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Fahrzeugbrief nach Tod des Halters gesucht (was jetzt?)

Themenstarteram 22. August 2011 um 14:25

Guten Tag,

meine Verlobte und ich befinden uns in einer etwas verzwickten Situation.

Da die Mutter meiner Verlobten vor 4 Wochen gestorben ist, möchten wir Ihrem Ex-Mann und Vater meiner Verlobten gerne das Auto der Mutter verkaufen.

Fahrzeugschein und Zweitschlüssel haben wir.

Das Auto ist noch immer angemeldet.

Der Fahrzeugschein ist noch auf die Mutter ausgestellt.

Versicherungsschutz besteht auch noch.

Meine Verlobte darf das KfZ-Versicherungstechnisch fahren.

Allerdings: Ist der Fahrzeugbrief bisher nicht auffindbar, obwohl wir das Haus bereits einmal durchkämmt haben. Kaufvertrag des KfZ, Versicherungsunterlagen, alles da. Nur der Fahrzeugbrief bleibt verschollen.

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Darf meine Verlobte das KfZ überhaupt noch bewegen, wenn der alter und Eigentümer verstorben ist?

2. Dürfte der Ex-Mann der Verstorbenen (und Vater meiner Verlobten) das KfZ überhaupt bewegen?

3. Welche Schritte sind nach dem Tod eines Fahrzeughalters/Eigentümers zu machen?

4. Wie und wo kommen wir an einen neuen Fahrzeugbrief, wenn der Halter verstorben ist (meine Verlobte in Alleinerbin; der Erbschein liegt jedoch noch nicht vor).

Wir hoffen, dass hier jemand bereits etwas ähnliches erlebt hat und uns mit Rat helfen kann.

Vielen Dank!

Liebe Grüße

Thomas

Beste Antwort im Thema

Auch wenn ich mir Feinde mache...aber in der Zeit, in der der Beitrag verfasst wurde, hätte man bei der Zulassungsstelle via Telefonat alles klären können!

MfG

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Auch wenn ich mir Feinde mache...aber in der Zeit, in der der Beitrag verfasst wurde, hätte man bei der Zulassungsstelle via Telefonat alles klären können!

MfG

- Zu 1. : ja

- Zu 2. : ja. Wenn es zu einem Unfall kommt, gibt  es Vertragsstrafe, wenn Vater nicht als berechtigter Fahrer (z.b. als andere Person) eingetragen ist. Im Versicherungsvertrag steht, wer berechtigter Fahrer ist.

- Zu 3. : Mit Erbschein zur Zulassungstelle und Fahrzeug ummelden 

- Zu 4. : Zulassungsstelle stellt neuen Brief aus, nachdem eine Eidestattliche Versicherung über Verlust des Briefes abgegeben wurde. Kostet Geld und vor allen Dingen Zeit (acht Wochen?) 

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

- Zu 4. : Zulassungsstelle stellt neuen Brief aus, nachdem eine Eidestattliche Versicherung über Verlust des Briefes abgegeben wurde. Kostet Geld und vor allen Dingen Zeit (acht Wochen?) 

ja und der eid MUSS vom inhaber des briefes gemacht werden. bei einer verstorbenen person geht das wohl schlecht! :rolleyes:

btw es wird doch einen nachlassverwalter/notar etc geben. DER kennt sich mit sowas aus...

das problem ist ja nicht nur das man n neuen brief braucht sonder die eigentumsverhältnisse müssen ja auch geklährt werden. darfst DU oder eben jemand anders das fahrzeug überhaupt besitzen? vielleicht steht es ja einem anderen erben zu etc..."ist allein erbe" ist ja so keine aussage. das musst eben nachweisen das dir oder deiner verlobten der wagen auch zusteht.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das problem ist ja nicht nur das man n neuen brief braucht sonder die eigentumsverhältnisse müssen ja auch geklährt werden. darfst DU oder eben jemand anders das fahrzeug überhaupt besitzen? vielleicht steht es ja einem anderen erben zu etc..."ist allein erbe" ist ja so keine aussage. das musst eben nachweisen das dir oder deiner verlobten der wagen auch zusteht.

Und genau dafür gibt es den Erbschein.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

 

das problem ist ja nicht nur das man n neuen brief braucht sonder die eigentumsverhältnisse müssen ja auch geklährt werden. darfst DU oder eben jemand anders das fahrzeug überhaupt besitzen? vielleicht steht es ja einem anderen erben zu etc..."ist allein erbe" ist ja so keine aussage. das musst eben nachweisen das dir oder deiner verlobten der wagen auch zusteht.

Alles überflüssig.

Te hat geschrieben, dass Tochter Alleinerbin ist und einen Erbschein erhält. Erbschein ist der Nachweis  dafür. Damit ist Tochter alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Alles überflüssig.

Te hat geschrieben, dass Tochter Alleinerbin ist und einen Erbschein erhält. Erbschein ist der Nachweis  dafür. Damit ist Tochter alleiniger Eigentümer des Fahrzeuges

Richtig...und als solche dazu berechtigt, die EV über den Verlust der ZB II abzugeben und die Aufbietung durchführen zu lassen. Ich würde allerdings mit der Zulassungsstelle auch gleich besprechen, dass das Fahrzeug auf einen anderen Halter angemeldet werden soll, dann kann der Brief evtl. auch gleich von diesem abgeholt werden und er eingetragen werden. Spart Weg :)

Gruß Tecci

Hallole zusammen

schaut doch nach erhalt des erbscheines nach ob die karre eventuel finanziert ist, also Dokumente und Unterlagen der verstorbenen dahingehend auch Prüfen ... Lassen.. dann liegt der Brief bei der Bank die diesen aber nach abgeltung der restschuld freigeben muß. nur so ein Gedanke den eine erneute aufbietung des Briefes könnte so schnell zur Unterschlagung werden wenn die Bank bzw der Briefinhaber davon wind bekommt.. Jol.

Wir hatten auch so ein Problem bei meinem Vater.

Er ist in dem Auto umgekommen, Brief war nicht auffindbar.

Wir konnten den Wagen also nicht abmelden, das SVA hatte auch null Verständnis und sich sehr blöd angestellt.

Dann haben wir es einfach so gelassen, meinte die Polizei auch.. Nie wieder etwas von gehört...

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Wir hatten auch so ein Problem bei meinem Vater.

Er ist in dem Auto umgekommen, Brief war nicht auffindbar.

Wir konnten den Wagen also nicht abmelden, das SVA hatte auch null Verständnis und sich sehr blöd angestellt.

Dann haben wir es einfach so gelassen, meinte die Polizei auch.. Nie wieder etwas von gehört...

In eurem Fall wurde das Fahrzeug auch nicht weiter genutzt.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Schweinesohn

Wir hatten auch so ein Problem bei meinem Vater.

Er ist in dem Auto umgekommen, Brief war nicht auffindbar.

 

Wir konnten den Wagen also nicht abmelden, das SVA hatte auch null Verständnis und sich sehr blöd angestellt.

 

Dann haben wir es einfach so gelassen, meinte die Polizei auch.. Nie wieder etwas von gehört...

Es einfach so lassen ist nur eine zeitliche Aufschiebung der Probleme, bis das Fahrzeug verkauft/verschrottet wird. Das Problem wird dadurch nicht gelöst.

 

Wenn die Erbfolge eindeutig belegbar ist, gibt es auch keine Probleme mit der Umschreibung.

 

O.

Ist schon mehr als 5 Jahre her.. War eh Schrott das Auto.

Wir wollten uns ja darum kümmern, aber wenn es niemanden interessiert dann ist das halt so.

Und so wird halt weiterhin Steuer und Versicherung bezahlt...na wer es sich leisten kann, bitte...

Zitat:

Original geschrieben von marcu90

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

das problem ist ja nicht nur das man n neuen brief braucht sonder die eigentumsverhältnisse müssen ja auch geklährt werden. darfst DU oder eben jemand anders das fahrzeug überhaupt besitzen? vielleicht steht es ja einem anderen erben zu etc..."ist allein erbe" ist ja so keine aussage. das musst eben nachweisen das dir oder deiner verlobten der wagen auch zusteht.

Und genau dafür gibt es den Erbschein.

*gähn*

Zitat:

der Erbschein liegt jedoch noch nicht vor

und wen man keinen hat?

Zitat:

der Erbschein liegt jedoch noch nicht vor</blockquote>

und wen man keinen hat?

Dann gibt es ggfs. ein notarielles Testament oder es muss ein Erbschein beim Amtsgericht oder beim Notar (je nach Bundesland) beantragt werden. 

 

O.

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