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Fahrzeuge in mobile.de die "nur für Export" angeboten werden
Hallo,
bei Fahrzeugen die von Händlern auf mobile.de "nur für Export" angeboten werden hat man oftmals einige Tausend Euros Preisvorteil.
Mal angenommen ich gehe zum Händler und sage dem das ich das Auto exportieren will und lasse es dann dennoch in Deutschland zu. Ist doch egal oder?
Wenn es dem Händler nur um die Gewährleistung geht kann man doch vereinbaren das man das Fahrzeug von ihm privat kauft, dann spare ich auch die 16% MWSt....
Was haltet ihr von solchen Fahrzeugen "nur für Export"?
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12 Antworten
fahrzeuge die nur zum export angeboten werden werden zum netto preis (ohne MwSt.) angeboten, deswegen der minderpreis weil du beim export in drittländer(nicht eu staaten) die Mwst. nach Ausfuhr wieder zurück bekommst.
Du kannst dem Verkäufer also ruhig sagen das du den Wagen zum Export brauchst nur bringen tuts dir nix, solange du den nicht exportierst bekommst du auch keine MwSt. zurück und hast demnach keinen preisvorteil
übrigens zahlst du immer die 16% egal ob du das auto privat oder geschäftlich kaufst nur als geschätsmann kannst du das absetzen, privat nicht, das ist der unterschied.
Hahaha! Was glaub ihr denn, wie doof die Händler sind?
Als Privatperson bekommt ihr ein solches Exportauto niemals!
Glaub ihr etwa, ein Händler legt sich freiwillig die Gesetzesschlinge um den Hals?
Und Privatverkauf schon gar nicht, weil der Händler rechtlich laut derzeitiger Rechtsprechung dann trotzdem haftbar ist!
Harold
P.S.: für die, die es nicth wissen: ich bin ebenfalls Händler!
also ich hab auch nen Gewerbeschein, allerdings nicht im Auto-Business.
... dann müsste es doch klappen wenn ich sage das ich das Auto für meine Firma brauche?
Da unter Gewerbetreibenden - egal welchen Metiers - die Gewährleistungspflicht nicht greift (!), könntest du utner diesen Voraussetzungen solch ein Auto möglicherweise wirklich erwerben, wenn du einen Händler findest, der dazu bereit ist.
Harold
wenn du tatsächlich händler bist...wieso bitte sollte ein händler mir kein auto verkaufen dürfen bei dem er selbst sagt "nur für export" ?
ist das auto ab werk als "exportauto" verkauft worden oder kam ein kollege vom zoll vorbei und hat gesagt "das auto nur für den export"
bitte um fachmännische auskunft, besten dank
das Problem wird sein das der Händler es aus den USA importiert hat ohne Import-Zoll zu bezahlen und ohne es umzurüsten auf den deutschen Markt.
d.h. du musst dann 16%MWSt. blechen + 10% Importzoll + Umrüstarbeiten.
Ne, ne, Collinz und Avery - es geht einzig und allein um die Gewährleistung!
Wenn ein Auto, das mit einem Alter von über 8 Jahren von keiner Versicherung mehr gegen Verschleissschäden abgesichert wird, von einem Händler an Privatpersonen verkauft wird, ist er gewährleistungspflichtig - egal welche schriftlichen Absprachen getroffen werden!
Da der Gewinn an solchen Fahrzeugen sowieso nur im marginalen Bereich liegt, müsste der Händler schon ziemlich dusselig oder kurz vor der Pleite sein, wenn er sich auf sowas einlässt.
Mit der Mehrwertsteuer hat das nichts zu tun. Die müsste ein privater Endabnahmer innerhalb der EU sowieso immer zahlen.
Harold
es handelt sich aber um einen jahreswagen Mercedes benz, nicht EU import und nicht USA import....was nun ?
das da export auto steht hat NULL rechtlichen hintergrund, der händler spart sich die gewährleistung von einem jahr(es ist schwachsinn das die gewährleistung bei gewerbetreibenden nicht greift oder meinste wenn ich meinen bmw auf die firma anmelde hab ich keine garantie ? tz...)
...der einzige grund ist es eventuelle exporteure solcher fahrzeuge (meist osteuropa/russland) darauf aufmerksam zu machen das sie hier ein schnäppchen machen können wenn sie die MwSt. zurückbekommen nachdem sie die am zoll abgestempelte AE vorlegen, basta...
wenn du als privatperson hingehst, dann wird der kasper dir noch die 500 euro für ein jahr gewährleistungspolice draufpacken und du kannst das auto genauso kaufen wie jeder andre...
Avery, das ist jetzt aber Äpfel mit Birnen! Ich denke mal, bei der erste Frage ging es um alte Schätzchen und da sind die Aussagen goldrichtig.
Ein ganz anderer Fall sind ist dieser von dir angesprochene eines Jahreswagens. Da gebe ich dir völlig Recht: es sollen nur die Importeure aus nicht-EU-Ländern "heiss" gemacht werden. Und mit Sicherheit verkauft der Händler hier das Auto auch an jeden Privatmann (zuzüglich Versicherung + MwSt).
Die 2jährige Gewährleistungspflicht bei Verkauf eines Gebrauchtwagens an Privatpersonen greift bei Verkauf an Gewerbetreibende wirklich nicht. Diesen Schwachsinn hat der Gesetzgeber erfunden. Wenn du aber z.B. als gewerbetreibender Wurstverkäufer oder Rechtsanwalt usw., der keinerlei Ahnung von Autos hat, dein Auto an eine Privatperson verkaufst, bist du gesetzlich für 2 Jahre gewährleistungspflichtig (kannst du durch Vertrag auf 1 Jahr begrenzen), wobei Gewährleistung aber bitte nicht mit einer Vollgarantie auf alle durch weiteren Verschleiss sich verabschiedenden Teile zu verwechseln ist, was von den meisten nicht korrekt informierten Personen allerdings falsch interpretiert wird.
Harold
nö es ging net um ein altes auto, kann nichts entdecken..frage war lediglich was es mit den "nur für export" auf sich hat.
wir haben einige fahrzeuge als firmenfahrzeuge angemeldet, obwohl wir in der branche "kfz" tätig sind.
die fahrzeuge haben garantie, 24 monate, egal auf was, weil es neuwagen sind.
gebrauchtwagen haben nur 1 jahr garantie, das diese nicht greift bei einem autohändler der autos kauf ist möglich, aber beim metzger der ein auto kauft denke ich schon, der metzger will das auto ja nicht weiterverkaufen.
aber das ein privatmann ein "nur für export" auto nicht kaufen kann ist echt an den haaren herbeigezogen. er kann es nicht zu dem angegebenen preis kaufen, aber kaufen kann er es in jedem fall.
mfg
ave
also im ersten Beitrag ging es mir um einen Lexus RX 300 Bj. 2000 US-Import.
Es gibt da wirklich Händler welche die Karre hier unverzollt und nicht umgerüstet "für Export" verkaufen.
wegen der Gewährleistungspflicht, das war alles richtig was harold geschrieben hatte... deshalb hatte ich mich bei meinem Passat TDI Verkauf nicht als gewerbetreibend ausgegeben sondern als Privatmann.
vom Gesetzgeber finde ich das schwachsinnig, wieso muss ein Wurstverkäufer Gewährleistung auf ein Auto geben, er ist ja schließlich kein Fachmann und kann Mängel ebensowenig bzw. ebensogut erkennen wie ein Laie.
Richtig - solange es um die von dir beschriebenen Neuwagen bzw. neuere Gebrauchtwagen geht.
Etwas völlig anderes ist es aber im Fall der alten Schätzchen, wozu ich obige Antwort gab - in der Annahme, wir redeten über solche.
Harold