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Fahrzeug vom verstorbenen Vater, neue Versicherung möglich

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 17:30

Hallo,

im Februar verstarb mein Vater, bis jetzt hatte unsere Erbengemeinschaft die KFZ Versicherung übernommen. Nun möchte ich das Fahrzeug als Halter anmelden und die SF 27 meines Vaters

übernehmen.

Wenn ich das Fahrzeug ummelde auf mich, darf ich dann auch eine andere Versicherung abschliessen?

Die meines Vaters ist sehr teuer. Normalerweise kann man ja erst zum Jahresende wechseln.

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19 Antworten

Hallo towerhamburg,

herzlich willkommen hier auf Motor - Talk.

Bei neuem Halter werden die Karten neu gemischt, also Versicherungswechsel ist möglich.

 

Suche dir eine Versicherung, die die Rabattübertragung auch durchführt, macht nicht jede. SF 27 kannst du übernehmen, wenn du auch 27 Jahre die Fahrerlaubnis besitzt, sonst entsprechend weniger. Voraussetzung ist, dass du das Fz. regelmäßig genutzt hast.

Gruß

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 17:38

na auf solche Kommentare kann man verzichten

Zitat:

@towerhamburg schrieb am 5. Mai 2018 um 19:38:34 Uhr:

na auf solche Kommentare kann man verzichten

Was passt dir denn an meiner Antwort nicht?

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. Mai 2018 um 19:43:06 Uhr:

Was passt dir denn an meiner Antwort nicht?

Das frage ich mich allerdings auch.

 

Ist wie Golfschlosser schrieb, ob es dir nun passt oder nicht.

am 5. Mai 2018 um 17:51

...rein auf Lebenserfahrung basierend würde ich die Versicherung, dazu den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen, danach unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31.12.2018 / 01.01.2019 die Versicherungsgesellschaft wechseln.

Du willst 2 Sachen... 1. den Schadenfreiheitsrabatt übernehmen und 2. die Versicherung wechseln. Schritt 1. funktioniert am besten wenn seitens der Versicherung möglichst viel "Goodwill" vorhanden ist... wozu jedoch Schritt 2. nicht unbedingt beiträgt.

Daher würde ichs so machen, auch wenn rechtlich vielleicht auch der andere Weg ginge... aber ich hätte keine Lust, wegen ein paar Euros höherer Prämie für ein paar Monate mir ne Menge Steine auf den Weg schmeißen zu lassen, die ich mit mühsamen Recherchen der rechtlichen Situation und Schreiben, Bitten & Betteln... womöglich noch mit Hilfe eines Rechtsanwalts beiseite räumen muß.

PS: ...hast Du schon geprüft, ob du den Schadenfreiheitsrabatt überhaupt vollständig übernehmen kannst. Man kann nämlich nur soviele SF-Stufen übernehmen, wie man selbst hätte erfahren können.

Ich hab nämlich auch so ein Problem, bereits als Fahranfänger mit 18 Jahren hatte ich mein Auto mit SF 26 versichert, heute bin ich irgendwo bei SF 35... blöderweise kann ich die Versicherung nicht auf meinen Namen übernehmen, weil dann etliche Jahre des Schadenfreiheitsrabatts verloren gingen.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 5. Mai 2018 um 19:46:42 Uhr:

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 5. Mai 2018 um 19:43:06 Uhr:

Was passt dir denn an meiner Antwort nicht?

Das frage ich mich allerdings auch.

 

Ist wie Golfschlosser schrieb, ob es dir nun passt oder nicht.

Optimal ist wenn du als Fahrer im. väterlichen Vertrag eingetragen warst. ..:D

Auch wenn die Versicherung von deinem Vater dir teuer erscheint, du solltest einfach mal prüfen lassen, was das Fahrzeug für dich bei der Versicherung kostet. Es gibt nämlich Altersrisikozuschläge und so ab 75 zahlst du soviel wie ein 18 Jähriger

Also - bei so einem TE habe ich keine Lust zu helfen - einen sehr bewährten Forenhelfer so dumm von der Seite anzumachen, der wird hier wohl nicht alt...:rolleyes:

Golfschlosser - mein Schwiegervater ist letztes Jahr im Oktober verstorben, meine Frau hat sich den SFR gesichert (er wird im Moment nicht gebraucht, einen SFR 34 in Reserve zu haben ist aber nie verkehrt), sie ist nie mit dem Auto ihres Vaters gefahren - der SFR wurde ohne Probleme auf sie übertragen. Den Neuzugang musste sie für ihr Auto verwenden, ihr eigener (SFR 32) ruht nun ohne Änderung 7 Jahre lang.

Man muss wohl nicht wirklich das väterliche Auto gefahren haben.

Das sollte man die Versicherung aber so nicht wissen lassen. Voraussetzung zur Übertragung ist, wenn ich mich nicht sehr täusche, dass das Fahrzeug auch vom Übernehmer bewegt wurde. Sicher ist da Papier geduldig.

 

Danke für den Beistand. Glaube auch nicht, dass der Te hier glücklich wird.

Die neue Versicherung ruft das Rabattgrundjahr über den GDV von der alten Versicherung ab

Ob und wer dort als weiterer Fahrer eingetragen war wird nicht weitergegeben

Ich habe vor 2 Jahren den SF von meinem Vater bei gleichzeitigen Fahrzeug/Halterwechsel übernommen

Die alte Versicherung hatte auch erst das falsche Rabattgrundjahr weitergegeben.Nach einigen Telefonaten wurde das aber berichtigt

Da der Vater nicht mehr lebt und der Übertragung zustimmen kann muss der Tod wohl mit einer Sterbeurkunde nachgewiesen werden

Was @Golfschlosser geschrieben hat ist richtig. Was es daran zu bemängeln gibt sollte der Threadsteller mal näher erläutern.

Themenstarteram 6. Mai 2018 um 13:52

Hi, sorry Golfschlosser, hatte auf die Schnelle geschaut und nur den unteren Teil irgendwie

gelesen...

alle haben gesagt das es nicht geht, dann kam einer....

also danke und nochmal sorry!!!

Themenstarteram 6. Mai 2018 um 13:56

okay nochmal danke für alle Antworten.

Bin fast 48 und habe seit 1990 den Führerschein und hatte von 1990-2005 vier Autos, seit 2005 aber keins mehr, daher ist mein SF 40 ja verfallen, daher passt die Übernahme gut. Das Auto bin ich häufig gefahren.

Mit 48 Jahren kannst du keinen SF40 haben...

Es sei denn du hast schon mit 8 Jahren Klasse 3 gemacht

Max SF 30 würde ich sagen. SF 27 solltest du dann eigentlich ohne SF Verlust übernehmen können

Mit den Versicherungsunterlagen aus 2005 sollte die alte SF-Klasse allerdings auch klar gehen.

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