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Fahrzeugbrief zeigen bei Probeefahrt?
Hallo,
ich hab ne Frage: Wenn ein potenzieller Käufer zur Besichtigung eures Autos kommt und dieser danach fragt den Fahrzeugbrief zu sehen / ausgehändigt zu bekommen. Händigt ihr diesen aus, damit er/sie diesen ansehen kann oder bekommt er diesen erst nach der Probefahrt zu sehen?
Heute bei einer Besichtigung wollte ein Käufer den Fahrzeugbrief sehen , ich war unsicher ob man sowas aushändigt. Schließlich kann der Besichtigende mich einfach wegstoßen und mit dem Kfz so einfach abhauen
VG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 15. September 2020 um 10:13:34 Uhr:
Sollte ein böser Junge dir den Brief entreisen und weglaufen, bringt ihm das auch nix.
Der Fahrzeugbrief allein stellt nicht dar,
das derjenige der ihn hat auch der Besitzer ist!!
Besitzer ist er vielleicht - nicht aber Eigentümer ...
Der Fahrzeugbrief ist in Deutschland KEIN Eigentumsnachweis. Das gilt auch für die älteren Dokumente, die vor 2005 und nach 1936 ausgestellt wurden. In diesen wird allerdings nicht darauf hingewiesen, während es in der ZB II ausdrücklich drinnen steht.
Ansonsten kann ich das Fahrzeug besitzen, ohne Eigentümer zu sein. Und auch der Haltereintrag besagt nicht, dass ich Eigentümer des Fahrzeuges bin. Besitzer (Enkel der mit dem Wagen herumeiert), Halter (die Omma mit der niedrigen Versicherung die eh kein Auto mehr hat), Eigentümer (der Papa, der die ganze Chose bezahlt hat) können durchaus unterschiedliche Personen sein.
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20 Antworten
Natürlich kannst du, den Brief den Käufer zeigen, warum auch nicht.
Aushändigen würde ich ihn erst nach dem Kauf.
Wie in der alten Bierwerbung mit Simone und Rudi:
Angucken ja, anfassen nein.
Sollte ein böser Junge dir den Brief entreisen und weglaufen,
bringt ihm das auch nix.
Der Fahrzeugbrief allein stellt nicht dar,
das derjenige der ihn hat auch der Besitzer ist!!
Du kannst ihm den doch zeigen. Dann gibt er ihn Dir zurück und Du gibst ihm den Schlüssel für die Probefahrt? Und selbst wenn (ich halte Dein beschriebenes Szenario für weit hergeholt) handelt es sich um Diebstahl. Es gibt keinen Kaufvertrag, der Wagen ist auf Dich zugelassen...
Moin,
entgegen der weit verbreiteten Meinung, ist nicht der, der gerade den Fahrzeugbrief in der Hand hält automatisch der rechtmäßige Besitzer des Autos. Du kannst dem Interessenten ruhig den Brief zeigen, das ist ja alleine schon wegen der Anzahl der Vorbesitzer interessant. Vielleicht solltest Du nur nicht den Brief im Auto liegen lassen und den Interessenten dann alleine eine Probefahrt machen lassen
Zitat:
@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 15. September 2020 um 10:13:34 Uhr:
Sollte ein böser Junge dir den Brief entreisen und weglaufen, bringt ihm das auch nix.
Der Fahrzeugbrief allein stellt nicht dar,
das derjenige der ihn hat auch der Besitzer ist!!
Besitzer ist er vielleicht - nicht aber Eigentümer ...
Der Fahrzeugbrief ist in Deutschland KEIN Eigentumsnachweis. Das gilt auch für die älteren Dokumente, die vor 2005 und nach 1936 ausgestellt wurden. In diesen wird allerdings nicht darauf hingewiesen, während es in der ZB II ausdrücklich drinnen steht.
Ansonsten kann ich das Fahrzeug besitzen, ohne Eigentümer zu sein. Und auch der Haltereintrag besagt nicht, dass ich Eigentümer des Fahrzeuges bin. Besitzer (Enkel der mit dem Wagen herumeiert), Halter (die Omma mit der niedrigen Versicherung die eh kein Auto mehr hat), Eigentümer (der Papa, der die ganze Chose bezahlt hat) können durchaus unterschiedliche Personen sein.
Zeigen kannst du ihm den Brief. Warum auch nicht? Ob vor oder nach der Probefahrt ist egal.
Allerdings stehen nahezu alle Infos auch im Kfz Schein. Was interessant ist die Anzahl der Vorbesitzer.
Und was noch ist: wenn das Fahrzeug finanziert ist oder geleast, dann liegt in der Regel der Brief bei der Bank.und du kannst ihn nicht vorzeigen. Ein kleiner Test also.
Edit: Es kann natürlich immer der Himmel auf den Kopf fallen... wenn er dir den Brief, die Schlüssel oder irgendwas anderes entreißt nennt sich das Diebstahl bzw. Raub. DAs kann natürlich immer passieren nicht nur beim Autoverkäufer. ob das nun vor, während oder nach drr Probefahrt passiert ist egal. Mach das ganze halt nicht allein und lass den potenziellen Käufer NIEMALS unbeaufsichtigt beim Auto.
Also wenn ich das aus Käufersicht sehe - ich wollte auch gerne Einsicht nehmen in den Brief, allein zum Abgleich ob tatsächlich alles stimmt. Und übrigens auch ins COC, zB um die Räder am Auto mit den erlaubten grob abzugleichen. Das gehört eben dazu.
Zitat:
@Mercedesfan2010 schrieb am 15. September 2020 um 10:08:36 Uhr:
Schließlich kann der Besichtigende mich einfach wegstoßen und mit dem Kfz so einfach abhauen
VG
Das würde bedeuten, ich breche bei dir ein, klaue Schlüssel, Fahrzeugbrief und Auto und habe somit dein Auto rechtmäßig erworben für Null Euro.
Was ist der coc?
Oder einfacher: ein Dokument was dem Fahrzeug fest zugeordnet ist und die Daten enthält aufgrund derer der Brief ausgestellt wird. Quasi ein Personalausweis des Autos. Das ist EU weit einheitlich. Bei neueren Fahrzeugen ist das verpflichtend, bei EU Importen schon seit längerer Zeit.
Ein Fahrzeug, bei dem ich den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht einsehen kann, würde ich nicht kaufen, ausgenommen bei einem Händler, wo die Dokumente bei einer Bank hinterlegt sein könnten, aber da würde ich eine Kopie einsehen wollen.
Wenn man, so wie der TE, Angst hat beraubt zu werden, könnte man Kopien anfertigen und einsehen lassen.
Oder sich einen Albaner zur Bewachung mieten.
Wo kann man Albaner mieten?
Kannst Du ruhig einsehen lassen.
Stutzig solltest Du werden, wenn deine Frau mit einem Koffer und gutgelaunt mit auf Probefahrt geht...