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Fahrzeug seit 7 Monaten verkauft aber immer noch nicht umgemeldet...

Themenstarteram 1. Februar 2011 um 22:59

Hallo,

ich weiß das ist wieder einmal ein Fall wo man nur den Kopf schütteln kann.

Ich habe im Mai 2010 einen Pferde-LKW angemeldet verkauft. Habe auch einen Kaufvertrag gemacht. Der Käufer macht mir auch einen überaus seriösen Eindruck. Da ich aber sehr viel um die Ohren hatte habe ich mich nicht weiter drum gekümmert und bin davon ausgegangen, dass der LkW auch sofort umgemeldet wurde. Gestern hat das Finanzamt aber wieder die Steuern abgebucht. Darauf hin bin ich direkt zu dem Käufer gefahren, um das zu klären. Siehe da der LKW stand da, und war noch immer auf mich zugelassen. Die Gesichtsfarbe schwant ganz schnell auf weiß als er registrierte wer denn da geklingelt hatte. Aus dem gespräch ging dann hervor, das er den LKW wieder verkaufen wolle. Ich habe Ihm dann angeboten den LKW zurück zu kaufen, abzüglich der Versicherung und Steuern die ich ja schon bezahlt hatte. Ich fand das mehr als fair. Der Käufer willigte auch ein, rief mich aber heute an und sagte, das er das nicht machen will, es sei denn ich bin bereit 300,-Euro noch draufzulegen! Ich habe Ihm gesagt das es reines entgegenkommen von mir ist, und ich es eine Frechheit finde, das er jetzt nach meinem sehr kulanten Angebot auch noch den Preis hoch treibt!

Das ich das ganze beim Straßenverkehrsamt melden muß/kann weiß ich. Meine Frage ist jetzt ob ich den Käufer noch anzeigen kann wegen Betrug/Versicherungsbetrug/Steuerhinterziehung oder was auch immer?

Danke für Eure Antworten....

Beste Antwort im Thema

Eines der Gründe warum ich meine Fahrzeuge nie mehr angemeldet verkaufe ;)

Aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, musst du handeln !

1. Bei der Zul.Stelle den Halterwechsel bekanntgeben ( muss eigentlich direkt nach dem Verkauf erfolgen ).

2. die Versicherung kündigen und auch dort den Halterwechsel bekanntgeben.

3. dem Käufer eine Rechnung schicken über die Steuern und Versicherung mit Frist zur Überweisung und Androhung von Zwangsmaßnahmen

4. Wenn er nach angemessener Frist nicht ummeldet, dann ab zum Anwalt und Anzeige wegen Vertragsverletzung stellen.

Ich drück dir die Daumen

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Kenn mich mit euren Gesetzen in D nicht so aus.

Du könntest mal bei deiner Versicherung nachfragen.

 

Laß doch mal bei deinem Verkäufer anklingen, das du zur Polizei gehen wirst,

mal sehen, wie er drauf reagiert.

 

Wieso hast du deine Taferln nicht gleich beim LKW abgenommen,

sind ja deine, Steuern bezahlst du ja schließlich dafür.

 

Viktor

Eines der Gründe warum ich meine Fahrzeuge nie mehr angemeldet verkaufe ;)

Aber da das Kind nun in den Brunnen gefallen ist, musst du handeln !

1. Bei der Zul.Stelle den Halterwechsel bekanntgeben ( muss eigentlich direkt nach dem Verkauf erfolgen ).

2. die Versicherung kündigen und auch dort den Halterwechsel bekanntgeben.

3. dem Käufer eine Rechnung schicken über die Steuern und Versicherung mit Frist zur Überweisung und Androhung von Zwangsmaßnahmen

4. Wenn er nach angemessener Frist nicht ummeldet, dann ab zum Anwalt und Anzeige wegen Vertragsverletzung stellen.

Ich drück dir die Daumen

am 2. Februar 2011 um 7:32

Muss schon sagen, Du hast echt Geduld und Empathie......:)

 

Lange Rede kurzer Sinn.....Du musst asap abmelden! Gefahr hoch 3....für Dich!

Wie soll er den LKW denn abmelden?? Brief, Schein und Schilder dürften alle beim neuen Eigentümer sein, ohne die geht gar nix.

@Popeye: Veräusserungsanzeige ist ein Kann, aber kein Muss. Dennoch ist das in dem Fall natürlich sinnvoller denn je. Deine weiteren Punkte sind an sich stimmig würde ich sagen.

Gruß Tecci

Mit dem Kaufvertrag zur Zulassungsstelle des Vertrauens gehen, Sachverhalt schildern, den Rest erledigen die mittels Ovfg. Ich verkaufe meine Karren auch nicht angemeldet, liegt wohl an der Vorbelastung....:D:cool: Aber nachher ist man immer schlauer...

am 2. Februar 2011 um 7:58

mal versicherung und auch zulassungsstelle zu dem fall befragen?

dir muss doch aufgefallen sein, das es keine steuern und versicherungsprämie zurück gab? bissl geschlafen hast auch.

 

aber ist schon traurig, mir hatte der verkäufer auch getraut und paar tage später war er dann auch von mir abgemeldet worden

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Wie soll er den LKW denn abmelden?? Brief, Schein und Schilder dürften alle beim neuen Eigentümer sein, ohne die geht gar nix.

@Popeye: Veräusserungsanzeige ist ein Kann, aber kein Muss. Dennoch ist das in dem Fall natürlich sinnvoller denn je. Deine weiteren Punkte sind an sich stimmig würde ich sagen.

Gruß Tecci

Sorry, aber es ist ein Muss !

Gehört zu den Meldpflichtigen Änderungen des Halters. ( §13 Zul verordnung )

am 2. Februar 2011 um 8:05

@Tecci6n......meinte.... von Amts wegen abmelden lassen....Außendienst der zuständigen Behörde rausjagen......(kleiner Denkfehler meinerseits gewesen)....

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Sorry, aber es ist ein Muss !

Gehört zu den Meldpflichtigen Änderungen des Halters. ( §13 Zul verordnung )

Hast Recht, man sollte immer die §§ bis ganz zum Ende lesen :) Ich hatte nur bis zum zweiten Absatz gelesen, den vierten unter den Tisch fallen lassen ;)

@Peter Clio: das würde dann ja nach der Veräusserungsanzeige sowieso automatisch passieren. Dann gehts richtig rund :D

am 2. Februar 2011 um 8:13

:D  I hope so.......für den TE....alles Gute!

Leider passiert da meist nichts automatisch, da muss man schon hinterher sein.

Die Versicherung muss auf jeden Fall gekündigt werden ! Das geht auch ohne Abmeldung.

Allerdings hat man dann ggf. das Pech bis zu 1 Jahr noch Prämie zu zahlen.

Aber dann wird das Fahrzeug von Amtswegen zwangsabgemeldet ;)

Hallole zusammen

Die Steuern und Versicherung solltest Du beim Käufer einfordern , eine Meldung bein Strassenverkehrsamt unter Vorlage des Vertrages und der übergabebescheinigung/

Nachweis der Fahrzeugübergabe die Du hoffentlich hast ist Hilfreich. Die Steuergeschichte mußt du beim Finanzamt zurückfordern da der Käufer seine pflichten nicht erfüllt hat . die hohlen sich dann die Steuern von Käüfer wieder. dann wird auch ein Verfahren autom eingeleitet wegen Steuer und Versicherungsbetrug . indem Du die Anzeige selber machst kommst Du eventuell mit einem Blauen Auge raus. Wieviele Km der Käufer gefahren ist währe auch intressant denn so kannst Du ihm die Betrugsabsicht ggf sogar nachweisen. Ein Rückkauf wenn überhaupt käme für mich nur nach erheblichen Preisabschlag in Frage denn der hat die Karre ja genutzt und das auf deine Kosten. Da muß er schon kräftig die Euronen rüberwachsen lassen um dieses Auszugleichen. Sprich mit deinem Anwalt den sowas darf nicht funktionieren den das macht sonst Schule. Jol.

.....wurde denn im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden?

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

.....wurde denn im Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer sich verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Frist umzumelden?

:confused:

Weil man sich jetzt auch per Vertrag mit zB. dem Nachbarn von der Steuerpflicht befreien kann?

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