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Fahrzeug verkaufen, welches schon einen Abnehmer hat (rechtliche Frage)

Themenstarteram 29. September 2012 um 3:59

Moin moin,

ich habe leider einen Unfall mit meinem Motorrad gehabt.

Habe von meiner Vollkaskoversicherung den Restwert abzüglich Wiederverkaufswert und SB bekommen.

Jetzt steht noch der im Gutachten festgestellte Wiederverkaufswert zur Debatte.

Mit dem Teileverwerter, der für mein Fahrzeug das Höchstgebot abgegeben hat,

bin ich auch schon in Kontakt getreten, aber die brauchen ewig,

bis die auch nur mal einen Finger rühren.

Da ich so langsam mal mein Geld sehen möchte,

bin ich jetzt etwas angefressen und möchte fragen,

inwieweit ich das Recht habe das Fahrzeug an einen 3. weiter zu verkaufen!

Kann ich jetzt einfach sagen:

,,Wenn ihr bis dann und dann mir keinen Abholtermin gebt,

dann verkaufe ich das Motorrad weiter zu euren Lasten!"?

Soll heißen habe ich ein Recht darauf mein Fahrzeug zu verkaufen

und eine etwaige Differenz dem Teileverwerter in Rechnung zu stellen?

Ich warte jetzt seit der ersten Septemberwoche auf eine Reaktion,

habe schon 2x nachgefragt, wann Sie das Fahrzeug jetzt abholen würden,

aber beim 2. Mal kam nur ,,Ja, sie sind ganz oben auf der Liste"

(Das war diesen Montag, seitdem keine Reaktion...)

Das Motorrad steht derzeit bei meinem Händler und es ist mir langsam echt peinlich!

Bitte helft mir =)

Ich hätte auch gerne bei einer Antwort rechtliche Quellen,

damit ich das ganze selber nochmal nachlesen und nachvollziehen kann!

Vielen Dank für eure Zeit und Aufmerksamkeit, bzw. eure Hilfe

mfg Wamphyr

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1 Antworten
am 1. Oktober 2012 um 7:27

Eine Rechtsberatung ist im Forum ausgeschlossen.

Ich kann dir meine Einschätzung mitteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Wamphyr

...

Soll heißen habe ich ein Recht darauf mein Fahrzeug zu verkaufen

und eine etwaige Differenz dem Teileverwerter in Rechnung zu stellen?

...

Das wird wohl kaum gehen. Wenn du es billiger verkaufst ist das nicht sein Problem.

Habt ihr einen Vertrag? Wenn nicht kannst du es ja einfach an jemand anders verkaufen.

Wenn ein Vertrag existiert, würde ich ihn schriftlich eine Frist setzen - z.B. 2 Wochen. Dazu würde ich anmerken, dass wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist, es anderweitig verkauft wird.

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