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Fahrzeugbenutzung auslesen?

Mercedes E-Klasse W212
Themenstarteram 8. September 2024 um 8:41

Hallo ins Forum,

ich wurde eben unsanft von der Polizei geweckt....

Ein Autofahrer behauptet, ich sei auf sein parkendes Fahrzeug aufgefahren (und auch so ohne Abstand dann stehen geblieben). Als er parkte, wäre ich noch nicht dort gewesen, behauptet er.

Ich vermute, dass er ohne oder nicht funktionierende Handbremse drauf gerollt ist.

Allerdings stand mein Fahrzeug dort deutlich länger (seit Freitag nachmittag unbenutzt). Ich hätte meinen Einkauf nicht aus dem Kofferraum bekommen, wenn ich wirklich da gegen gefahren und so stehen geblieben wäre :)

Meine Frage in die hoffentlich wissende Runde: kann man bei MB auslesen, wie das Fahrzeug benutzt wurde? Etwa wann ab- und aufschließen oder Motorstart etc?

VG

Nico

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31 Antworten

Beim navi kann man das evtl nachvollziehen.

Ja das kann man über das batterie Management. Ladezyklen im SAM. Wenn das Fzg. Längere Zeit stand und in besagtem Zeitraum nicht bewegt wurde. Ist das zeitlich ersichtlich. Aber in so einem Fall sollte man das ganze schnell auslesen und auswerten lassen da nur eine bestimmte Anzahl an Zyklen gespeichert wird. Ich weiß nur nicht mehr wie viele das waren.

Hallo ins Forum,

ob's die Werkstatt mit dem dortigen Ausbauzustand kann, ist mir nicht ganz klar. Aber die Deaktivierung der Wegfahrsperre/Alarmanlage und Startvorgänge müsste beim 212er schon gespeichert werden.

Hast Du zufällig den me-Dongle drin und das Fahrzeug im Account? Wenn ja, müsste sich aus der App die letzte Sychronisierung ergeben, die m.W. nur bei Zündung ein erfolgt (geht natürlich nur, wenn das Auto noch nicht gestartet wurde).

Viele Grüße

Peter

Themenstarteram 8. September 2024 um 17:22

Nein, leider kein Dongle.

Der 212 er hat einen Sog Crash Sensor , der genau aufzeichnet ob und wann bewegt und mit welcher Geschwindigkeit wo und wann was war. Zugriff haben nur Gutachter / Sachverständige mit der dementsprechenden Befugnis .

Themenstarteram 8. September 2024 um 20:21

Zitat:

@Brunky schrieb am 8. September 2024 um 21:27:59 Uhr:

Der 212 er hat einen Sog Crash Sensor , der genau aufzeichnet ob und wann bewegt und mit welcher Geschwindigkeit wo und wann was war. Zugriff haben nur Gutachter / Sachverständige mit der dementsprechenden Befugnis .

D.h. eine MB Werkstatt kann das nicht?

Wir hatten mal so einen Fall mit einem Taxi , wurde bei Mercedes gemacht aber es musste der besagte Gutachter kommen . Das SG ist soweit ich weiß auch verriegelt , so ohne weiteres kommst da nicht ran . Aber fragen kostet ja nix , ich würde das mal versuchen .

Wie gesagt, bei MB können die Ladezyklen ausgewertet werden. Und das kann jede MB- Werkstatt. Da ist hinterlegt wann die Türen geöffnet wurden, die Zündung eingeschaltet wurde, gestartet wurde, das Licht eingeschaltet wurde, und auch wann der Motor gelaufen und abgestellt wurde. Man muss die Daten übers SAM abrufen.

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 8. September 2024 um 10:41:13 Uhr:

Ein Autofahrer behauptet, ich sei auf sein parkendes Fahrzeug aufgefahren (und auch so ohne Abstand dann stehen geblieben). Als er parkte, wäre ich noch nicht dort gewesen, behauptet er.

Behaupten kann er ja viel, hat er auch Zeugen benannt oder steht hier einfach Aussage gegen Aussage?

 

Gruß

Hagelschaden

@nicoahlmann

...zu mir kommen immer die schon erledigten Fälle...zur Lackierung, aber vor vielen Jahren hatte ich "privat" mal einen Versicherungsfall, wo mir ...aus Unachtsamkeit...eine Schubkarre gegen eine Autotür... damals noch die Freundin... gefallen ist und Schaden verursacht hat.

Um es über die Versicherung abzuwickeln, kam zur Begutachtung extra ein Gutachter der Versicherung...der hat alles genau nachgestellt/nachstellen lassen und kontrolliert/fotografiert usw.

Erst als er sein Gutachten fertig hatte...das es auch wirklich so war...ist die Versicherung eingesprungen und hat den Schaden bezahlt.

Hier geht es erstmal nicht um das bezahlen, sondern für dich...das du bzw. dein Auto nicht aus eigener Kraft daran beteiligt warst.

Sind den an deinem Auto sichtbare Schäden... Lack Abschürfungen in genau der Höhe/dem vermuteten Bauteil...zu sehen, sind beim "vermeintlichen" Gegner Farbspuren von deinem Auto erkennbar/sichtbar?

Ein Gutachter stellt die Fahrzeuge exakt so hin, wie und wo es passiert sein kann...und wenn da schon Ungereimtheiten erkennbar sind, wird es für den Gegner schwer...kann mich von damals noch erinnern, das er "fast" auf den Millimeter genau mit einem Maßband ... inklusive Fotos...handiert hat.

Bei sowas...wo Aussage gegen Aussage steht, wird es bestimmt nicht großzügiger behandelt, als damals

Tja, wo am besten hinwenden?...am besten bei deiner Versicherung, das du mit einem vermeintlich verursachten Schaden, den du nicht verursacht hast, nicht einverstanden bist...

Viel Glück...das es schnell erledigt ist

Zum Speichern der Daten im 212er

Auch da würde ich nicht lange warten...nicht, das nur maximal 5 Ereignisse "kurzzeitig" zwischengespeichert werden können und relativ flott gelöscht werden...und das geht ja relativ fix...das man 5x auf und abschließt oder Startet oder einfach nur die Türen öffnet

Gruß

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 8. September 2024 um 10:41:13 Uhr:

Ich vermute, dass er ohne oder nicht funktionierende Handbremse drauf gerollt ist.

Er behauptet also du bist im Bergauf draufgefahren und hast die Karre ohne Spalt abgestellt? Das mußt erst mal hinbekommen. Was ist denn passiert als du dein Auto vorrollen hast lassen (oder hat er seine Handbremse vor dem rufen der Polizei angezogen)?

Ich würde jetzt erst mal nicht dich in der Beweispflicht sehen, denn deine Story ist erst mal die wahrscheinlichere.

Erst mal Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten, würde ich mal vorschlagen.

Gruß Metalhead

Die Schuldfrage klärt ja nicht die Polizei sondern ein Gutachter denn die Beweisaufnahme der Polizei ist aus eigener Erfahrung stümperhaft und bringt dich nicht weiter.

Der Gegner hat ja gegen dich Anzeige erstattet bzw. (könnte) das auf Fahrerflucht rauslaufen, alle Beweise sichern zig Bilder mit Meterstab zur Höhe und Stand machen und lass das auslesen bevor etwas bewegt wird!

Der Schaden ist bestimmt nicht hoch aber der Ärger, nimm dir einen guten Anwalt denn eigentlich bist ja du der Geschädigte!

Anmerkung; manche machen solche Bumser um an Kohle zu kommen, die Polizei wüsste so was sagt es aber nicht, wenn du Glück hast erst einem guter Richter fällt das dann auf, alles schon erlebt!!

Themenstarteram 9. September 2024 um 16:18

Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 9. September 2024 um 14:06:25 Uhr:

Zitat:

@nicoahlmann schrieb am 8. September 2024 um 10:41:13 Uhr:

Ein Autofahrer behauptet, ich sei auf sein parkendes Fahrzeug aufgefahren (und auch so ohne Abstand dann stehen geblieben). Als er parkte, wäre ich noch nicht dort gewesen, behauptet er.

Behaupten kann er ja viel, hat er auch Zeugen benannt oder steht hier einfach Aussage gegen Aussage?

 

Gruß

Hagelschaden

Aussage gegen Aussage.

Dann würde ich ganz gelassen abwarten, vermutlich wird da noch nicht mal ein Verfahren eröffnet.

Ärgerlich natürlich trotzdem wenn man für so einen Unsinn auch noch Zeit verplempern muss….

Gruß

Hagelschaden.

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