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Fahrzeug stilllegen?

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 6:35

Meine Frau hat für Ihre Tochter ein Auto angemeldet und auch versichert (als Zweitwagen) nun ist das Kind weggezogen und hat natürlich das Auto samt dazugehöriger Papiere mitgenommen.

Das Problem ist sie zahlt nun auch keine Steuer und Versicherung und meine Frau bleibt auf den Kosten hängen.

Gibt es eine Möglichkeit den Wagen stillzulegen damit wir keine Kosten mehr haben.

Wie schon gesagt wir haben keine Papiere und kommen auch nicht an das Auto rann wegen der Kennzeichen.

MfG Markus

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2011 um 6:37

Wie wäre es mal mit der Tochter zu sprechen?

17 weitere Antworten
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17 Antworten
am 18. Juli 2011 um 6:37

Wie wäre es mal mit der Tochter zu sprechen?

oha, das scheint ja im streit auseinander gegangen zu sein.

Das mädel anschreiben und in verzug setzen.

versicherung fristgerecht kündigen, zulassungsstelle in kentnis setzen...usw. rest ist halt zivilrechtlich zu lösen

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 6:50

Naja, noch ist nichts im Streit auseinander gegangen aber sie hat das Auto gekauft und um ihr etwas zu helfen haben wir die Dummheit begangen und es für sie angemeldet.

Also der Wagen läuft auf den Namen meiner Frau und die Tochter fährt damit.

Sie ist bestimmt nicht so einfach bereit uns die erforderlichen sachen zur Abmeldung zuzusenden.

Wir kennen allerdings Ihre Bankverbindung und würden alles darüber abbuchen lassen doch dann brauchen wir ja auch Ihre Unterschrift.

MfG Markus

Wenn Du wie von Popeye beschrieben vorgehst, brauchst Du keine Unterlagen.

Nur solltest Du dann die junge Frau darüber in Kenntnis setzen (eingeschriebener Brief), dass sie ohne Versicherungsschutz fährt.

In der Regel kommt dann irgendwann die Polizei oder die Ordnungsbehörde der Kommunalverwaltung und kratzt die Stempel aus dem Kennzeichen - wenn sie wissen, wo das Fzg. steht.

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Naja, noch ist nichts im Streit auseinander gegangen aber sie hat das Auto gekauft und um ihr etwas zu helfen haben wir die Dummheit begangen und es für sie angemeldet.

Also der Wagen läuft auf den Namen meiner Frau und die Tochter fährt damit.

Sie ist bestimmt nicht so einfach bereit uns die erforderlichen sachen zur Abmeldung zuzusenden.

Wir kennen allerdings Ihre Bankverbindung und würden alles darüber abbuchen lassen doch dann brauchen wir ja auch Ihre Unterschrift.

MfG Markus

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 7:04

Entstehen dann für uns irgendwelche Kosten ausser der Abmeldung.

Wie verhält es sich wenn sie den Wagen dann einfach auf der Straße stehen lässt, denn es ist ja auf meine Frau zugelassen und ein stillgelegtes Fahrzeug darf ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen?

MfG Markus

Irgendwann kommt ein roter Zettel dran und dann kommt das Fzg. in Verwahrung.

Der Halter trägt die Kosten oder das Auto kommt unter den Hammer.

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Entstehen dann für uns irgendwelche Kosten ausser der Abmeldung.

Wie verhält es sich wenn sie den Wagen dann einfach auf der Straße stehen lässt, denn es ist ja auf meine Frau zugelassen und ein stillgelegtes Fahrzeug darf ja nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen?

MfG Markus

deine frau kann mit ihrem eigenen kind nicht sprechen und ne lösung finden ?

also doch im streit auseinander.....

Zitat:

Original geschrieben von Markus6305

Naja, noch ist nichts im Streit auseinander gegangen aber sie hat das Auto gekauft und um ihr etwas zu helfen haben wir die Dummheit begangen und es für sie angemeldet.

Also der Wagen läuft auf den Namen meiner Frau und die Tochter fährt damit.

Sie ist bestimmt nicht so einfach bereit uns die erforderlichen sachen zur Abmeldung zuzusenden.

Wir kennen allerdings Ihre Bankverbindung und würden alles darüber abbuchen lassen doch dann brauchen wir ja auch Ihre Unterschrift.

MfG Markus

Naja, nach harmonischer Mutter-Tochter-Beziehung klingt das aber auch nicht gerade.

Die sanfte Tour: Reden hilft, ansonsten kürzen sonstiger Zuschüsse (so es denn welche gibt) um den strittigen Betrag.

Die harte Tour: Kündigung der Versicherung: Hat aber das Risiko (wie schon oben beschrieben), dass Folgekosten (Fahrzeugstillegung, Abschleppen) dem Halter, also Deiner Frau, aufgedrückt werden.

Die ganz harte Tour: Setzen einer Frist (per Einschreiben), bis wann das Fahrzeug zu Deiner Frau zurückgebracht wird. Bei Verstreichen der Frist: Anzeige wegen Unterschlagung.

am 18. Juli 2011 um 8:01

http://www.therapeuten.de/therapien/familienberatung.htm

Sorry, aber das wird am ehesten helfen ;)

Ansonsten werdet ihr wissen wo die Tochter wohnt, oder? Hinfahren, Kennzeichen abschrauben und fertig.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 8:04

Danke für die Antworten.

Werde Ende diesen Monats erstmal in den Urlaub fahren und dann die sanfte Tour versuchen, sollte das nicht fruchten bleibt nichts weiter als die härtere Spur zu fahren. Bis jetzt sind es 300 € Aussenstände und Unterhalt oder so ist nicht zu zahlen , also nix mit Zuschüsse streichen.

MfG Markus

Hallo in die Runde ;)

 

Der erste Schritt ist doch erst einmal mit der eigenen Tochter zu sprechen. Im Gespräch erreicht man doch am meisten.

 

Sollte es nicht "fruchten" kann man sich überlegen, ob man der Tochter das Fahrzeug wegnimmt. Sollte sie sich weigern kann man noch immer auf die Herausgabe klagen. Deine Frau hat das Fahrzeug bezahlt und ist damit Eigentümer, auch wenn die Tochter Deiner Frau die Zulassungsbescheinigung Teil 2 hat. Sie ist nur Verfügungsberechtigte und damit "nur" Besitzer des Fahrzeugs.

 

Viele Grüße ;)

am 18. Juli 2011 um 8:39

@ Pastaflitzer: Wenn ich den zweiten Post des TE richtig lese, ist die Tochter Eigentümerin, und die Mutter lediglich Halterin.

Zitat:

Naja, noch ist nichts im Streit auseinander gegangen aber sie hat das Auto gekauft und um ihr etwas zu helfen haben wir die Dummheit begangen und es für sie angemeldet.

Daher wird wohl mit "Herausgabe" nichts sein, denn einen Anspruch hierauf hätte nur der Eigentümer.

Die Tochter kann ja nicht so weit weg gezogen sein, ansonsten

hätte das Fahrzeug ja schon umgemeldet werden müssen.

Also würde ich - wie weiter oben schon erwähnt - dort hin

fahren, die Kennzeichen entfernen und mitnehmen.

Das ist zwar ganz genau genommen nicht rechtlich wasserdicht,

aber so wie es sich liest wohl doch die einzige Möglichkeit.

In dem Fall kenne ich keine Freunde und Verwandten.

Wieso meinst Du, dass das nicht weit weg sein kann?

Ich hatte schon Kennzeichen eines Halters, der 650 km weiter weg ansässig war.

 

Zitat:

Original geschrieben von Questor

Die Tochter kann ja nicht so weit weg gezogen sein, ansonsten

hätte das Fahrzeug ja schon umgemeldet werden müssen.

Also würde ich - wie weiter oben schon erwähnt - dort hin

fahren, die Kennzeichen entfernen und mitnehmen.

Das ist zwar ganz genau genommen nicht rechtlich wasserdicht,

aber so wie es sich liest wohl doch die einzige Möglichkeit.

In dem Fall kenne ich keine Freunde und Verwandten.

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