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Fahrzeugbrief von Neuwagen auf Postweg verloren gegangen

VW Crafter
Themenstarteram 4. März 2012 um 9:01

hallo,

habe ein neues auto bestellt und ziemlich lange darauf gewartet (lange liefertermine, da spezieller ausbau). nun ist es endlich so weit, mein bus ist fertig. der händler schickt mir mit der post "einschreiben einwurf" den fahrzeugbrief los (nicht die beste lösung). leider ist dieser nicht bei mir angekommen. laut post ist er aber bei mir eingeworfen worden (bierfträger behauptet aber, er habe kein einschreiben zugestellt). nachforschungsauftrag bei der post ist gestellt (vom autohändler).

das bei der zulassungsbehörde nach einer frist von 2 monaten neue papiere ausgestellt werden ist mir bewusst, habe aber trotzdem ziemliche bedenken, wenn der brief in falsche hände gerät...

wie kann ich mich schützen?

hat jemand erfahrung damit?

gruß, caddyllac

Beste Antwort im Thema

der brief ist nur eine art "info" und gibt NICHT die besitzverhältnisse da. das steht im übrigen auch auf dem "brief" drauf.

ach ja...du machst eine verlustmeldung beim amt, damit wird der alte brief für ungültig erklährt und wer auch immer ihn bekommt kann damit nix anfangen. die kosten übernimmt der händler! is ja auch sein verschulden....einen brief als einwurf schreiben zu verschicken...wie dämlich kann man den sein bitte? sowas verschickt man wen überhaupt mit rückschein! kost dann halt 2€ weiter :rolleyes: absolutes unverständniss über diese vorgehensweise!

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Mach dir da keine Gedanken.

Du hast den Kaufvertrag mit dem Händler und den Nachweis das Du das Fahrzeug bezahlt hast. Da es nen Neuwagen ist gibts da auch keine Probleme.

Musst dir also keine Sorgen machen das sich jemand das Fahrzeug auf sich Zulässt und als sein eigen nennen könnte.

der brief ist nur eine art "info" und gibt NICHT die besitzverhältnisse da. das steht im übrigen auch auf dem "brief" drauf.

ach ja...du machst eine verlustmeldung beim amt, damit wird der alte brief für ungültig erklährt und wer auch immer ihn bekommt kann damit nix anfangen. die kosten übernimmt der händler! is ja auch sein verschulden....einen brief als einwurf schreiben zu verschicken...wie dämlich kann man den sein bitte? sowas verschickt man wen überhaupt mit rückschein! kost dann halt 2€ weiter :rolleyes: absolutes unverständniss über diese vorgehensweise!

Themenstarteram 4. März 2012 um 10:07

...bin nun etwas ruhiger und freue mich wieder mehr auf meinen neuen bus, danke:)

naja, ich hatte mal einen normalen brief im postkasten, aufgemacht, ein kfz brief drinne:)

hab dann erst gemerkt das der nicht an mich adressiert war sondern an den nachbarn 2 häuser weiter.

also so gehts auch^^

Zitat:

Original geschrieben von StefanXL

naja, ich hatte mal einen normalen brief im postkasten, aufgemacht, ein kfz brief drinne:)

hab dann erst gemerkt das der nicht an mich adressiert war sondern an den nachbarn 2 häuser weiter.

also so gehts auch^^

Da hat sich der Nachbar bestimmt gefreut :D:D:D

Hallo,

meiner Freundin ist diese Woche genau das gleiche passiert. Sie hat ein Auto gekauft und das Autohaus hat Ihr danach den Fahrzeugbrief zwecks Anmeldung per Einschreiben zugesandt. Bis jetzt ist aber noch kein Fahrzeugbrief bei uns angekommen und wir wollen morgen das Fahrzeug abholen aus dem 600km entfernten Berlin. Erstmal haben wir uns mit einem Kurzzeitkennzeichen beholfen, aber falls wir nicht bald den Brief bekommen haben wir ein Auto, dass wir nicht anmelden können und somit auch nicht fahren können.

Die Frage ist jetzt wie wir das Problem am schnellsten und besten lösen und wie wir dem Händler gegenüber auftreten sollen? Es ist ja im Grunde seine Pflicht dafür zu sorgen, dass wir einen Fahrzeugbrief erhalten.

Ist es ein Neu- oder Gebrauchtwagen? Wenns ein Neuwagen ist, kann der Hersteller den Brief beim KBA sperren lassen und einen neuen inkl. neuem CoC ausstellen. Ist es ein Gebrauchtwagen, muss der Händler eine eidesstattliche Versicherung abgeben über den Verlust. Diese muss normalerweise bei der zuständigen Zulassungsbehörde des letzten Halters abgegeben werden. Diese Zulassungsstelle kann dann entweder den Brief aufbieten und neue Papiere ausstellen. Oder sie schickt an deine Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass diese dann das Verfahren durchführt und das Fahrzeug anschließend auf dich zulässt.

Gruß Tecci

Es ist ein Gebrauchtwagen.

Wie sollten wir dem Händler gegenüber denn am besten Vorgehen?

Ich will vermeiden, dass der die Sache schleifen lässt und denkt jetzt habe ich das Teil vom

Hof und jetzt sollen die doch mal schauen.

Zudem habe ich gelesen, dass man sich auf jeden Fall schriftlich die nicht Auslieferung des Briefes bestätigen lassen soll.

Wie lange würde das Ganze den dauern bis wir das Auto dann zulassen können?

Wir habe ja keine Lust mehrere Wochen darauf zu warten.

Den Händler auffordern, den Briefverlust entsprechend mit der eidesstattlichen Versicherung anzuzeigen bei der Zulassungsstelle. Die Aufbietung dauert dann zwei Wochen, dann können neue Papiere ausgestellt werden und ihr könnt das Auto damit zulassen. Mehr kannst du nicht tun, außer dann halt irgendwann den zivilrechtlichen Weg zu beschreiten. Sollte aber eigentlich nicht nötig sein. Evtl. kannst du den Händler auch noch fragen, ob er den Brief vielleicht gleich an deine Zulassungsstelle geschickt hat und nicht erst an dich.

Gruß Tecci

Vielen Dank erstmal für die Infos!!

Das hört sich natürlich nicht berauschend an.

Ein neu gekauftes Auto zwei Wochen in den Hof zu stellen.

am 17. Mai 2012 um 9:16

Zitat:

Original geschrieben von chris_77

meiner Freundin ist diese Woche genau das gleiche passiert. Sie hat ein Auto gekauft und das Autohaus hat Ihr danach den Fahrzeugbrief zwecks Anmeldung per Einschreiben zugesandt. Bis jetzt ist aber noch kein Fahrzeugbrief bei uns angekommen ...

Wie oft verschickt ihr eigentlich Einschreiben??? Wahrscheins wenige bis gar keine. Bei JEDEM Einschreiben - egal ob ich das bei der Post abgebe oder per Internet das Porto ausdrucke - gibt es eine Nummer, die ich ONLINE per SENDUNGSVERFOLGUNG verfolgen kann. Da wird genau dokumentiert WO sich die Sendung gerade befindet.

Bei einem EINSCHREIBEN kann es bis zu einer Woche (!) dauern, bis die Sendung ankommt!

Es gibt dabei 3 Arten von Einschreiben: EINWURF = bedeutet: der Briefträger dokument den Einwurf im Briefkasten des Empfängers. Bei einem Kfz Brief würde ich sowas NICHT machen! Trotzdem kann ich anhand der Nummer sehen, ob die Post angekommen ist.

EIGENHÄNDIG = bedeutet: Der EMPFÄNGER oder sein BEVOLLMÄCHTIGTER UNTERSCHREIBT den Erhalt der Sendung!

EIGENHÄNDIG mit RÜCKSCHEIN = bedeutet: Die sicherste Variante, weil nicht nur der Empfänger oder sein Bevollmächtigter unterschreibt, sondern der ABSENDER erhält auch die ROTE Karte zurück und kann damit beweisen, dass der Empfänger die Post erhalten und wer sie entgegengenommen hat.

Wie geschrieben, kann man Einschreiben (AUSSER MIT RÜCKSCHEIN) auch im Internet "kaufen" (internetporto.de). Man klebt dann das Porto auf die Sendung und kann den Brief in jeden Briefkasten werfen! Verfolgen kann man die Sendung auch als Absender über die Sendungsverfolgung mit der entsprechenden Nummer, die auf der Quittung steht.

Um zum Thema zurück zu kommen. Der Absender, in diesem Falle der Händler, MUSS für das Einschreiben eine Quittung haben. Damit kann er sowohl nachweisen, ein Einschreiben abgeschickt zu haben, als auch verfolgen WO die Sendung abgeblieben ist. Wenn er dann dem Empfänger noch die EINSCHREIBEN-Nummer verrät, kann der Empfänger über die Sendungsverfolgung selbst feststellen OB ein Einschreiben für ihn unterwegs ist, wo es abgeblieben ist und wer es - nach der Zustellung - eventuell angenommen hat. Denn der Empfänger wird auch dokumentiert!

SO erspart man sich manch schlaflose Nacht und viel Aufregung!

Hatte ich noch vergessen: Geht die Sendung nachweislich verloren, haftet die Post! Dazu ist es natürlich sinnvoll eine Quittung vorweisen zu können!

Zitat:

Original geschrieben von chris_77

Hallo,

meiner Freundin ist diese Woche genau das gleiche passiert. Sie hat ein Auto gekauft und das Autohaus hat Ihr danach den Fahrzeugbrief zwecks Anmeldung per Einschreiben zugesandt. Bis jetzt ist aber noch kein Fahrzeugbrief bei uns angekommen und wir wollen morgen das Fahrzeug abholen aus dem 600km entfernten Berlin.

Warum lässt man sich die Zulassungsbescheinigung schicken, wenn man den Wagen selber beim Händler abholt? Man kann doch den Brief bei Abholung bzw. Übergabe des Fahrzeuges auch mitnehmen. Kurzzeitkennzeichen und man ist alle diese Sorgen los. Anmeldung erfolgt danach oder man lässt sie durch den Händler machen. Habe in meinen 40 Jahren Praxis noch nie einen Wagen selbst zugelassen. Etwas Service muss auch sein.

Der Sinn dahinter erschließt sich mir nicht.

Themenstarteram 17. Mai 2012 um 10:42

Hallo Chris 77, also meine Fahrzeugpapiere sind verschwunden geblieben. Mein Autohändler konnte aber Ersatzpapiere ausstellen lassen, da es ein Neuwagen war. Ich habe mein Auto auch erst mit Papieren abgeholt. Dein Händler ist in der Bringschuld. Ich würde das Auto ohne Papiere nicht abholen. Bei mir hat definitiv die Post geschlampert, sie behauptet, das Einschreiben bei mir eingeworfen zu haben, mit angeblicher Unterschrift des Briefträgers. Dieser hat mir aber versichert, er habe bei mir kein Einschreiben eingeworfen. So steht es bis heute. Wünsche euch viel Glück.

Also erstmal sind alle Einwände natürlich nicht unbegründet. Das esrte Problem waren die Kurzzeitkennzeichen, da nicht alle Versicherungen ein solches anbieten oder später verrechnen.

Daher war die Idee gleich die richtigen Schilder zu holen. Hätte ja auch alles geklappt, hätte die Zustellung geklappt.

Das mit der Nachverfolgung von Einschreiben ist mir bekannt und bewußt. Das Problem laut Sendungsverfolgung liegt das Teil seit fünf Tagen in Mannheim. Kann natürlich sein, dass der Schein noch auftaucht. Kann abr auch sein, dass das Ding in den ewigen Weiten der Post verloren gegangen ist.

Wäre wahrscheinlich nicht das erste Mal.

Ich für meinen Teil wollte mich einfach vorher schlau machen, da ich keine Lust habe mich nachher tot zu ärgern, weil ich falsch vorgegangen bin.

Ich denke solch eine Erfahrung hat ja jeder schon mal gemacht. Und wie heißt es so schön:

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

Die Strafe wär in meinem Fall jedeMenge Rennerei und Probleme, da ich darauf vertrauen muss

dass der Händler kooperiert und nicht trödelt. Sonst habe ich später die Telefonate und das Gerenne zu den Ämtern. Sollte der Brief nämlich nicht auftauchen müsste sich der Händler um Ersatz kümmern. Mit welchem Elan er das macht kann ich nunmal nicht wissen.

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