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Fahrzeug ohne Tüv

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 10:51

Darf man ein angemeldetes Fahrzeug wo der Tüv abgelaufen ist an der Straße abstellen ?

Beste Antwort im Thema
am 9. Juli 2012 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

....Sogar wenn das Fahrzeug in der Garage steht, das Gartentor zu ist und jemand sieht auf 5 Meter in die Garage rein, daß die HU abgelaufen ist kann das angezeigt werden....

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

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Was heißt "abgelaufen"? :D

Durch Bekannte weiß ich, dass diese bei Polizeikontrollen auf die Fälligkeit der HU hingewiesen wurden.

Ein anderer Experte durfte dank 6 monatiger Fälligkeit noch etwas Strafe bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Darf man ein angemeldetes Fahrzeug wo der Tüv abgelaufen ist an der Straße abstellen ?

Ja, aber man muß dann auch Streß mit der Rennleitung wegen dem Überziehen der HU einkalkulieren.

am 8. Juli 2012 um 11:27

Du kriegst eine Mängelkarte und einen Datenermittlungsbeleg ausgestellt wenn du erwischt wirst.

Danach richtet sich dann das Bußgeld und du hast eine idR 14-28 Tage Frist den Mangel zu beseitigen.

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 11:51

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Du kriegst eine Mängelkarte und einen Datenermittlungsbeleg ausgestellt wenn du erwischt wirst.

Danach richtet sich dann das Bußgeld und du hast eine idR 14-28 Tage Frist den Mangel zu beseitigen.

Es ginge nicht um die Teilnahme am Straßenverkehr lediglich darum das aufgrund von Platzmangel bis zum Verkauf des Autos ein Fahrzeug an der Straße bis zur Abholung stehen würde/könnte/dürfte/

Wenn ich jetzt nicht immer gepennt habe, hat mir MT gelehrt, dass auch das PARKEN auf öffentlichem Grund eine Art Teilnahme am Straßenverkehr ist.

Ich würd mir da jetzt keine Großen Gedanken machen.

Wie lang ist die HU denn überfällig?

Themenstarteram 8. Juli 2012 um 12:12

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Wenn ich jetzt nicht immer gepennt habe, hat mir MT gelehrt, dass auch das PARKEN auf öffentlichem Grund eine Art Teilnahme am Straßenverkehr ist.

 

Ich würd mir da jetzt keine Großen Gedanken machen.

Wie lang ist die HU denn überfällig?

Der ist noch nicht abgelaufen könnte aber passieren wenn das alte Auto nicht verkauft ist und ein Ersatzwagen dann schon gekauft wurde, diesen will ich natürlich da neuer nicht an der Straße abstellen.

@vw-malle:

das mit dem Dazulernen freut mich (du meinst vermutlich die Verkehrsteilnahme durch Parken?).

 

Aber in dem Fall ist es ein Verstoß gegen die StVZO. ;)

Es ist auch keine Frage von Privatgelände ja/nein.

 

Sogar wenn das Fahrzeug in der Garage steht, das Gartentor zu ist und jemand sieht auf 5 Meter in die Garage rein, daß die HU abgelaufen ist kann das angezeigt werden.

 

 

Aus sowas kommt man kaum noch raus, höchstes ein Richter entscheidet, daß ein komplett zerlegter Motor ausreicht um den Verstoß nicht zu begehen.

 

Aber da zugelassen, kann das Fahrzeug auf der Straße stehen. ;)

Und bei unter 2 Monaten wird auch kaum einer was sagen.

Nur wissen tut mans nie.

am 8. Juli 2012 um 15:16

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi

Du kriegst eine Mängelkarte und einen Datenermittlungsbeleg ausgestellt wenn du erwischt wirst.

Danach richtet sich dann das Bußgeld und du hast eine idR 14-28 Tage Frist den Mangel zu beseitigen.

Es ginge nicht um die Teilnahme am Straßenverkehr lediglich darum das aufgrund von Platzmangel bis zum Verkauf des Autos ein Fahrzeug an der Straße bis zur Abholung stehen würde/könnte/dürfte/

Das Parken im öffentlichem Verkehrsraum wird aber als "Ingebrauchnahme", "nutzungstypischer Umgang", "Benutzung" bzw. wie du es nennst "Teilnahme" eines Kfz angesehen und somit unterliegst du allen geltenden Vorschriften der StVO, FZV, StVZO.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Der ist noch nicht abgelaufen könnte aber passieren wenn das alte Auto nicht verkauft ist und ein Ersatzwagen dann schon gekauft wurde, diesen will ich natürlich da neuer nicht an der Straße abstellen.

Daraus leite ich ab, das du den Wagen an Privat verkaufen willst.

Mach deshalb besser den TÜV, die Kosten holst du durch die Wertsteigerung wieder rein.

Außerdem kauft kaum jemand einen Wagen ohne, weil er ihn nicht ohne gültigen TÜV angemeldet bekommt. Werkstätten, die den Wagen wiedr TÜV-Fertig machen sind da natürlich eine Ausnahme.

am 9. Juli 2012 um 8:26

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

....Sogar wenn das Fahrzeug in der Garage steht, das Gartentor zu ist und jemand sieht auf 5 Meter in die Garage rein, daß die HU abgelaufen ist kann das angezeigt werden....

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

Nein, aber wenn es zugelassen ist, muss es auch TÜV haben...

Quelle wurde doch genannt die StV Z O

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__29.html

Und das gilt überall, nicht nur wenn das Fahrzeug auf der Straße steht.

Wenn zugelassen braucht das Fahrzeug gültige HU.

Egal ob gefahren oder nicht. Egal ob privater Platz oder öffentlich oder auf der Straße stehend.

 

Auch die Rechtssprechung sieht das so.

Ausnahmen wie nachweislich komplett zerlegter Motor seit Monaten sind gerichtliche Einzelfallentscheidungen.

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

Nein, aber wenn es zugelassen ist, muss es auch TÜV haben...

Schilder ab, Petze kann es nicht wissen, fertig ist die Laube. Dauert 15 Sekunden je Schild und evtl. brauchts einen Schraubendreher, je nach Halter.

Auf dem Grundstück (für die Spitzfindigkeit), nicht auf der Straße.

cheerio

am 9. Juli 2012 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971

Zitat:

Original geschrieben von pieb

Hast du dazu irgendwelche Quellen?

Auf meinem Grundstück muss ein FZ doch nicht zugelassen sein...

Nein, aber wenn es zugelassen ist, muss es auch TÜV haben...

Ahhh jetzt - alles klar - Danke.

@Archduchess: Wo es zu finden ist, ist schon klar - verstehe aber bitte dass ich erst frage ob es jemand weiß - vorallem nachdem es angesprochen wurde, bevor ich selber auf eine Zeitraubende Suche danach gehe (was ich nicht gemacht hätte, da es dann doch nicht soo interessant wäre :))

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