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Fahrzeug Zulassen ohne Schein

Themenstarteram 29. August 2011 um 9:01

Hallo!

Ich habe einen Gebrauchwagen gekauft und habe Kennzeichen, Brief, AU und HU vorliegen. Neuer Tüv wird am Donnerstag gemacht. Leider habe ich den Schein verloren. (Keine Ahnung wie ich das in so kurzer zeit geschafft habe :rolleyes:)

Das Fahrzeug ist noch auf den Alten Besitzer zugelassen. Kann ich mit meinen Vorliegenden Dokumenten das Fahrzeug ummelden?

 

 

Freundliche Grüße :)

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14 Antworten

In der Regel benötigst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung für eine Ummeldung / Halterwechsel.

Ob sich deine Zulassungsstelle kulant zeigt erfährst du, wenn du da mal anrufst.

Schlimmstenfalls muss der eingetragene Halter den Verlust melden und ein Ersatzdokument beantragen.

Themenstarteram 29. August 2011 um 9:12

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

In der Regel benötigst du beide Teile der Zulassungsbescheinigung für eine Ummeldung / Halterwechsel.

 

Ob sich deine Zulassungsstelle kulant zeigt erfährst du, wenn du da mal anrufst.

Schlimmstenfalls muss der eingetragene Halter den Verlust melden und ein Ersatzdokument beantragen.

Auch wenn ich den Schein verloren habe? Ist ja total dämlich.

 

aber okay ich ruf da mal an.

da DU nie halter warst kannst du den offiziell nie verloren ham ;)

das is halt die zwickmühle. der aktuelle "halter" (also der der im brief steht) MUSS das machen. du DARFST das garnicht, da du nie halter warst. doofe sache, kommst aber nahezu nicht anders raus.

ruf den halter an, er soll das machen und du erstattest ihm sämtliche kosten. is halt doofe da DER aufs amt muss und sich mit denen rumärgern muss. ich würde ihm eine kleine summe als entschädigung anbieten.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

da DU nie halter warst kannst du den offiziell nie verloren ham ;)

 

das is halt die zwickmühle. der aktuelle "halter" (also der der im brief steht) MUSS das machen. du DARFST das garnicht, da du nie halter warst. doofe sache, kommst aber nahezu nicht anders raus.

 

ruf den halter an, er soll das machen und du erstattest ihm sämtliche kosten. is halt doofe da DER aufs amt muss und sich mit denen rumärgern muss. ich würde ihm eine kleine summe als entschädigung anbieten.

Wenn ich der Halter wäre würde ich einen Tausender Extra verlangen. :D

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

da DU nie halter warst kannst du den offiziell nie verloren ham ;)

 

das is halt die zwickmühle. der aktuelle "halter" (also der der im brief steht) MUSS das machen. du DARFST das garnicht, da du nie halter warst. doofe sache, kommst aber nahezu nicht anders raus.

 

ruf den halter an, er soll das machen und du erstattest ihm sämtliche kosten. is halt doofe da DER aufs amt muss und sich mit denen rumärgern muss. ich würde ihm eine kleine summe als entschädigung anbieten.

So einfach ist die Sache nicht.

Für die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes muss eine eidestattliche Versicherung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass der Brief verloren/verlegt wurde.

 

Der Verkäufer kann und wird auch eine solche nicht abgeben, da er den Verlust nicht zu verantworten hat und er auch nicht weiß, ob der Käufer die Wahrheit sagt. Er kann nur versichern, dass er beim Verkauf den Brief übergeben hat.

 

Der Käufer ist mit Zahlung des Kaufpreises und Übergabe des Fahrzeuges Eigentümer des Fahrzeuges geworden. Damit ist er auch Eigentümer des Briefes geworden und er, der allein die Umstände des Verlustes kennt, muss den Verlust beeiden.

 

Ein offizielles Verlieren gibt es nicht. Ein inoffizielles auch nicht.

 

O.

Themenstarteram 29. August 2011 um 10:58

Hab eben mit der Zulassungstelle telefoniert. Da im Kaufvertrag vermerkt ist dass der Schein an mich übergeben wurde, reicht es wenn ich eine eidestattliche Versicherung abegebe und damit einen neuen Schein ausgestellt bekomme.

 

Ist doch ganz einfach ;)

 

 

Gruss und Danke für die Antworten.

Zitat:

Original geschrieben von ed_warren

Hab eben mit der Zulassungstelle telefoniert. Da im Kaufvertrag vermerkt ist dass der Schein an mich übergeben wurde, reicht es wenn ich eine eidestattliche Versicherung abegebe und damit einen neuen Schein ausgestellt bekomme.

 

Ist doch ganz einfach ;)

 

 

Gruss und Danke für die Antworten.

Dies entspricht dem von mir aufgezeigten Vorgehen. 

Ich meinte, die Logik,  aus der sich der die Versicherung abzugebende Person ergibt, ist nicht so einfach wie sie Onkel-Howdy mehrmals vehement darzustellen versucht.

 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

So einfach ist die Sache nicht.

Für die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes muss eine eidestattliche Versicherung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass der Brief verloren/verlegt wurde.

Weiß ja nicht was Du in den vorigen Beiträgen gelesen hast, aber von einem verlorenen Brief war nie die Rede.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

So einfach ist die Sache nicht.

Für die Neuausstellung des Fahrzeugbriefes muss eine eidestattliche Versicherung abgegeben werden, aus der hervorgeht, dass der Brief verloren/verlegt wurde.

Weiß ja nicht was Du in den vorigen Beiträgen gelesen hast, aber von einem verlorenen Brief war nie die Rede.

Stimmt, der Schein wurde verloren. Sorry!

 

Das Verfahren ist dasselbe. Unterschied ist, dass man den Schein unmittelbar nach Abgabe der Versicherung erhält, den Brief erst nach einigen Wochen.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Stimmt, der Schein wurde verloren. Sorry!

Das Verfahren ist dasselbe. Unterschied ist, dass man den Schein unmittelbar nach Abgabe der Versicherung erhält, den Brief erst nach einigen Wochen

Kommt auch drauf an, ob es alte oder neue Papiere sind ;)

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Stimmt, der Schein wurde verloren. Sorry!

 

Das Verfahren ist dasselbe. Unterschied ist, dass man den Schein unmittelbar nach Abgabe der Versicherung erhält, den Brief erst nach einigen Wochen

Kommt auch drauf an, ob es alte oder neue Papiere sind ;)

Nö.

 

Wenn man den Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung I verloren hat und einen neuen beantragt, erhält man die Zulassungsbescheinigung I  sofort.

Besitzt man noch einen alten Fahrzeugbrief, wird mit der Neuausgabe des Scheines der Fahrzeugbrief eingezogen und sofort eine neue Zulassungsbescheinigung II ausgegeben (zusätzliche Kosten). 

 

Also hier kein Warten auf die Zulassungsbescheinigung II. Warten nur, wenn Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung II vergeigt wurden und neu beantragt werden.

 

O.

 

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Kommt auch drauf an, ob es alte oder neue Papiere sind ;)

Nö.

Doch, da bei einem Scheinverlust bei alten Papieren keine EV aufgenommen werden muss, sondern eine einfache Verlusterklärung reicht...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

Nö.

Doch, da bei einem Scheinverlust bei alten Papieren keine EV aufgenommen werden muss, sondern eine einfache Verlusterklärung reicht...

Wenn man also den alten Fahrzeugschein verliert, muss keine EV aufgenommen werden; es reicht eine einfache Verlusterklärung.

Wenn man die Zulassungsbescheinigung I verliert, muss eine EV aufgenommen werden.

 

Dies ist mir neu. Mag auch daran liegen, dass manche Regelungen aufgrund kommunaler Selbstverwaltung von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich gehandhabt werden.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn man also den alten Fahrzeugschein verliert, muss keine EV aufgenommen werden; es reicht eine einfache Verlusterklärung.

Wenn man die Zulassungsbescheinigung I verliert, muss eine EV aufgenommen werden.

Dies ist mir neu. Mag auch daran liegen, dass manche Regelungen aufgrund kommunaler Selbstverwaltung von Zulassungsbezirk zu Zulassungsbezirk unterschiedlich gehandhabt werden.

Genau so wird es bei uns jedenfalls gehandhabt und meines Wissens nach auch in allen angrenzenden Zulassungsbezirken.

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