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Fahrzeug ohne Brief anmelden?

Themenstarteram 16. Januar 2009 um 17:14

Ich habe mal eine Frage:

 

Ich habe ein Auto, letzter Halter war meine Firma (GmbH). Das Auto ist abgemeldet.

 

Nun habe ich den Brief nicht mehr. Ich habe ihn aber nicht verloren, er ist nicht einfach greifbar. Das Fahrzeug ist jedoch auch nicht finanziert oder geleast oder der Brief als Sicherheit hinterlegt, aber das auszuführen würde zu weit führen. Fakt ist: Brief ist nicht da. Und daher kann ich keine Eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben.

 

Welche Möglichkeit habe ich nun, dieses blöde Auto wieder anzumelden? Es kann doch nicht sein, dass nur, weil der Brief nicht da ist, das Auto nur noch Schrottwert hat? Denn das ist die einzige Möglichkeit, die mir noch einfällt: Auseinanderbauen, Teile verkaufen, Rest wegschmeissen, neues Auto kaufen. Und die Idee finde ich nachvollziehbarerweise nicht wirklich toll....

 

Ein paar Infos wären nett. Auto muss auch nicht unbedingt in D angemeldet werden, fahre auch gern mit fremdländischen Nummernschilder durch die Gegend - solange es legal bleibt.

 

Vielen Dank.

 

ML

Beste Antwort im Thema

Moin Moin!

Es stellt sich doch nur eine Frage,nämlich,wem gehört rein rechtlich das Kfz.?

 

MfG. alrock01

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Anfrage beim KBA mittels der Fahrgestellnummer und wenn bekannt dem letzten Kennzeichen und dann mit deren Bescheinigung dass dieses Fahrzeug nicht geklaut ist/dir gehört das Fahrzeug dann neu anmelden und neue Papiere beantragen

Dienstsitz Fördestraße 16

24944 Flensburg

Telefon: +49 461 316-0

Dienstsitz Bernhardstraße 62

01187 Dresden

Telefon: +49 351 47385-0

und mit ausländischem Kennzeichen durch die Gegend fahren ist definitiv Illegal, denn die Zulassungspapiere müssen der Realität entsprechen.

Also müsstest du mehr als 3 Monate das Fahrzeug im Ausland mit entsprechender Wohnortmeldung haben - und selbst im Ausland brauchst du die entsprechenden Papiere, sogar noch mehr

am 16. Januar 2009 um 18:22

Wenn du die Eidesstattliche Erklärung wegen Verlust abgibst ist das doch nicht gelogen. Schließlich hast du keine Ahnung wo der Brief ist und ob der nicht versehentlich beim Aufräumen entsorgt wurde. Kann nur sein, dass die eine Bestätigung vom Geschäftsführer der GmbH haben wollen wenn der Wagen dort zuletzt zugelassen war. Ansonsten sehe ich da kein Problem. Falls du den Brief noch finden solltest, einfach in den Kamin damit 8-) Du bekommst heutzutage ja ohnehin bei jeder Neuanmeldung einen neuen "Brief" (Zulassung I/II Teil) der klassische Fahrzeugbrief ist ohnehin abgeschafft. Die eidesstattliche Erklärung kannst du - meine ich zumindest - bei jedem Straßenverkehrsamt abgeben. Einfach dort mal anrufen. Die müssen dir ohnehin Auskunft erteilen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

bei Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung II

* Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I

* eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust

* Wurde der Brief/Zulassungsbescheinigung II bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, benötigen wir noch eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus), dass der Brief inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde

* einen gültigen Pass oder Personalausweis

* bei Firmen die Gewerbeanmeldung

* eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Ersatzbrief/Zulassungsbescheinigung II beantragt. Der Bevollmächtige muss sich ausweisen

* Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (ca. 6 - 8 Wochen nach Antragstellung) kann der neue Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II ausgehändigt werden

bei Verlust des Fahrzeugscheines/Zulassungsbescheinigung I

* Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II

* eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust

* einen gültiger Bericht der Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA)

* einen gültigen Pass oder Personalausweis

* bei Firmen die Gewerbeanmeldung

* eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Ersatzschein/Zulassungsbescheinigung I beantragt. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen

Moin Moin TE. !

Ganz einfach,Du kannst an Eidesstatt erklären,(=einen Schwur abgeben) das

Du den KfZ-Brief verloren hast,bzw. Du mit bestem Gewissen

keine Kenntnis,über den Verbleib des Briefes hast.

Deine Ausführungen lassen mich vermuten,Du hast Kenntnis

über den Verbleib des Kfz-Briefes .

Sollte ich nur ein wenig Recht haben,bleib ehrlich.

 

MfG.alrock01

Themenstarteram 17. Januar 2009 um 18:14

Hallo,

es nützt mir nichts, die ZLB II als verloren zu melden, denn ich WEISS ja, wo er ist.

Und eine falsche Eidessattliche bringt im schlechten Fall 2 Jahre.

Das ist ja eben das Problem, dass ich es weiss, wo sie ist, aber einfach nicht rankomme. Und da, wo sie liegt, kommen sofort komische Fragen, wenn man mich wieder in dem Auto fahren sieht. Daher muss das absolut 100%ig sein, sonst ist der nächste Ärger vorprogrammiert!

Das Blöde ist auch, dass die ZLB II sowieso beim Strassenverkehrsamt weggeschmissen würde, weil sie voll ist und ich sowieso eine neue bekommen würde. Soviel Ärger für eigentlich nix..... MAN!

Also, vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee, wie das legal zu bewältigen ist??

Liebe Grüsse,

ML

wie geschrieben ohne KBA oder Papiere = keine Zulassung

wenn du aber weist wo das Teil ist, es dir aber nicht herausgegeben wird, dann eine Herausgabe durch Anwalt und Gericht erwirken

Moin Moin!

Es stellt sich doch nur eine Frage,nämlich,wem gehört rein rechtlich das Kfz.?

 

MfG. alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01

Moin Moin!

Es stellt sich doch nur eine Frage,nämlich,wem gehört rein rechtlich das Kfz.?

 

MfG. alrock01

bei den offensichtlich nicht gewollten darlegungen des TE... -> ?

es klingt schon "komisch", aber dadurch ist eben auch alles bisherige gesagt?

aufbieten geht legal nicht und anmelden so auch nicht ?

Harry

Zitat:

Original geschrieben von marcus.lomax

Hallo,

es nützt mir nichts, die ZLB II als verloren zu melden, denn ich WEISS ja, wo er ist.

Und eine falsche Eidessattliche bringt im schlechten Fall 2 Jahre.

Das ist ja eben das Problem, dass ich es weiss, wo sie ist, aber einfach nicht rankomme. Und da, wo sie liegt, kommen sofort komische Fragen, wenn man mich wieder in dem Auto fahren sieht. Daher muss das absolut 100%ig sein, sonst ist der nächste Ärger vorprogrammiert!

Das Blöde ist auch, dass die ZLB II sowieso beim Strassenverkehrsamt weggeschmissen würde, weil sie voll ist und ich sowieso eine neue bekommen würde. Soviel Ärger für eigentlich nix..... MAN!

Also, vielleicht hat ja doch noch jemand eine Idee, wie das legal zu bewältigen ist??

Liebe Grüsse,

ML

Ganz ehrlich?Für mich stinkt die Sache und zwar ganz gewaltig,wenn dir das Fahrzeug ist dann geh hin und nehm den Brief,weisst du nicht wo er ist dann unterschreib den Wisch bei der Zulassungsstelle,dazwischen gibt es nichts,es gibt auch nicht ein bisschen schwanger! Also nenn mal Fakten was mit der Kiste los ist,hast den Brief als Pfand rausgehauen oder wie?

Tja, mein KFZ Brief ist weg..ich war nicht da und auto wurde Zwangs abgemeldet durch meine Dummheit. Jetzt ich will neu anmelden.. Fahrzeugschein I ist bei mir, ich bin nach wie vor Eigentümer...wie kann ich jetzt KFZ anmelden? Traue mich nicht bei Behörde zu fragen.

Zitat:

Original geschrieben von AndyRe

 

bei Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung II

* Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I

* eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust

* Wurde der Brief/Zulassungsbescheinigung II bei der Zulassung nicht an den Halter persönlich ausgehändigt, benötigen wir noch eine Bescheinigung des Bevollmächtigten (z.B. Autohaus), dass der Brief inzwischen an den Halter ausgehändigt wurde

* einen gültigen Pass oder Personalausweis

* bei Firmen die Gewerbeanmeldung

* eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Ersatzbrief/Zulassungsbescheinigung II beantragt. Der Bevollmächtige muss sich ausweisen

* Der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II wird vom Kraftfahrtbundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Abschluss des Aufbietungsverfahrens (ca. 6 - 8 Wochen nach Antragstellung) kann der neue Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II ausgehändigt werden

also bis dato kann nicht Auto anmelden obwohl noch in Juni war auf mich zugelassen?

Zitat:

Original geschrieben von kriana

Tja, mein KFZ Brief ist weg..ich war nicht da und auto wurde Zwangs abgemeldet durch meine Dummheit. Jetzt ich will neu anmelden.. Fahrzeugschein I ist bei mir, ich bin nach wie vor Eigentümer...wie kann ich jetzt KFZ anmelden? Traue mich nicht bei Behörde zu fragen.

Und warum wurde das Auto zwangsweise abgemeldet? Wo ist der Brief?

Und warum traust Du Dich nicht?

Ich kann mir nicht helfen, aber Deine Einlassungen hier haben schon verdächtig hohen Troll-Charakter, solange Du Dich hier windest wie ein Aal. Butter bei die Fische, dann kann man Dir hier vielleicht einen Ratschlag geben.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

 

Und warum wurde das Auto zwangsweise abgemeldet? Wo ist der Brief?

Und warum traust Du Dich nicht?

Ich kann mir nicht helfen, aber Deine Einlassungen hier haben schon verdächtig hohen Troll-Charakter, solange Du Dich hier windest wie ein Aal. Butter bei die Fische, dann kann man Dir hier vielleicht einen Ratschlag geben.

Mir ist einfach peinlich. Auto wurde zwangsweise abgemeldet, weil bin umgezogen und habe nicht um gemeldet, ich war paar Monate in Ausland aber das ist k. Ausrede.

Aber danke für deiner Antwort, hat mir wirklich sehr geholfen.

Du bist sehr nett und ich kann deine Ratschläge weiter empfehlen. Ich frag mich, was tust Du hier?

http://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)

vergiss dass ich gefragt habe.

und bis auf nimmerwiederlesen.:/

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