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Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil2) an Halter und nicht an die Bank ausgehändigt

Skoda
Themenstarteram 23. Juli 2024 um 8:22

Hallo Community

Bin neu hier und habe grade eine sehr komische situation und weiß nicht wie ich reagieren soll . Habe eine Autokredit und wollte meine Auto ummelden durch Umzug . Habe bei Bank angerufen , die haben das große Brief ( Teil 2) am Zulassung gesendet unc nach Termin würde mir von eine Mitarbeiter die ganze Papiere ins Hand gedruckt + Teil 2 von die Bank . Habe es nur zu Hause gemerkt das ganze . Was soll ich machen? Keine hat sich bei mir gemeldet bis jetzt und überlege mir die Brief zu behalten . Jemand gleiche erfahrung?

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10 Antworten

Hi Zeus1345,

du sprichst in Rätseln. Welchen Brief meinst du denn (Fahrzeugbrief oder Anschreiben an einen Fremden?)

Und was hatte der Brief für einen Inhalt?

Was lag dabei als Anlage?

Was ist ein großer Brief oder warum hat die wer? etwas in die Hand gedrückt?

Warum sollte sich irgend jemand bei dir melden? Der Versender ist doch der Meinung, dass die Unterlagen an den Empfänger gesendet wurden.

Im Zweifel musst du die einzelnen Teile an den rechtmäßigen Besitzer zustellen oder mindestens ihn informieren, dass du seine Sachen hast und er die bei dir abholen kann. Tust du das nicht begehst du eine Straftat (Unterschlagung).

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 8:51

Ich glaube habe mich nicht richtig ausgedruckt . Auto ist meins nur das Auto finanziert ist bei Santander. Vor eine Woche hat Santander die Zulassungbescheinigung Teil 2 and die zuständige Zulassung geschickt damit ich meine Auto umelden kann . Heute habe ich mein Auto umgemeldet und am Ende habe ich neue KFZ schilder bekommen die Quittung und dazu auch die Zulassungbescheinigung Teil 2 . Normalerweiße musste er wieder bei Santander zugeschickt werden von die Zullasungstelle . Erst zu Hause habe ich bemerkt das ich die große Brief dabei habe .

Autokredit läuft noch 2-3 Jahre

Hi Zeud1345

Den Kfz-Brief (A5 meherere Seiten= Eigentumsurkunde) musst du bei der Bank abgeben. Die verwahrt den bis der Kredit abgelöst (bezahlt) ist. Das soll verhindern, dass du das Fahrzeug weiter verkaufen kannst.

Den Fahrzeugschein (kleinere Faltstreifen oder elektronische Karte) dagegen musst du bei Verkehrskontrollen vorzeigen. Darum musst du den behalten.

Gruß Wolfgang

Themenstarteram 23. Juli 2024 um 9:29

Das weiß ich was jeden Zulassung teil macht .

Aber jetzt liegt denn Teil 2 ( große Brief) bei mir . Bei Halter steht auch meine Name.

Eigentlich kann ich jetzt mit das Auto machen was ich will , oder? Grade hat mir die Behörde von Zulassungstelle gebetet die Zulassungbescheinigung Teil 2 wieder zu bringen weil die aus versehen mir gegeben haben

Hi Zeus,

ich würde dich davor warnen, zu machen, was du willst. Der versehentlich an dich und nicht an die Bank ausgehändigte Kfz-Brief macht dich nicht zum rechtmäßigen Eigentümer! Wenn du jetzt das Fahrzeug veräußerst kauft der Käufer den Wagen gutgläubig. Das bedeutet, er muss das Auto nicht unbedingt zurück geben!

Aber du begehst einen Betrug an dem Käufer, denn der hat eventuell Scherereien und Kosten.

Diese Kosten müßtest du tragen und einen eventuellen Rechtstreit um die Rückgabe.... etc. Du würdest außerdem den Kredit an die Bank sofort in voller höhe zurück zahlen, da du keine Sicherheit abgegeben hast und du würdest dich der Unterschlagung schuldig machen.....

Also gib den Kfz-Brief bei der Bank ab und lass dir von denen eine Empfangsbestätigung geben. Die rechst du dann bei der Zulassungsstelle ein. Dann ist alles ok und du kannst auch in Zukunft ruhig schlafen.

Gruß Wolfgang

Wenn die Zulassungsstelle sich schon gemeldet hat, dann würde ich hier keine neuen Wege beschreiten und der Bank den Brief zusenden, sondern ihn schön bei der Zulassungsstelle abgeben und alles den eigentlich vorgesehenen Weg gehen lassen. Das birgt das geringste Risiko, dass irgendwas schief läuft.

Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 23. Juli 2024 um 11:14:48 Uhr:

Hi Zeud1345

Den Kfz-Brief (A5 meherere Seiten= Eigentumsurkunde)

Kfz Brief A5 gibt's schon seit 2005 nicht mehr und eine Eigentumsurkunde war weder der Kfz Brief noch die seit 2005 ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil 2.

 

@TE

Wurde Dir durch den Kennzeichenwechsel ggf eine neue ZB 2 ausgestellt und die alte, ungültig gemachte ausgehändigt?

Wenn es die aktuellen ist, siehst Du auch anhand der Nummer in Feld 16 der ZB1, bringst die wieder zur Zulassungsstelle und die sollen sie zur Bank schicken, oder Du schickst sie dorthin.

Zitat:

@Zeus1345 schrieb am 23. Juli 2024 um 11:29:12 Uhr:

 

Eigentlich kann ich jetzt mit das Auto machen was ich will , oder?

Nein kannst Du nicht, das Auto gehört nicht Dir, sondern der Santander.

Zitat:

@windelexpress schrieb am 23. Juli 2024 um 16:30:33 Uhr:

Zitat:

@aussi-dingo schrieb am 23. Juli 2024 um 11:14:48 Uhr:

Hi Zeud1345

Den Kfz-Brief (A5 meherere Seiten= Eigentumsurkunde)

Kfz Brief A5 gibt's schon seit 2005 nicht mehr und eine Eigentumsurkunde war weder der Kfz Brief noch die seit 2005 ausgestellte Zulassungsbescheinigung Teil 2.

....

Danke für diese Korrektur..... nicht zu fassen, dass der Unsinn immer noch in den Köpfen rumgeistert, dass die Zulassungsbescheinigungen etwas mit dem Eigentum zu tun haben. Ist nicht der Fall, jedenfalls nicht in Deutschland.

Jedesmal (diesmal habe ich den Thread leider spät bemerkt) der Hinweis:

es ist ja sogar auf der ZB2 aufgedruckt

"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."

ZB2: kein Eigentumsnachweis
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