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Fahrzeug zu tief????? HILFE

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 17:37

einen gruß erstmal ins bmw forum

kumpel hat ein RIESEN problem

er wurde gestern von den buxxen angehalten, verkehrskontrolle...

gleich vorneweg, alles am fahrzeug ist eingetragen !!!

der nette oberwachtmeister meinte, ihr auto ist aber ziemlich laut, nö, alles eingetragen, hin und her..

dann holte er den zollstock und ging gleich zum scheinwerfer und meinte, ihr auto wird hiermit stillgelegt, es ist nach EU norm 6 cm zu tief...

unterkante scheinwerfer bis zum boden wären es nur 44 cm ... und 50 cm wären pflicht...

das gibt eine anzeige, das auto bleibt an ort und stelle stehen und sie MÜSSEN zum tüv ludwigshafen und zu keinem anderen !!!! leihen sie sich einen abschlepper und lassen sie sich andere federn einbauen damit die 50 cm erfüllt sind...

problem ist, sachs dämpfer und 40mm federn :D

was meint ihr dazu ?! den wisch mit 50cm hab ich gefunden im netz, doch das wäre veraltet und man würde jetzt über eine bodenfreiheit streiten.... 10 cm bzw schachtel zigaretten stehend hinstellen und drüberfahren...

HILFE

fahrzeug 320i Bj.92

gruss daniele

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21 Antworten
am 1. Juni 2005 um 17:50

nicht die bodenfreiheit ist entscheident, hab selber nur 7cm, sonder die scheinwerfer unter oder autrittskante,die darf nicht unter 50cm sein. also eigentlich haben die grünen vom gesetz her alles richtig gemacht und ankommen wird er dagegen nicht,bleibt nur auto höher legen sorry

Gemäß § 50 StVZO darf der tiefste Punkte der Spiegelkante (nicht der Scheinwerferunterkante) nicht tiefer als 500 mm über der Fahrbahn sein. Dies ist geltendes deutsches Recht und hat auch nichts mit einer EU-Norm zu tun. Mir ist allerdings schleierhaft, wie man mit einer 40er Tieferlegung 60mm unter diese Grenze kommen kann. Die zweite Frage wäre, ob es wirklich den Umständen angemessen war, das Fahrzeug sofort stillzulegen. Würde mich da mal mit nem Anwalt in Verbindung setzen.

und da ist wieder die unfairness!! mein ferrari :D ist tiefer, aber ich habe keine probleme!!

ne, mal im ernst, es gibt viele sportwagen, wo die lichtaustrittskante von werk aus unter 50cm ist, die wagen sind teilweise von werk viel zu laut und einige haben sogar von werk unterschiedlich grosse felgen druff. wo ist da die gerechtigkeit??

jetzt kommt nicht mit "n ferrari, ne viper etc. kostet ja auch viel mehr, da hat man premium-sonderrechte".

selbst wenn ich krösus wäre muss ich mich doch an die gesetze halten.

und wenn jemand sich eine 3er bmw für 2000000 € komplett vergolden lässt, muss er sich auch an diese vorschriften halten!

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 18:00

welches ist die spiegelkante? der nette herr hatte am scheinwerfer direkt gemessen, also am unteren punt vom glas...

wenn ich nach dem geh müßte der golf 2 der bei mir in der str parkt, fahrer um die 80 sein auto abmelden, der hat genau 50,1 bis zum unteren punkt des scheinwerferglases, da stimmt was nicht...

hat jemand n pic von dieser besagten spiegelkante ?!

du hälst einfach einen zollstock vor den scheinwerfer (so dass er den boden berührt) und machst das licht an. da wo das licht an der untersten stelle auf den zolli trifft, da ist deine lichtaustrittskante! ;)

Zitat:

Original geschrieben von varietyhh

du hälst einfach einen zollstock vor den scheinwerfer (so dass er den boden berührt) und machst das licht an. da wo das licht an der untersten stelle auf den zolli trifft, da ist deine lichtaustrittskante! ;)

Dann also das nächste mal schnelle das Licht höher stellen:D

Bei 40mm ist das doch ein schlechter Witz,was soll ich denn da mit meine 60mm erst machen?:o

ich würde es auf einen rechtsstreit ankommen lassen!!! fast jeder E36 mit tiefergelegtem fahrwerk kommt unter die 50 cm scheinwerferunterkante!! der TÜV kennt das gesetz und trägt es trotzdem ein!!

das schlimmste ist ja, es gibt autos, die sind schon serienmäßig unter den 50 cm!! alles nur geldmacherrei!!

sag deinem kumpel er soll einen anwalt einschalten, der drauf besteht das die karre innehalb der nächsten 48 stunden freigegeben ist, ansonsten würdest du der polizei alle kosten die noch anfallen in rechnung stellen!!

bis das alles durch ist, dauert eine weile!! aber glaub mir, wir haben das auch schon durchgemacht!!

p.s. und schaut ganz genau nach ob die ochsen net vieleicht was beim abschleppen beschädigt haben, wenn du weißt was ich meine!!

auch auf die gefahr hin das ich mich jetzt bei einigen unbeliebt mache, da sie selber polizisten sind, oder waren, aber das finde ich unter aller sau so ein verhalten! da wird der arme steuerzahlende bürger behandelt wie ein verbrecher!!

gruß Klotz

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 18:11

soweit so gut, direkt vor die stoßstange den zollstock heben/stellen?

bei uns ums eck fährt der murat einen 3er mit einem 80er fahrwerk, was wäre dann mit diesem?!

versteh die welt nicht...

auf jedenfall misst er später mal nach / lichtaustrittskante

also bei mir hängt er bei 50,5cm lichtkante.am tiefsten punkt 11cm bodenfreiheit.aber wenn einer was sagen sollte schraub ich einfach*gg*

Zitat:

Original geschrieben von E36Klotz

auch auf die gefahr hin das ich mich jetzt bei einigen unbeliebt mache, da sie selber polizisten sind, oder waren, aber das finde ich unter aller sau so ein verhalten! da wird der arme steuerzahlende bürger behandelt wie ein verbrecher!!

gruß Klotz

da sagst du was!

Gestern wieder in der Zeitung gelesen: Einer hat ein 100€ Bußgeld nicht bezahlt und kommt für 20Tage in den Knast.Der Typ,der vor einigen Tagen die 1-Jährige entführt hat,weil sie ihn "angeflirtet" hat,wird freigesprochen.

Da das FW ordnungsgemäß eingetragen wurde,würde ich mir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.Ansonsten kann dein Kumpel mit ca.1000€ rechnen,die auf ihn zukommen

Themenstarteram 1. Juni 2005 um 19:02

also, fahrwerk ist eingetragen, im schein steht kaw fahrwerksfedern bmw e36 1320 ?!

und bei eingeschaltenem licht ist der unterste punkt bei genau 50cm !!!

er fährt morgen mal zum tüv und erklärt denen alles.

muss er eigentlich zu dieser niedelassung des tüv`s wie es der grüne mann gesagt hat oder könnte er eine andere ansteuern?!

wobei, wie gesagt, jede kleinigkeit steht im schein, auch bei diesem tüv eingetragen, wovor sollte er angst haben ?!

sein anwalt weiß schon bescheid

eben, und drann denken sich alles schön bezahlen zu lassen!!!

am 1. Juni 2005 um 20:30

Das sind doch alles spinner.Also ich hab fahrzeughöhe 1310 eingetragen,und die Vögel fangen an zu messen während ich drinsitze(ich wiege knapp 100 Kilo!!)und machen mich an weil die fahrzeughöhe nur irgendwas mit 1270 Milimetern ist oder so.....und nicht so wie es im fahrzeugschein steht.Natürlich hab ich das auch selber erst gepeilt wo ich zuhause war(gar nicht dran gedacht,messe ja nicht jeden tag fahrzeughöhen aus)und noch mal nachgemesse:Siehe da,genau 1310mm!!!!

und soetwas darf auch noch autos stillegen!!!Die gehören gefeuert!!

Themenstarteram 2. Juni 2005 um 4:57

gestern abend war noch ein anderer freund zu besuch, er fährt einen 323i bj.97

sein fahrwerk ist ein h&r gewindefahrwerk, fast ganz hochgedreht weil er die tage in urlaub fährt, bei ihm ist die unterkante vom glas bei 49 cm ... ( laut h&r homepage ist bei hochgedrehtem dämpfer eine tieferlegung von 30mm möglich !!! )

wie kann es dann sein das beim anderen mit 40mm oder selbst wenn es 60mm federn sind... 44cm bis zur unterkante?! entweder er hat tatsächlich federn die von werk ab defekt sind oder sein auto ist ne wunderkarre *lol*

mal sehen was der tüv zu der ganzen story sagt, er nimmt aber seinen anwalt mit dahin...

komm mir vor wie in der DDR

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