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Fahrzeug nach Unfall laut Gutachten nicht verkehrssicher - Versicherungsschutz erloschen?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 1. August 2018 um 9:56

Moin!

meine Frau ist im Stadtverkehr über eine Verkehrsinsel (Bordstein) gefahren. Was Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Dabei sind zwei Reifen geplatzt und zwei Felgen beschädigt worden.

Der Gutachter hat nun einen riesen Aufriss gemacht und einen Schaden von 6000€ beziffert und das Fahrezug als nicht mehr verkehrssicher eingestuft. Ist aber nicht mit dem Fahrzeug gefahren, hatte es einmal auf der Bühne und ist drum herum gelaufen ohne optische Schäden außer an Felgen und Reifen festzustellen.

2x Felgen neu

2x Reifen neu

2x Radlager neu

Lenkgetriebe neu

Lenkungsteile einseitig neu

Aufhängungen einseitig neu

Vermessen + Einstellen

Kalibieren der Assistenten

Der Sturz an einem Reifen ist wohl verstellt, ansonsten alles in Ordnung das Fahrzeug fährt sich super. Die Beschädigungen sind ja alles Vermutungen.

Wie seht ihr das, besteht jetzt kein Versicherungsschutz mehr wenn ich mir den Schaden auszahlen lasse und nur das meiner Meindung nach notwendige reparieren lasse?

Akut sehe ich nur die Notwendigkeit von zwei neuen Reifen, die Felgen sind i.o. habe keine Risse und Verformungen. Der Sturz kann eh nur unten am Motorträge mehr schlecht als recht "eingestellt" werden.

Beste Antwort im Thema

Die Frage stellt sich wirklich nicht, denn lt. Gutachten ist Dein Auto - unrepariert - nicht mehr verkehrssicher und damit, wenn im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, illegal unterwegs. Alles andere ist Deine eigene Theorie.

Wenn Du das Gutachten anzweifelst, musst Du ein Gegengutachten machen lassen oder von Audi bescheinigen lassen, das alles i.O. ist.

Keiner hier hat Dein Auto gesehen, alles Spekulation und Rechtsanwälte sind auch anscheinend gerade keine hier ;)

 

Nachtrag ;)...ich habe vor knapp 2 Wochen einen A6 gesehen, welcher über einen solchen Fahrbahnteiler gerumpelt ist. Da ist definitiv mehr kaputt als nur 2 Felgen mit Reifen gewesen.

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Sorry, dazu fällt mir nix mehr ein. Die Frage dürfte sich eigentlich nicht stellen oder?

Themenstarteram 1. August 2018 um 10:12

Klar stellt die sich, die Notwendigkeit etwas defektes zu reparieren ist klar, doch "wahllos" Teile zu tauschen ohne Grundlage erschließt sich mir nicht.

Die Frage stellt sich wirklich nicht, denn lt. Gutachten ist Dein Auto - unrepariert - nicht mehr verkehrssicher und damit, wenn im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, illegal unterwegs. Alles andere ist Deine eigene Theorie.

Wenn Du das Gutachten anzweifelst, musst Du ein Gegengutachten machen lassen oder von Audi bescheinigen lassen, das alles i.O. ist.

Keiner hier hat Dein Auto gesehen, alles Spekulation und Rechtsanwälte sind auch anscheinend gerade keine hier ;)

 

Nachtrag ;)...ich habe vor knapp 2 Wochen einen A6 gesehen, welcher über einen solchen Fahrbahnteiler gerumpelt ist. Da ist definitiv mehr kaputt als nur 2 Felgen mit Reifen gewesen.

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 1. August 2018 um 12:12:30 Uhr:

Klar stellt die sich, die Notwendigkeit etwas defektes zu reparieren ist klar, doch "wahllos" Teile zu tauschen ohne Grundlage erschließt sich mir nicht.

wieso "wahllos"?

Der Wagen war doch angeblich auf der Bühne, da sieht man schon einiges.

Wie "super" sich der Wagen nach deiner rein subjektiven Beurteilung momentan fährt, ist im übrigen völlig irrelevant.

Die Beurteilung der Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs überlasse bitte Leuten, die tagtäglich damit zu tun haben - im eigenen Interesse.

Themenstarteram 1. August 2018 um 10:41

Nunja, ich war ja dabei als das Fahrzeug "begutachtet" wurde. Das Fahrzeug wurde zum Test nicht gefahren und auf der Bühne sind keinerlei Beschädigungen festgestellt worden. Auch ein Werkstatttermin bei Audi bestätigte meine Annahme alles in Ordnung. Selbst die dritte Meinung des Unfallspezialisten bei VW entgegnete nur ein Kopfschütteln als er das Gutachten gesehen hat.

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 1. August 2018 um 12:41:37 Uhr:

Nunja, ich war ja dabei als das Fahrzeug "begutachtet" wurde. Das Fahrzeug wurde zum Test nicht gefahren und auf der Bühne sind keinerlei Beschädigungen festgestellt worden. Auch ein Werkstatttermin bei Audi bestätigte meine Annahme alles in Ordnung. Selbst die dritte Meinung des Unfallspezialisten bei VW entgegnete nur ein Kopfschütteln als er das Gutachten gesehen hat.

und warum kommst du erst jetzt damit rüber??

Hättest du gleich oben reinschreiben können.

Was sollen wir dir jetzt glauben?

Themenstarteram 1. August 2018 um 10:47

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Schon im Eingangspost steht, dass er auf der Bühne war, der Optisch keine Mängel gefunden hat, das Fahrzeug nicht gefahren wurde und ich der Meinung bin, dass ich diesen Aufriss nicht als Notwendig sehe.

Auf dieser Basis kann man kein Gutachten erstellen und das Fahrzeug als Verkehrsunsicher deklarieren. Ebenso könnte ich hier jemanden fragen ob er es für Verkehrssicher hält. Die Schäden sind vermutungen und vorsorglich notiert aber das Fahrzeug als Verkehrsunsicher zu deklarieren passt nicht zusammen.

Was spricht dagegen das ganze lt. Gutachten reparieren zu lassen wenns doch ein Vollkaskoschaden ist?

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 1. August 2018 um 12:47:38 Uhr:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Schon im Eingangspost steht, dass er auf der Bühne war, der Optisch keine Mängel gefunden hat, das Fahrzeug nicht gefahren wurde und ich der Meinung bin, dass ich diesen Aufriss nicht als Notwendig sehe.

mal nicht so pampig!

Auf welcher Bühne der war, beim Gutachter oder sonstwo, können wir das wissen??

Ich bin natürlich vom Gutachter ausgegangen, von wem denn sonst?

Von 3 Werkstätten stand da am Anfang jedenfalls nichts!

Und wenn alles so klar, warum machst du jetzt so einen Aufstand?

Lass es dir schriftlich von Audi geben, dass alles i.O. ist, dann kannste fahren.

Themenstarteram 1. August 2018 um 11:00

Ja kann man wissen, dass der ne Bühne hat, steht ja im Eingangspost... *kopfschüttel*

Aber gut, dass wir uns beide nicht grün sind ist ja nix neues :-D.

Mein "Aufstand" bezieht sich nur darauf, ob ein Fahrzeug noch versichert sein kann, wenn es laut Versicherungsgutachten nicht Verkehrstauglich ist.

Zitat:

@Audikaufberatung schrieb am 1. August 2018 um 13:00:11 Uhr:

....ob ein Fahrzeug noch versichert sein kann, wenn es laut Versicherungsgutachten nicht Verkehrstauglich ist.

ja...die Haftpflicht zahlt auch bei - hier dann gegebener - grober Fahrlässigkeit. Wird aber ganz sicher das Geld per Zivilklage wieder bei Dir zurückholen.

Ich verstehe den Gedanken, ob man das so macht, muss jeder selber wissen.

Also z.B. Felgen kann man vom Fachmann prüfen lassen ("röntgen"?),

Spurstangen und -Einstellen kostet nicht die Welt und

das ein oder andere kann man vielleicht mit Gebrauchtteile machen.

Lass doch einfach das reparieren wo Du meinst dass es notwendig ist und

mach im Anschluss eine TÜV- oder DEKRA-HU.

Wenn die sagen der Wagen ist verkehrssicher, müsstest Du aus dem Schneider sein.

Falls dann das Radlager in 2-3000 km anfängt zu knarzen, musst Du es halt später machen.

Bei Vollkaskoschäden kommt eigentlich immer ein von deiner Versicherung bestellter Gutachter, und wenn der der Meinung ist das Fahrzeug ist nicht mehr verkehrssicher, dann geht das so an deine Versicherung und du darfst dein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Punkt aus und Schluss.

Wenn du trotzdem fährst, riskierst du Punkte, Vollkaskoverlust und Haftpflichtrückforderungen im Falle eines Unfalls, ich glaube bis zu 20.000 €.

Hast du Zweifel am Gutachten, dann rede mit der Versicherung und bitte sie um an erneutes Gutachten, weil dir das andere Gutachten unnötig überhöht vorkommt. Die Versicherung will ganz sicher auch keine unnötigen Ausgaben.

Ansonsten musst du selbst ein Gegengutachten erstellen lassen, was aber zu deinen Lasten geht.

Also so vorgehen oder Wagen bis zur Reparatur stehen lassen.

Grüße Bruno

P.S. Wenn im Gutachten steht nicht verkehrssicher, wird Audi den Teufel tun und dir bestätigen, dass es doch verkehrssicher ist, denn das Gutachten steht über der Werkstattmeinung.

Ich glaube es geht hier eher darum, ob vom Schaden etwas Geld überbleibt.

Ob die Versicherung 3000 oder 5000 zahlt ist dem TE glaube ich egal.

Hochgestuft wird man auch in der VK, oder?

Es steht jedem frei seinen Schaden selbst zu beheben.

Die Mehrwertsteuer wird dann übrigens abgezogen.

Aber man braucht einen Nachweis, eben wegen des Versicherungsschutzes.

Entweder Werkstattrechnung oder TÜV-Abnahme (war zumindest mein Gedanke).

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