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Fahrzeug OHNE Hänger fahren

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 5:58

Guten Tag werte Spezialisten!

Ich habe eine Frage welche zwar recht einfach sein mag aber schwer zu recherchieren ist:

Ich möchte gerne ein Fahrzeug bewegen welches folgende zulässige Gesamtlast eingetragen hat:

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges OHNE Anhänger: 2,8T

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges MIT Anhänger: 5t

Eine entsprechende Anhängerkupplung ist auch verbaut. Nun besitze ich überhaupt keinen Anhänger und werde auch bei der geplanten Nutzungsart des Fahrzeuges keinen Hänger brauchen, insofern stellt sich mir die Frage: Darf ich das Fahrzeug ohne Anhänger mit meinem Führerschein Klasse B (2005) bewegen? Oder bekomme ich bei der nächsten Verkehrskontrolle einen reingewürgt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis?

Da ich nicht der einzige Nutzer des Fahrzeuges bin kommt eine Demontage der Anhängerkupplung nicht in Frage.

Ich habe in einer Fahrschule angerufen und gefragt, der Fahrlehrer sagte ich dürfe das Fahrzeug unter keinen Umständen bewegen. Als ein Kollege daraufhin mit dem Fahrzeug zum TüV fuhr um die Anhängerkupplung anders eintragen zu lassen (Max gesamtlast des Zuges 4,25t) sagte der TüV Angestellte ihm das sei unnötig, selbstverständlich dürfe das Fahrzeug mit Führerscheinklasse B bewegt werden solange kein Anhänger dran sei...

Die Verwirrung ist groß!

Grüße

Jass

Beste Antwort im Thema
am 11. Juli 2013 um 6:28

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

In Summe darf die zul. Gesamtmasse halt 3500kg nicht überschreiten.

einen 750kg anhänger darf er IMMER ziehen - auch wenn das fahrzeug eine zgg von 3,5t hat!

die 3,5t kommen erst dann ins spiel, wenn der anhänger schwerer als 750kg ist....

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Darfst Du meiner Meinung nach.

Meiner Meinung nach ist es Dir auch erlaubt, damit einen 700kg Hänger zu ziehen.

In Summe darf die zul. Gesamtmasse halt 3500kg nicht überschreiten.

am 11. Juli 2013 um 6:28

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

In Summe darf die zul. Gesamtmasse halt 3500kg nicht überschreiten.

einen 750kg anhänger darf er IMMER ziehen - auch wenn das fahrzeug eine zgg von 3,5t hat!

die 3,5t kommen erst dann ins spiel, wenn der anhänger schwerer als 750kg ist....

am 11. Juli 2013 um 6:55

Der Haken kann dran bleiben, egal, ob man einen Anhänger bewegen möchte oder nicht..

Jeder große SUV hat heute über 2 t und darf meist auch bis 3,5 t ziehen. Analog dürftest du dann auch keinen SUV mit AHK fahren.

NT

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

einen 750kg anhänger darf er IMMER ziehen - auch wenn das fahrzeug eine zgg von 3,5t hat!

Hast recht, my fault. Die 3,5t kommen erst bei Anhängern über 750kg ins Spiel.

Zitat:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

Quelle

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

In Summe darf die zul. Gesamtmasse halt 3500kg nicht überschreiten.

einen 750kg anhänger darf er IMMER ziehen - auch wenn das fahrzeug eine zgg von 3,5t hat!

die 3,5t kommen erst dann ins spiel, wenn der anhänger schwerer als 750kg ist....

....würde mich mal interessieren, wie ihr darauf kommt?

FS-Kl. B darf die Gesamtmasse, auch mit Anhänger unter 750 kg zGG, i. H. von 3.500 kg nicht überschritten werden.

N. T.

am 11. Juli 2013 um 13:25

Darum gehts doch gar nicht, ob 3500kg + 750kg oder 3500kg, der Haken kann dran bleiben, darum gings in der Fragestellung.

Das Zuggesamtgewicht der Klasse B von 3500kg kommt in diesem Fall gar nicht zum Tragen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

....würde mich mal interessieren, wie ihr darauf kommt?

a. in der fahrschule aufgepasst...

b. falls a. nicht zutrifft, wissen wo man das nachlesen kann...

Zitat:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

Klasse B:

Kraftfahrzeuge ... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, ... (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

....würde mich mal interessieren, wie ihr darauf kommt?

a. in der fahrschule aufgepasst...

b. falls a. nicht zutrifft, wissen wo man das nachlesen kann...

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) - § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

 

Klasse B:

Kraftfahrzeuge ... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, ... (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ODER mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Lieber MagirusDeutzUlm,

hier steht aber ganz klar

Kraftfahrzeuge.... mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg..auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg .......die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt....

 

N.T.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

hier steht aber ganz klar

nö, da steht was du falsch aus dem zusammenhang gerissen hast! :rolleyes:

hier vllt. etwas verständlicher für dich formuliert...

am 11. Juli 2013 um 16:16

Auf jeden Fall sollte man mal mit dem Fahrlehrer sprechen, der dem/der TE gesagt hat, das Fahrzeug dürfe mit Klasse B auf gar keinen Fall bewegt werden.

So eine Aussage ist nicht gerade förderlich für die Qualität der Lehrperson ...

Moin Moin !

Ist das Fzg in D zugelassen ???

Dann ist

Zitat:

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges OHNE Anhänger: 2,8T

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges MIT Anhänger: 5t

das schon mal völlig falsch und führt deswegen zu solch unsinnigen Überlegungen.

Es gibt in D keine "zlg Gesamtlast" ,sondern nur ein "zulässiges Gesamtgewicht" ("zGG" ).

Dieses findest du in der ZBI unter F.2 .

Sollte noch etwas im Feld 22 stehen ,dann lautet dieses "zulässiges Gesamtzuggewicht" oder ähnlich und bedeutet lediglich ,dass sich das höchstzulässige TATSÄCHLICHE Gewicht aus dem Zugfzg und dem Anhänger nicht zwangsläufig aus der Summe der einzelnen zGG oder der Summe aus dem zGG des Fzges und der max. Anhängelast O.1 ergibt ,sondern geringer ist. Anders ausgedrückt ,du darfst eines oder beide Fzge nicht bis zum zGG beladen.

Keinesfalls jedoch hast du jedoch plötzlich ein Fzg mit einem zGG von 5t ,sobald eine AHK montiert ist !!

MfG Volker

Themenstarteram 11. Juli 2013 um 20:20

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Moin Moin !

Ist das Fzg in D zugelassen ???

Dann ist

Zitat:

Original geschrieben von schreyhalz

Zitat:

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges OHNE Anhänger: 2,8T

zlg Gesamtlast des Fahrzeuges MIT Anhänger: 5t

das schon mal völlig falsch und führt deswegen zu solch unsinnigen Überlegungen.

Es gibt in D keine "zlg Gesamtlast" ,sondern nur ein "zulässiges Gesamtgewicht" ("zGG" ).

Dieses findest du in der ZBI unter F.2 .

Sollte noch etwas im Feld 22 stehen ,dann lautet dieses "zulässiges Gesamtzuggewicht" oder ähnlich und bedeutet lediglich ,dass sich das höchstzulässige TATSÄCHLICHE Gewicht aus dem Zugfzg und dem Anhänger nicht zwangsläufig aus der Summe der einzelnen zGG oder der Summe aus dem zGG des Fzges und der max. Anhängelast O.1 ergibt ,sondern geringer ist. Anders ausgedrückt ,du darfst eines oder beide Fzge nicht bis zum zGG beladen.

Keinesfalls jedoch hast du jedoch plötzlich ein Fzg mit einem zGG von 5t ,sobald eine AHK montiert ist !!

MfG Volker

Vielen Dank Volker, dein Beitrag kommt der Beantwortung meiner Frage noch am nächsten ^^

Aaalso

- das Fahrzeug ist in D zugelassen

-der schein liegt mir hier wärend des Schreibens nicht vor, insovern möchte ich bei Feinheiten wie dem Unterschied zwischen "Zulässiger Gesamtmasse des Zuges" und "Zulässiges Gesamtzuggewicht" um Nachsicht bitten.

Die Eintragung der 5t (5000 KG) steht ganz unten im Schein, so wie es aussieht handelt es sich bei der Anhängerkupplung um eine Nachrüstung. Der gesamt Salmon über das zulässige Gesamtgewicht des Zuges füllt mehr als 2 Zeilen und hat auch solche Scherze wie: Bei einer max Steigung von 8% sind 5000KG erlaubt, bei einer Max Steigung von 10% sind es nur noch 4400KG... lauter solches Zeug.

Der Punkt an der ganzen Geschichte ist:

Mit dem Führerschein Klasse B darf ich:

Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3499KG bewegen.

An ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtlast von 3499KG darf ich noch einen Anhänger mit einem TATSÄCHLICHEN Gewicht von 749KG anhängen. Die maximale Gesamtlast des Zuges darf somit 4,24T nicht überschreiten. (Aus gründen der Einfachheit werden diese Werte grundsätzlich gerundet...)

Des weiteren darf ich "beliebig schwere Anhänger" ziehen solange das TASÄCHLICHE Gewicht des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges übersteigt und das Gespann dann nicht mehr als 3,5t wiegt.

Soweit ist mir alles klar. Nun ist die "Zulässige Gesamtlast des Zuges" dieses Fahrzeuges 5000KG. Also mehr als ich bewegen dürfte.

Darf ich dieses Fahrzeug trotzdem bewegen solange kein Anhänger dran hängt?

Grüße

Jass

am 11. Juli 2013 um 22:31

Ja, und auch mit Anhänger, solange man die gesetzl. Bestimmungen beachtet, da hat das mögliche Gesamtzuggewicht keinen Einfluß drauf.

Viele Fahrzeuge erlauben mehr, als der Gesetzgeber zulässt.

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