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Fahrzeugbrief durch Trennung unauffindbar - Fahrzeug wie abmelden/verschrotten?

Themenstarteram 19. August 2020 um 7:39

Aus aktuellem Anlass im Freundeskreis hat sich folgende Situation ergeben. Vielleicht weiß jemand einen Rat oder hat einen Hinweis zur Vorgehensweise? Ich fand das Thema interessant, um es hier zu posten und sich ggf. austauschen zu können.

Ein Paar trennt sich, das Fahrzeug ist auf sie zugelassen, sie hat aber nur den Fahrzeugschein, nicht den Brief.

Der Brief ist vermutlich beim anderen Partner und somit unauffindbar. Da das zwischen den beiden nicht gut ausgegangen ist, besteht und soll kein Kontakt bestehen.

Das Fahrzeug selbst hat die HU nicht mehr bestanden und soll nun abgemeldet und verkauft/verschrottet werden. Verschrottung wären 50 Euro Gebühr, Verkauf an Export 500 Euro Gewinn, daher wird der Verkauf angestrebt. Ohne Brief wäre ein Weiterverkauf nicht mehr möglich.

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Das Fahrzeug gehört dem der es gekauft hat und sonst niemandem. Wer im "Brief" steht ist unerheblich, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag für das Fahrzeug hat. Wenn kein Vertrag besteht ist der Eintrag im "Brief" nur ein Indiz aber kein Beweis für einen Besitzanspruch.

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Ist der Brief vorhanden und nicht zerstört, und wie hier, der Ort sogar bekannt, gibt es keine andere Möglichkeit als diesen vorzulegen.

Ich empfehle, mal miteinander zu reden.

Eidesstattliche Versicherung über Verlust bei Zulassungsstelle nötig ! (gebührenpflichtig)

Aber Vorsicht ---> nicht einfach mal "nur so" eine solche Versicherung zu Protokoll geben, nur weil man mit dem Ex nimmer reden mag !

Mal bei Zulassungsstelle anrufen und sich genau aufklären lassen !

Für reine Abmeldung genügen Schein + Schilder + 6 €.

Für Weiterverkauf an Exporteur/Verwerter genügt evtl. auch, wenn der Käufer nicht so zimperlich ist (sofern auch wirklich ihr Eigentum !) und der eh in Einzelteile zerlegt wird. Manche Exporteure schneiden nämlich nur die vordere Hälfte des Fahrzeugs ab, die eigentliche Zerlegung findet dann im Zielland statt.

Für nochmalige Anmeldung irgendwo wär ein Brief schon notwendig.

Oder doch nochmal TÜV machen und weiterfahren ;-)

(spart schonmal die o.g. Gebühren (bleibt mehr für'n TÜV), und vielleicht findet sich der Brief ja doch noch in den nächsten 2 Jahren . . . )

Das Thema gibt's aber auch schon in vielen Varianten :

https://www.motor-talk.de/suche.html?...

Braucht Export nach z.B. Afrika zwingend den Brief? Kann man den Wagen nicht als Schrott/Ersatzteil deklarieren?

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 19. August 2020 um 09:39:58 Uhr:

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Genauso wie bei mir. Frau steht im Brief. Bezahlt habe ich. Egal. :D

Themenstarteram 19. August 2020 um 9:55

Ich habe mich ebenfalls noch einmal belesen, der Brief wäre in jedem Fall notwendig, um ordentlich und rechtlich sauber das Fahrzeug verschrotten/verkaufen zu können.

Sie wird also das Gespräch suchen müssen.

Danke für den Input und die Verlinkung zu den anderen Threads @OO--II--OO

Nö, Brief wäre nicht in jedem Fall nötig.

Denn nur um den 5 min. nach Verkauf in 2 Hälften zu flexen, braucht's doch nicht extra nochmal den Aufwand + Kosten eines neuen Briefs. . . den man dann auch wieder nur wegschmeißt . . . ;-)

Kommt auf die Eigentumsverhältnisse an und den späteren Verwendungszweck. Das Auto des "Ex" aus Wut einfach mal verschrotten zu lassen (nur weil man Schlüssel + Schein + Auto hat) wär nämlich keine gute Idee . . . eher eine Straftat . . .

Ok, vielleicht wär's bei 100% + hochoffizieller Beachtung des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes und Trockenlegung, Zerlegung, Verwertung durch eine ISO-xyz-zertifizierte Altauto-Rücknahmestelle notwendig . . . aber die Entscheidung darüber kann man ja auch den "Schrottis" oder Teile-Exporteuren überlassen ;-)

 

Gibt da ja auch die Geschichte (weiß aber nicht ob Wahrheit oder doch nur Gerücht) von einem Auto, für das der Ex nach der Trennung noch den Verkaufserlös erhalten sollte . . . so wurde ein wertvoller Oldtimer mutwillig für 1 € (oder war's gar noch Mark) blind als Überraschungspaket an jemanden verkauft, um den Ex nochmal zu ärgern. Der Käufer hat sich natürlich riesig gefreut :)

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen. Dabei ist erstmal egal, wessen Name drin steht.

Das Fahrzeug meiner Frau gehört auch mir (ich habe den Kaufvertrag unterschrieben und den Wagen bezahlt), meine Frau steht in den Papieren.

Das Fahrzeug gehört dem der es gekauft hat und sonst niemandem. Wer im "Brief" steht ist unerheblich, wenn der Eigentümer einen Kaufvertrag für das Fahrzeug hat. Wenn kein Vertrag besteht ist der Eintrag im "Brief" nur ein Indiz aber kein Beweis für einen Besitzanspruch.

Hallo moos, du hast recht, früher mit dem alten Kfz Brief war es aber so dass der der im Brief eingetragen war als der Besitzer galt. Nur manche wissen das nicht.

Besitzer ja, Eigentümer nicht unbedingt.

Existiert kein Kaufvertrag mehr, so ist der Besitzer des Briefes unter Umständen auch der Eigentümer; egal, wessen Name da steht. Der Ex kann da ganz schön Ärger machen, wenn er möchte.

Den Brief sollte man sich schnellstmöglich wiederholen.

Zitat:

@Tacob schrieb am 19. August 2020 um 12:26:42 Uhr:

Hallo moos, du hast recht, früher mit dem alten Kfz Brief war es aber so dass der der im Brief eingetragen war als der Besitzer galt. Nur manche wissen das nicht.

Besitzer des Kfz Briefes vielleicht. Hier zB besitzt die Frau das Auto.

Wer rechtlich Eigentümer ist, steht im KV. Kann auch noch eine dritte Person sein

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 12:31:52 Uhr:

Besitzer ja, Eigentümer nicht unbedingt.

Existiert kein Kaufvertrag mehr, so ist der Besitzer des Briefes unter Umständen auch der Eigentümer; egal, wessen Name da steht. Der Ex kann da ganz schön Ärger machen, wenn er möchte.

Den Brief sollte man sich schnellstmöglich wiederholen.

Auch ist der mit dem Brief nicht = Besitzer... Wenn du den Brief hast und deinen Sohn/Tochter/Frau/Mann oder was auch immer, den Wagen hat, dann bist du nicht der Besitzer des Fahrzeuges.

Wenn dir jemand den Wagen klaut, dann ist der Dieb z.B. der Besitzer des Fahrzeuges.

Wer im Brief steht ist erstmal nur der Halter.

Sollte es keinen Kaufvertrag geben, so kann der Eintrag im Fahrzeugbrief, unter Umständen, ein Indiz für einen Eigentumsnachweis sein.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 19. August 2020 um 11:41:46 Uhr:

Zitat:

@BMW_Classic schrieb am 19. August 2020 um 09:39:58 Uhr:

Welche Optionen gibt es? Auch unter dem Hintergrund, dass der originale Brief tatsächlich beim Expartner wäre. Welche Gefahren können von einem nicht entwertetem Brief ausgehen, wenn das Kfz nicht mehr existiert?

Ganz bösartig: Das Fahrzeug gehört dem Eigentümer des Briefs. Dessen Eigentum darf man nicht einfach so verkaufen.

Das ist falsch, und außerdem werden Begriffe wie Eigentümer und Besitzer durcheinander geworfen.

 

Es ist ein altes Stammtischgerücht, daß der Besitzer (!) des Fzg.-Briefs auch der Eigentümer (!) des Autos ist.

Der Brief gilt lediglich als "erstrangige Eigentumsvermutung". Das kann z.B. bedeuten, daß du von jemandem bedenkenlos ein Auto kaufen kannst, der auch den Brief vorweisen kann (sog. "nach Treu und Glauben"), umgekehrt aber hellhörig werden mußt und weitere Nachforschungen anstellen mußt, falls dies nicht der Fall ist.

am 19. August 2020 um 11:23

Der Brief wird doch heute garnicht mehr entwertet.

Abmelden mit Schein und Schildern, und dem Ex per Einschreiben mitteilen, er möge den Brief vernichten, da das Fahrzeug verschrottet wurde.

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