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Fahrzeug verkaufen - Vorgehen -habe ich etwas vergessen?

Themenstarteram 30. September 2017 um 12:22

Hallo zusammen, ich möchte demnächst mein Auto verkaufen... und das natürlich so dass es keine bösen Überraschungen gibt.

Geplant habe ich das wie folgt:

Verkauft wird der Wagen auf Ebay - also Privat unter Ausschluss jeglicher Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Ein entsprechender schriftlicher Vertrag wird erstellt - mit den gleichen Daten wie in der Auktion.

Für den Wagen lasse ich beim TÜV ein Gebruachtenwagen-Check Gutachten erstellen damit der Käufer weis worauf er sich einlässt.

Probefahrt möglich - mit schriftlichen Vertrag dass der Fahrer finanziell haftet sofern es einen Unfall gibt. Bedigungen für Probefahrt: Unterzeichneter Vertrag dass der Fahrer haftet für Schäden (Vorschäden werden dort natürlich festgehalten) sowie Kopie von Führerschein und Personalausweis.

Übergabe erst nach Abmeldung des Fahrzeugs mit entsprechenden Datum UND Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag.

So... habe ich in meiner "tollen" Planung etwas vergessen oder dürfte mein Verkauf so problemlos über die Bühne gehen?

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12 Antworten
am 30. September 2017 um 12:36

Eine Haftung für Schäden ist hier etwas komplizierter. Inwiefern ist der Wagen versichert?

Denn bei einen schaden haftet diese und man müsste eher sich um die Begleichung der SF stufung konzentrieren. Würde aber hier in der Regel keinen extra Vertrag aufsetzen. Es ist eigentlich Gang und gebe wie dann verfahren wird.

 

Kaufvertrag würde ich einen Vordruck nehemn, da hier spezielle Klauseln stehen sollten. Floskeln wie Gewährleistung und co sind nicht schlüssig im Falle der Fälle.

 

Auch wichtig: vergleiche alle Daten Vom Kaufvertrag mit Ausweis. Auch wenn es nicht oft Auftritt, ein Betrüger reicht um das Leben zu vermiesen. Dh schauen ob Name und Unterschrift stimmt. Auch ob er wirklich der auf den Perso ist.

 

Themenstarteram 30. September 2017 um 12:38

So war es geplant - einen Vordruck und den ggf. anpassen.

Der Wagen ist Vollkasko versichert da er wohl noch um die 9000-10000€ Wert ist.

Es war eben genau das geplant in einem Vertrag festzuhalten dass der Fahrer für die SB und die Hochstufung aufkommt.

Gibt es eigentlich andere Möglichkeiten das "Käuferfreundlicher" zu halten?

Muss ich meiner Versicherung melden dass jemand mein Wagen Pobefahren möchte?

Die Abwicklung mit dem Geld sollte Dir auch wichtig sein. Gemeinsam an den Bankschalter gehen und auf Dein Konto einzahlen lassen. Damit sollte allen Eventualitäten vorgebeugt sein.

am 30. September 2017 um 12:46

Wann meldest du den Wagen ab? Nach Verkauf nehme ich an.

 

Generell ist es sicherer sowas zu melden, muss aber nicht.

Gibt hierzu viele Meinungen und etliche Probleme die bei Schäden aufkommen.

 

Wegen solch Klauseln zur SF stufung würde ich nochmals die Suche bemühen. Bin mir nicht genau sicher wie hier im Schadensfall verfahren wird.

Auch würde ich nur bei ernsten Interesse eine Probefahrt machen lassen und nicht jeden Tag 4 neue Händler.

 

Theoretisch ist es bei einen seriösen Käufer kaum auf was zu achten.

Es gibt zwar Ausnahmen bzw echt Betrüger, aber die eher selten.

Einmaliges fahren bzw ausleihen des Wagens darf man eigentlich immer und die Versicherung zahlt im Fall eines Schadens.

 

Ich würde natürlich vorab wie du schon geschrieben hast, Führerschein und Ausweis nachschauen. Gibt auch schon Geschichten wo Leute ohne Führerschein Autos bewegen. Dann bist du sogar noch angreifbar.

 

Mein Rat: vorab nur Mal bei der Versicherung anrufen, fragen oder melden dass du das kfz verkaufen willst und ob Probefahrten ohne weiteres okay sind. Oft ist auch dass nicht von Nöten, aber sicher ist sicher.

 

Dann Kaufvertrag ausdrucken zwei Mal und genau auf die Daten achten.

 

Im Endeffekt gibt es dann nicht mehr viel.

 

Nur die klassischen Sachen wie, nur Bargeld, ob der Käufer seriös ist und natürlich jeden mangel festhalten im Vorfeld. Vorallem bei so einen wert, auch etwas auf falsch Geld achten. Gab viele Fälle wo teure Autos mit gefälschten 500ern gekauft worden und dann ab ins Ausland. Daher auch der Rat vom Vorredner mit den Bankschalter. Aber man kann schnell die Echtheit prüfen (Wasserzeichen und co)

 

Der Wagen muss theoretisch nicht abgemeldet verkauft werden, dies kann auch der Käufer später tun. Aber sicher ist sicher, auch hier

Zitat:

@Chris492 schrieb am 30. September 2017 um 14:38:41 Uhr:

 

Muss ich meiner Versicherung melden dass jemand mein Wagen Pobefahren möchte?

Nur, wenn es in den Unterlagen so festgehalten ist, dass nur du den Wagen fährst.

Themenstarteram 30. September 2017 um 12:54

Richtig - der Wagen wird nach dem Verkauft abgemeldet dass bis dahin noch Probefahrten möglich sind.

Zwecks Bezahlung dachte ich diese nur per Überweisung auf mein Bankkonto möglich zu machen - also Bezahlung im voraus oder aber alternativ am Bankschalter um Falschgeld auszuschließen...

am 30. September 2017 um 12:59

Bei Überweisung ist es immer schwer. Gibt etliche Fälle wo es im "Nachhinein bzw während dessen" getätigt wurde und dann einfach zurückgebucht oder einfach gelassen haben.

 

Sowas mache ich immer nur bei Autohäusern bzw großen Händlern. Bares ist hier meist sicherer. Und auch nur wenn das Geld vorab aufs eigene Konto einging.

 

Wenn der Wagen und Papiere erstmal vom Hof sind, ist es ganz schwer wieder daran zukommen. Der größte Teil der Käufer sind seriös, aber es reicht ein schwarzes Schaf.

 

Ich würde an deiner Stelle nur per Überweisung machen, wenn alles vorab geregelt ist. Dh erst 1-2tage nach Geldeingang alles weitere abwickeln. Vorab Kaufvertrag unterschreibem lassen - Geld überweisen - wagen übergeben.

am 30. September 2017 um 14:46

Hallo,

Kaufvertrag von Mobile.de oder ADAC ausfuellen und fertig. Einen Vertrag wegen der Probefahrt halt ich fuer Unsinn. Wichtig ist das du im Kaufvertrag auch alles an gibst was du dem Kaeufer zeigst und sagst bezueglich eventueller Schaeden und Vorschaeden. Das Geld in Bar auf der Bank ist wohl in Deutschland das beste. Meine Autos hier hab ich alle per Ueberweisung verkauft. Wurde von meinem Rechner aus gemacht. Aber das ist hier was anderes.

Am aller wichtigsten ist eigendlich in Deutschland das Abmelden sowie auf nix nach dem Verkauf einlassen wie z.b. ploetzlich anrufe wegen Schaden hier und da und ein Teil Geld zurueck usw. Das ist wohl die haeifigste Masche.

Gruss

Veräusserungsanzeige nicht vergessen, dafür gibt es ebenfalls Vordrucke, denn nur die sind im Ernstfall maßgebend.

Zitat:

@Chris492 schrieb am 30. September 2017 um 14:38:41 Uhr:

So war es geplant - einen Vordruck und den ggf. anpassen.

Der Wagen ist Vollkasko versichert da er wohl noch um die 9000-10000€ Wert ist.

Es war eben genau das geplant in einem Vertrag festzuhalten dass der Fahrer für die SB und die Hochstufung aufkommt.

Gibt es eigentlich andere Möglichkeiten das "Käuferfreundlicher" zu halten?

Muss ich meiner Versicherung melden dass jemand mein Wagen Pobefahren möchte?

Vorlagen/Formulare für Kaufverträge hat z.B. ADAC

Veräußerungsanzeige braucht es bei einem abgemeldeten Auto nicht. Bargeld auf die Hand ist üblich, das mit dem Bankschalter eher nicht. Kannst ja 100er akzeptieren und selber prüfen.

Heute gibt es ja überall Einzahlautomaten, Bei uns steht er in je 200 m Entfernung sowohl bei einer Volksbank, als auch bei einer Sparkasse.

Die letzte Fahrt mit meinem Golf 5 ging zur Volksbank, das Geld wurde eingezahlt, laut Bank prüft der Automat auf Echtheit - mehr Sicherheit geht nicht.

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