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Fahrzeug wird trotz bereits erfolgter Zulassung vom Autohaus nicht geliefert

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 12:16

Hallo,

ich habe für meine Frau einen Peugeot e2008 geleast. Nach 4 Monaten habe ich ab und an mal beim örtlichen Autohaus nachgefragt über den Status, da von denen nix kam. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass der Spediteur wohl Probleme macht. Jetzt flattert mir der Steuerbescheid (nur Hinweis, da E-Fahrzeug) ins Haus und zeigt, dass die Zulassung auf meine Frau bereits seit 2 Wochen besteht. Da es ein Privatleasing ist bin ich etwas am Zweifeln über Rechte und Pflichten des Leasinggebers/Autohaus als Eigentümer. Mal abgesehen, dass ich scheinbar angelogen wurde, kann mir jemand Klarheit verschaffen, welche Rechte das Autohaus hat? Immerhin ist das Fahrzeug als Neufahrzeug für 4 Jahre geleast und seit 2 Wochen auf meine Frau zugelassen, ohne dass wir es nutzen können.

Danke im Vorfeld

Gruß

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23 Antworten

Mit wem hast du denn den Leasingvertrag abgeschlossen? Doch wohl nicht mit dem Autohaus, sondern mit einer Leasinggesellschaft. Und falls ich mit der Vermutung richtig liege, dann hat das Autohaus dir gegenüber keine Rechte am Fahrzeug.

Welche Rechte das Autohaus der Leasinggesellschaft gegenüber hat (z.B. Auslieferung erst nach Kaufpreiseingang) kann ich nicht beurteilen.

Einfach mal bei der Leasinggesellschaft nachfragen...

Wurden Leasingraten abgebucht?

 

Falls ja..... würde ich sofort die große Kelle ausfahren!

Zurückbuchen und die Reaktion abwarten.

Zitat:

@Ronny3881 schrieb am 12. Juni 2021 um 14:16:02 Uhr:

Hallo,

ich habe für meine Frau einen Peugeot e2008 geleast. Nach 4 Monaten habe ich ab und an mal beim örtlichen Autohaus nachgefragt über den Status, da von denen nix kam. Immer wieder wurde ich vertröstet, dass der Spediteur wohl Probleme macht. Jetzt flattert mir der Steuerbescheid (nur Hinweis, da E-Fahrzeug) ins Haus und zeigt, dass die Zulassung auf meine Frau bereits seit 2 Wochen besteht. Da es ein Privatleasing ist bin ich etwas am Zweifeln über Rechte und Pflichten des Leasinggebers/Autohaus als Eigentümer. Mal abgesehen, dass ich scheinbar angelogen wurde, kann mir jemand Klarheit verschaffen, welche Rechte das Autohaus hat? Immerhin ist das Fahrzeug als Neufahrzeug für 4 Jahre geleast und seit 2 Wochen auf meine Frau zugelassen, ohne dass wir es nutzen können.

Danke im Vorfeld

Gruß

AGB unter Punkt Lieferverzögerungen lesen. Entsprechend reagieren. In Verzugssetzung mit Einschreiben.

Vielleicht einfach mal anrufen und fragen was es mit der Aktion auf sich hat… Darauf kann man dann immer noch weitere Aktionen aufbauen.

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 17:23

Zitat:

@PeterBH schrieb am 12. Juni 2021 um 14:42:07 Uhr:

Mit wem hast du denn den Leasingvertrag abgeschlossen? Doch wohl nicht mit dem Autohaus, sondern mit einer Leasinggesellschaft. Und falls ich mit der Vermutung richtig liege, dann hat das Autohaus dir gegenüber keine Rechte am Fahrzeug.

Welche Rechte das Autohaus der Leasinggesellschaft gegenüber hat (z.B. Auslieferung erst nach Kaufpreiseingang) kann ich nicht beurteilen.

Einfach mal bei der Leasinggesellschaft nachfragen...

Die Leasinggesellschaft ist natürlich die PSA Bank.

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 17:26

Zitat:

@BMW320ie46 schrieb am 12. Juni 2021 um 19:21:07 Uhr:

Vielleicht einfach mal anrufen und fragen was es mit der Aktion auf sich hat… Darauf kann man dann immer noch weitere Aktionen aufbauen.

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 17:27

Die Anfrage steht bereits. Das Vertrauen ist nur beschädigt, da ich ja scheinbar angelogen wurde hinsichtlich Lieferung und Zulassung.

Kann ich vollkommen nachvollziehen, ist auch definitiv nicht okay ABER zum aktuellen Zeitpunkt kann es auch sein das der Brief bereits beim Autohaus eingetroffen ist und der Wagen noch unterwegs ist. Aufgrund der angespannten Lage in den Behörden wurde das Fahrzeug dann bereits zugelassen um ohne Verzug ausliefern zu können…oder oder oder. Es gibt viele Varianten. Bedenke: Zulassungsdatum ist nicht gleich der Beginn des Leasingvertrages. Wichtig ist, dass du noch keine Belastung der Raten bekommst.

Mit der Zulassung beginnt die Garantie. Im ungünstigen Fall endet die Garantie einige Wochen vor dem Leasingende.

Versicherung wird auch ab Zulassung fällig.

Denen würde ich was husten.

Nicht, wenn die Auslieferung nachweislich zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Dann ist Garantiebeginn das Auslieferungsdatum.

Garantie ist richtig, wobei sich das AH sicherlich zu einer Kulanzzusage für den betroffenen Zeitraum hinreißen lassen wird. Versicherung ist nicht korrekt, wie @PeterBH schreibt passt: der Versicherung reicht eine Übergabebestätigung zur Anpassung des Starts. Aber es ist alles mit Aufwand verbunden…

Themenstarteram 12. Juni 2021 um 18:22

Versicherung und Garantie werde ich auf jeden Fall im Hinterkopf behalten. Dann wäre ein Entgegenkommen hinsichtlich Überführung eigentlich drin. Mal sehen was die Kilometeranzeige sagt.

Danke an alle.

Muss mich korrigieren - die gesetzliche Gewährleistung beginnt ab Übergabe, die freiwillige Garantie der Hersteller hingegen laut deren Bedingungen, und da scheinen die meisten zu formulieren "ab Übergabe oder Erstzulassung, je nachdem, was früher eintritt".

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