte das ganze irgendwie widerrufen?

Sprich ich bekomme mein Geld zurück und er sein Auto, was er damit macht ist mir egal.

Das Fahrzeug ist in einem reparierten Zustand, ich habe es reparieren lassen.

Wie läuft sowas ab? Geht sowas? Was muss man da machen? Habe das Fahrzeug nun seit 1 Jahr und ein paar Tagen.

Bedanke mich.

Beste Antwort im Thema

Familie? Mafia-Familie?

Dein netter Familienmensch hat dir wissentlich eine Schrottkarre für mehr als 18.000 Euro verkauft und du willst jetzt nicht böse mit ihm reden? Knall dem die Sachen auf den Tisch und deine Kontonummer und drohe ihm mit einer Betrugsklage. Basta.

Alles andere wäre extrem dämlich. Die Bank hat dir den Kredit gegeben, womöglich mit der Sicherheit, dass dort ein Auto mit dem entsprechenden Wert vorhanden ist. Ist aber nicht. Wenn das Auto dort als Sicherheit hinterlegt ist, dann könnten die möglicherweise von jetzt auf gleich den Kredit kündigen, wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, weil du mit deinem Cousin/Schwager oder sonstwas gemeinsame Sache gemacht hast.

Dich würde ich als Schwager auch nehmen. Da darf ich dich betrügen und du sagst noch Danke.

Sry. Sowas regt mich uff.

20 weitere Antworten
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20 Antworten
Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:07

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am 22. Mai 2017 um 14:12

Sprich doch erst mal mit dem Händler, wenn du so dicke mit dem bist.

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:14

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 22. Mai 2017 um 16:12:08 Uhr:

Sprich doch erst mal mit dem Händler, wenn du so dicke mit dem bist.

Über die Unfälle habe ich gesprochen, er will wissen ob es nicht reichen würde das wenn er mir ein Zettel schreibt wo drinnen steht "Herr "Bressco" hat das Fahrzeug in einem reparierten Zustand gekauft".

Natürlich wird das nicht reichen da die Versicherungen wissen wollen was genau gemacht wurde ob es wirklich getauscht wurde etc... die Fälle sind grad noch alle offen und dauern leider sehr lange.

Das ganze ist mir halt zublöd und ich will das Ding zurück geben da ich mich natürlich verarscht fühle.

Wenn sowas geht, will ich den Händler darauf ansprechen.

am 22. Mai 2017 um 14:36

An sich gibt es die Gewährleistung. Ein nicht bekannter Totalschaden ist sicher zweifelsfrei ein Mangel, nur wenn der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzt hat, dann bist du bereits zu spät dran.

Dann geht es nur noch über die arglistige Täuschung, aber die muss man erst mal nachweisen.

Was sagt denn dein Anwalt dazu? Wenn der der Meinung ist, eine einfache Rückgabe ist drin, sollte der ja auch wissen, wie das geht.

am 22. Mai 2017 um 14:44

Hallo,

einige Dinge ergeben für mich nur wenig Sinn:

1. Du schreibst, dass Dein Anwalt Dir mitgeteilt hat, dass Du das " irgendwie widerrufen kannst".

2. Das Fahrzeug soll einen Totalschaden gehabt haben. Das klingt nach einem technischem Totalschaden.

3. Hast Du nun gewusst, dass ein Vorschaden bestand - oder nicht. Im 1. Beitrag las ich heraus, dass Du es nicht wusstest und der Verkäufer also dies auch nicht vor Kauf Dir mitgeteilt hat.

Im 2. Beitrag macht Dir der Käufer das Angebot einer allg. Reparaturmitteilung. Das setzt natürlich voraus, dass Du über den Schaden Bescheid wusstest.

Einen techn. Totalschaden solte man erkennen können, denn dieser ist durch einen 0,- € Fahrzeugwert gekennzeichnet. Das sieht man in jedem Fall, denn das Fahrzeug ist irreparabel zerstört.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden käme zwar grundsätzlich in Betracht, würde aber bedeuten, dass der Fahrzeugwert unter dem Reparaturwert liegt. Ein PKW mit wirtschaftlichem Totalschaden lässt sich zwar reparieren, gilt aber in jedem Fall als vorgeschädigt und muss entsprechend ( wie jeder andere Unfallschaden auch) bei Verkauf eindeutig erklärt werden.

Nun liegt es an Dir, ob Du den Schaden bei Kauf kanntest. Es kommt dabei nicht darauf an, dass der Verkäufer auf einen "Totalschaden" verweist, als vielmehr darauf, dass Art und Umfang des Vorschadens grundsätzlich übermittelt wird.

Da Du einen Anwalt eingeschaltet hast, wird dieser Dich gewiss über die rechtlichen Möglichkeiten besser beraten können, als dies für Aussenstehende auch nur im Ansatz möglich sein kann.

Gruss vom Asphalthoppler

Themenstarteram 22. Mai 2017 um 14:51

Habe mein Anwalt mal gefragt wie er sich das vorgestellt hat, mal schauen wann er mir antwortet, er meinte ich könnte es zurück geben.

Mir hat der Händler gesagt gehabt dass das Fahrzeug einen leichten Auffahrunfall hatte, nicht mal die Stoßstange musste getauscht werden meinte er.

Daraufhin habe ich es gekauft, weil ich mit dem leichten Auffahrunfall einverstanden war da man das dem Wagen nicht angesehen hat.

Das ganze soll aber ein Wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein, vorne links wurde die Achse komplett getauscht, die Felge ist leicht eingedrückt von der Innenseite, mehr Infos habe ich über den alten Vorschaden nicht.

Das alles habe ich erst nach erfahren als ich vor 1-2 Monaten 2 Unfälle hatte.

Familie? Mafia-Familie?

Dein netter Familienmensch hat dir wissentlich eine Schrottkarre für mehr als 18.000 Euro verkauft und du willst jetzt nicht böse mit ihm reden? Knall dem die Sachen auf den Tisch und deine Kontonummer und drohe ihm mit einer Betrugsklage. Basta.

Alles andere wäre extrem dämlich. Die Bank hat dir den Kredit gegeben, womöglich mit der Sicherheit, dass dort ein Auto mit dem entsprechenden Wert vorhanden ist. Ist aber nicht. Wenn das Auto dort als Sicherheit hinterlegt ist, dann könnten die möglicherweise von jetzt auf gleich den Kredit kündigen, wegen Vortäuschung falscher Tatsachen, weil du mit deinem Cousin/Schwager oder sonstwas gemeinsame Sache gemacht hast.

Dich würde ich als Schwager auch nehmen. Da darf ich dich betrügen und du sagst noch Danke.

Sry. Sowas regt mich uff.

am 22. Mai 2017 um 17:05

Hallo,

sorry, aber so einfach ist die Sache leider nicht.

Es ist völlig unerheblich, ob dem Themeneröffner gesagt wurde, welcher Vorschaden bestand, oder ob seine Oma im Lotto gewonnen hat. Wie will er dies je beweisen?

Einzig der schriftliche Kaufvertrag zählt. Was ist dort als Vorschaden eingetragen? "Schaden am vorderen Autol" würde bedeuten, dass alle Schäden bis zur B- Säule dadurch abgedeckt sind. Egal ob kleine Beule oder Vorderachse.

Wichtig ist ferner, welcher Reparaturstatus angegeben worden ist. " Fachgerecht instandgesetzt" oder einfach nur " repariert", macht manchmal einen grossen Unterschied.

Darum, das soll sich ein Anwalt anschauen und daraufhin beraten. Ich jedenfalls habe keine Glaskugel und keinen 7. übernatürlichen Sinn. Was da noch so in der Familie läuft- ich weiß es nicht und eigentlich: Ich will es wohl auch nicht wissen.

Gruss vom Asphalthoppler

am 22. Mai 2017 um 18:02

Zitat:

@asphalthoppler schrieb am 22. Mai 2017 um 19:05:41 Uhr:

Einzig der schriftliche Kaufvertrag zählt. Was ist dort als Vorschaden eingetragen? "Schaden am vorderen Autol" würde bedeuten, dass alle Schäden bis zur B- Säule dadurch abgedeckt sind. Egal ob kleine Beule oder Vorderachse.

Richtig, der Vertrag zählt, aber über Schäden muss informiert werden und das natürlich auch in adäquater Weie. Bei einem "reparieren Totalschaden" muss genau das auch rein. Alles andere ist zu wenig.

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 9:34

Kaufvertrag habe ich nicht da wie gesagt "Familie" etc, er will mir ja helfen, er sagt es tut ihn leid Blabla und er will mir helfen, aber keiner seiner Optionen gefällt mir.

Er kam zur mir mit all den Unterlagen, habe paar Sachen unterschrieben was dazu gehört von wegen Finanzierung etc und durfte nach dem die Bank ok gesagt hat, das Fahrzeug anmelden etc.

Mündlich hat er mir gesagt dass das Fahrzeug einen leichten Auffahrunfall hat, schriftlich ist nichts hinterlegt.

Ich kann zu ihn sagen "hier mach mein Kaufvertrag so und so damit du das Auto zurück nehmen musst".

Das würde er machen aber natürlich eher ungern, aber das ist nicht mein Problem, damit muss er leben.

Wie gesagt, gibt es diese Möglichkeit das man das ganze ohne Probleme rück abwickeln kann, habe momentan nur den Darlehnsvertrag.

Ich möchte nicht das er eine Anzeige bekommt, sollte wenn möglich schon stressfrei laufen.

Das ich die restlichen Zinsen etc an die Bank zahlen muss ist klar.

Das ganze ist ein bisschen blöd gelaufen, auch eher kompliziert, sowas würde ich wenn ich den Verkäufer nicht kennen würde, nie machen.... aber "Familie".

Sprich wie müsste der Kaufvertrag aussehen das mein Anwalt das ganze dann rückgängig machen könnte so als ob das ganze nie passiert ist?

Zinsen ist mir bewusst, er soll dann zusehen wie er sein Totalschaden verkauft bekommt.

Müsste er schreiben "Als Unfallfrei verkauft" und ich bin raus und er müsste sich dann um seine Probleme selbst kümmern?

Bedanke mich für Eure Geduld.

Du eierst rum. Und das macht man bei dem Betrag nicht.

Einen Anwalt braucht man nur, wenn man anderer Meinung ist als die Gegenseite.

Nimmt er den Wagen zurück, dann überweist du das fehlende Geld an die Bank und fertig. Wer soll da wen anzeigen?

Und wenn er den Wagen nicht zurücknehmen will, dann lege alles dem Anwalt hin. Dann macht der seinen Job.

Für mich bist du einfach übel übers Ohr gehauen worden. Aber du bist ein guter Christ. Du wirst auch die nächste Dreckskarre von ihm kaufen.

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 9:45

Zitat:

@TaifunMch schrieb am 23. Mai 2017 um 11:42:28 Uhr:

 

Nimmt er den Wagen zurück, dann überweist du das fehlende Geld an die Bank und fertig. Wer soll da wen anzeigen?

Sprich er gibt mir das Geld was er von mir bekommen hat wieder, die Summe, und ich pack die Zinsen rauf, bezahle das Auto & gebe das dem Händler zurück?

Er gibt dir das Geld inkl. Zinsen und du gibst ihm das Auto. Ist jetzt der Händler eine dritte Partei? Häh?

Themenstarteram 23. Mai 2017 um 9:52

Meine Denkweise wäre da nur, halt nicht falsch verstehen bitte, wieso er die Zinsen zahlen muss?

Hätte ich die Volle Summe bezahlt, Bar, so müsste er mir ja das geben, es ist ja nicht sein Problem wenn ich eine Finanzierung mache.

Sind paar Tausende Euros an Zinsen was ja mein Problem ist da ich es finanziert habe, oder denke ich da falsch?

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