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Fahrzeugbrief eines Jahreswagen
Hallo,
ich wollte mir im Zuge der Umweltprämie einen Jahreswagen zulegen. Nun habe ich vom Gebrauchtwagenhändler den Fahrzeugbrief bekommen, bei dem ein Amtliches Kennzeichen HH-XXXXXX mit Erstzulassung 22.04.2008 eingetragen worden ist. Auf dem Fahrzeugbrief steht neben "B" 22.04.2008 eine Feld (1) Anzahl der Vorhalter "0" (Vorbesitzer: Europcar Autovermietung GmbH). Auf dem mir ausgehändigten Fahrzeuschein ist unter "B" ebenfalls der 22.04.2008 eingetragen worden.
Dies alles wurde mit Schreibmaschine/ Computer geschrieben und würde ja zur Umweltprämie berechtigen.
Nun ist aber auf dem Fahrzeugbrief das Maschinengeschriebene Kennzeichen sauber mit Kuli durchgestrichen worden und daneben steht ein anderes Kennzeichen "HH-YYYYYY" handschriftlich mit Kuli eingetragen. Der Fahrzeugschein lautet über dasselbe handschriftliche Kennzeichen "HH-YYYYYY" und unter dem Kennzeichen "I" = Datum dieser Zulassung steht der 11.08.2008.
Nun ist meine Frage: Kann es sein, dass dieses Fahrzeug 2x auf den selben Vorbesitzer zugelassen worden ist (abmeldung und wieder anmeldung). Aus diesem Grunde wäre das Fahrzeug nicht mehr Prämienberechtigt, da laut BAFA - ein Fahrzeug längstens ein Jahr einmalig auf ein "Automobilvermietungsunternehmen" zugelassen sein darf.
Ich hoffe es kann mir jemand dies Frage beantworten, da ich dringend ein anderes Fahrzeug benötige, da mein alter Golf auseinanderfällt.
Gruß
august 14
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wegen der Abwrackprämie brauchst du dieses Auto eh nicht kaufen, @august14.
Jahreswagen fallen nur dann unter diese Regelung, wenn sie auf dem Hersteller zugelassen waren - und europcar ist nun mal kein Autohersteller. Auch die Fahrzeuge von Werksangehörigen sind von diesem "Regierungsbonbon" ausgeschlossen.
Grüsse, motorina.
Falsch, bei dir ist der Usertitel tatsächlich Programm
Zitat:
Neufahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
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10 Antworten
Abgesehen von der Zulassungsproblematik willst du dir einen gebrauchten Mietwagen zulegen?
Wieviel billiger als ein Neuwagen ist der denn so?
Gruß
Prinzipal
Zitat:
Original geschrieben von august14
Nun ist meine Frage: Kann es sein, dass dieses Fahrzeug 2x auf den selben Vorbesitzer zugelassen worden ist (abmeldung und wieder anmeldung).
Ja klar kann das sein, wundert mich aber, dass es gemacht wurde.
Ich würde davon absehen dieses Auto zu kaufen, wär mir zu heikel, nachher klappt es nicht.
Mein Bruder hat beruflich sehr viel mit Mietwagenrückläufern zu tun (er ist der Aufkäufer für die Fahrzeuge). Er meinte, dass die Autos in einem furchtbaren Zustand zurückgegeben werden und oftmals total verschlissen sind nach nur einem Jahr.
Insbesondere Autos die aus den südlichen Ländern (Spanien, Frankreich, Italien) zurückkommen sind extrem abgenutzt.
Wegen der Abwrackprämie brauchst du dieses Auto eh nicht kaufen, @august14.
Jahreswagen fallen nur dann unter diese Regelung, wenn sie auf dem Hersteller zugelassen waren - und europcar ist nun mal kein Autohersteller. Auch die Fahrzeuge von Werksangehörigen sind von diesem "Regierungsbonbon" ausgeschlossen.
Grüsse, motorina.
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wegen der Abwrackprämie brauchst du dieses Auto eh nicht kaufen, @august14.
Jahreswagen fallen nur dann unter diese Regelung, wenn sie auf dem Hersteller zugelassen waren - und europcar ist nun mal kein Autohersteller. Auch die Fahrzeuge von Werksangehörigen sind von diesem "Regierungsbonbon" ausgeschlossen.
Grüsse, motorina.
Falsch, bei dir ist der Usertitel tatsächlich Programm
Zitat:
Neufahrzeug
Es muss sich um einen Personenkraftwagen handeln, der hinsichtlich seiner Schadstoffemissionen mindestens die Anforderungen der Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Erwerb und Zulassung des Fahrzeugs muss zwischen dem 14.01.2009 und dem 31.12.2009 erfolgen. Als Neufahrzeuge im Sinne der Richtlinie gelten auch Jahreswagen. Ein solches Fahrzeug darf – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin – längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einem Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein.
Wo du Recht hast, hast du Recht, @querys - danke für deinen aktuellen Link.
(Ich hatte auf die Schnelle nur die erste Fassung vor Inkrafttreten parat - und da waren z.B. die WA explizit ausgenommen).
In deiner Quelle steht unter der Überschrift "Neufahrzeug" etwas von "einmalig" zugelassen sein.
Zitat:
Original geschrieben von querius:
... längstens ein Jahr einmalig ...
Das würde aber bedeuten, dass dieses vom TE genannte Auto - falls es zweimal auf denselben Halter zugelassen war - trotzdem nicht prämienberechtigt wäre (oder sehe ich da schon wieder was falsch?).
Eine 2.Zulassung wäre u.U. ersichtlich anhand des Ausstellungsdatums auf der ZulBesch Teil I (müsste dann ein späteres Datum sein als die EZ).
Grüsse, motorina.
@motorina: das siehst du richtig!
Der TE hat schon alles gepostet. Datum zu I ist nämlich Ausstellungsdatum des Fahrzeugscheins (irgendwann August)
Das Datum "B" ist entsprechend die erste Zulassung (irgendwann April)
Ich würde von dem Wagen absehen, da gibt's ja meistens 100te vergleichbare. Der wäre mir persönlich zu heikel, geht ja um viel Geld.
Zitat:
Original geschrieben von motorina
Wo du Recht hast, hast du Recht, @querys - danke für deinen abktuellen Link.
(Ich hatte auf die Schnelle nur die erste Fassung vor Inkrafttreten parat - und da waren z.B. die WA explizit ausgenommen).
Tja, die Regierenden wissen halt was sie wollen. Oder doch nicht? Ach ja stimmt... sie wissens nicht!
Ja, @querius, würde ich auch so sehen - Probleme sind nicht auszuschliessen.
... und eine mögliche Erklärung des 2.Eintrags mit einem anderen Kennzeichen wäre, dass beim Zulassen mehrerer gleichen Fahrzeuge am selben Tag beim Anschrauben der NrSchilder zwei Fahrzeuge vertauscht worden sind, so dass dies später korrigiert wurde (eigene Erfahrung; so geschehen vor 30Jahren bei Kauf eines gebr. Firmenfahrzeugs).
Grüsse, motorina.
Hallo,
ich habe mich bei der Zulassungstelle in Hamburg erkundigt. Das Fahrzeug ist nur einemal auf Europcar zugelassen worden. Das zweite Kennzeichen kommt daher, dass das erste "abhanden gekommen" ist. Also sollte es bzgl. der Umweltprämie keine Probleme geben.
Gruß
august14
Zitat:
Original geschrieben von querys
Zitat:
Original geschrieben von august14
Nun ist meine Frage: Kann es sein, dass dieses Fahrzeug 2x auf den selben Vorbesitzer zugelassen worden ist (abmeldung und wieder anmeldung).
Ja klar kann das sein, wundert mich aber, dass es gemacht wurde.
Ich würde davon absehen dieses Auto zu kaufen, wär mir zu heikel, nachher klappt es nicht.
Mein Bruder hat beruflich sehr viel mit Mietwagenrückläufern zu tun (er ist der Aufkäufer für die Fahrzeuge). Er meinte, dass die Autos in einem furchtbaren Zustand zurückgegeben werden und oftmals total verschlissen sind nach nur einem Jahr.
Insbesondere Autos die aus den südlichen Ländern (Spanien, Frankreich, Italien) zurückkommen sind extrem abgenutzt.
Ich fahre jetzt seit 5 Jahren einen Fiesta aus Frankreich (damals 1 Jahr alt, 20tkm). Komischer Weise habe ich jetzt 110.000km drauf und absolut keine Probleme. Nur Verschleißteile und 1x Marderbiss... nicht immer alles pauschalisieren.
Evtl. bekommt dein Bruder nur die kauputten zu Gesicht, da er für die hartnäckigen Fälle zugewiesen wurde? Die "Guten" gehen evtl. an einen anderen Aufkäufer?