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Fahrzeugfremde Rückleuchten verbauen

Themenstarteram 1. August 2014 um 20:23

Was sagt der TÜV dazu, wenn statt der originalen Rückleuchten die eines anderen Fahrzeugs verbaut werden? E-Prüfzeichen ist ja trotzdem drauf.

Zur anständigen Einpassung wären ein paar Blecharbeiten nötig, aber nichts problematisches.

Von Nachrüstleuchten habe ich im Hinterkopf, dass die Rückleuchten parallel zur Fahrlinie verbaut werden müssen.

Kann jemand etwas dazu sagen?

Und gibt es hier ein Tuning-Unterforum, dass ich noch nicht entdeckt habe?

Grüße!

Beste Antwort im Thema

Ein Rücklicht von Frzg. A mit E-Prüfzeichen inkl. Wellenlinie kann an jedem anderen Fahrzeug B und ff. verbaut werden. Es ist amtlich als Rücklicht zugelassen.

Zu beachten ist das es manchmal mit R(right,rechts) und L(left, links) gekennzeichnet ist und natürlich nicht auf der falschen Seite montiert werden darf.

Darüber hinaus gibt es auch seit den 1990er auch bestimmte Mindestleuchtflächen, die man auch einhalten muss, wenn man ein Auto ab 1990 sein eigen nennt. Genaues weiß ich darüber aber nicht.

Zudem gibt es für wenige zwar, aber immerhin gibt es sie, eine AUSNAHMEGENEMIGUNG die Rückleuchten so, und nur so, abweichend von der D-oder EU-norm in Höhe und Abstand ab Werk montiert zu verkaufen. Wenn du so ein Modell hast, geht nichts mehr so einfach wie du dir das vorstellst. Da musst du dich erkundigen. Es müsste eine abweichende Norm auch in den Papieren stehen, die aber leider seit einigen Jahren nicht mehr so explizid darüber Auskunft geben; hat man ja geändert.

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Bitte vor Beginn der Arbeiten mit der Stelle abklären die das Auto dann abnehmen soll.

Ein E-Zeichen bedeutet nur das das Teil geprüft wurde aber nicht für was. Wenn zb eine Rückleuchte für einen Golf zugelassen ist bedeutet das nicht zwangsläufig das man das Teil ohne Eintragung in einen A3 einbauen darf.

Auch wenn es einige glauben so ist das E-Zeichen kein Freibrief dafür das man das Zeig überall verbauen darf, selbst wenn es passen würde.

Kann schon Probleme geben wenn zb die Leuchten für bis Bj 2010 zugelassen wurde und Du hast Bj2011 obwohl es das gleiche Modell ist.

Also besser vorher abklären und ein Eintrag kostet aber schafft Klarheit.

Hallo dreadkopp

Welche Leuchten (von welchen Fahrzeug) willst du an welches Vehikel antütteln?

Viktor

Ein Rücklicht von Frzg. A mit E-Prüfzeichen inkl. Wellenlinie kann an jedem anderen Fahrzeug B und ff. verbaut werden. Es ist amtlich als Rücklicht zugelassen.

Zu beachten ist das es manchmal mit R(right,rechts) und L(left, links) gekennzeichnet ist und natürlich nicht auf der falschen Seite montiert werden darf.

Darüber hinaus gibt es auch seit den 1990er auch bestimmte Mindestleuchtflächen, die man auch einhalten muss, wenn man ein Auto ab 1990 sein eigen nennt. Genaues weiß ich darüber aber nicht.

Zudem gibt es für wenige zwar, aber immerhin gibt es sie, eine AUSNAHMEGENEMIGUNG die Rückleuchten so, und nur so, abweichend von der D-oder EU-norm in Höhe und Abstand ab Werk montiert zu verkaufen. Wenn du so ein Modell hast, geht nichts mehr so einfach wie du dir das vorstellst. Da musst du dich erkundigen. Es müsste eine abweichende Norm auch in den Papieren stehen, die aber leider seit einigen Jahren nicht mehr so explizid darüber Auskunft geben; hat man ja geändert.

Themenstarteram 2. August 2014 um 19:53

Danke für die fachkundig Antwort.

Die Idee ist es einem w124 Kombi bj zwischen 93 und 97 Rückleuchten ones Trabant , Volvo amazon oder ähnliche zu verpassen.

Wird dann allerdings vielleicht eng mit der mindestleuchtfläche?

Grüße

Das wird bei dem Modell generell schwer. Bedingt durch das FZ- Design musste DB erhabene Rückleuchten verwenden. Bei glatten Rückleuchten verschmutzen die Leuchte so stark, das die benötigte freie Mindestfläche von 50% nicht erreicht wird. Zumindest war dies damals so, denn die erhabenen Leuchten passen nicht wirklich zum damaligen Design.

am 2. August 2014 um 23:00

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Ein Rücklicht von Frzg. A mit E-Prüfzeichen inkl. Wellenlinie kann an jedem anderen Fahrzeug B und ff. verbaut werden. Es ist amtlich als Rücklicht zugelassen.

Zu beachten ist das es manchmal mit R(right,rechts) und L(left, links) gekennzeichnet ist und natürlich nicht auf der falschen Seite montiert werden darf.

Darüber hinaus gibt es auch seit den 1990er auch bestimmte Mindestleuchtflächen, die man auch einhalten muss, wenn man ein Auto ab 1990 sein eigen nennt. Genaues weiß ich darüber aber nicht.

Zudem gibt es für wenige zwar, aber immerhin gibt es sie, eine AUSNAHMEGENEMIGUNG die Rückleuchten so, und nur so, abweichend von der D-oder EU-norm in Höhe und Abstand ab Werk montiert zu verkaufen. Wenn du so ein Modell hast, geht nichts mehr so einfach wie du dir das vorstellst. Da musst du dich erkundigen. Es müsste eine abweichende Norm auch in den Papieren stehen, die aber leider seit einigen Jahren nicht mehr so explizid darüber Auskunft geben; hat man ja geändert.

Wichtig ist auch die Einbauhöhe, mind. 350mm, max. 1.500 mm (Ausn.: 2.100 mm nur,

wenn keine zusätzlichen Blinkleuchten angebaut sind) über dem Boden. Anbauhöhe zusätzlicher Blinkleuchten: mind. 600mm oberhalb der vorgeschriebenen Blinkleuchten.

Montage max. 400mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugs.

Dies gilt nicht für die zusätzlichen Blinkleuchten

Zudem beachten, mind. 600mm zwischen beiden Blinkleuchten, mind. 400mm bei Fahrzeugbreiten, weniger als 1300mm.

Selbes gilt für Rück- und Bremslicht.

Der Umbau der Leuchten in den W124 ist kein Problem.

denn

die Anforderungen :

Zitat:

Kategorie S1: gleichbleibend = Lichtwerte min. 60 cd

Kategorie S2: variabel = Lichtwerte min. 60 cd

werden erfüllt.

Nachtrag:

Zitat:

Sonstige Vorschriften:

Der seitliche Abstand der S1- oder S2-Bremsleuchte zur Nebel-

schlussleuchte muss mind. 100mm betragen

Zitat:

Original geschrieben von flatfour

Ein Rücklicht von Frzg. A mit E-Prüfzeichen inkl. Wellenlinie kann an jedem anderen Fahrzeug B und ff. verbaut werden. Es ist amtlich als Rücklicht zugelassen.

(...)

Prinzipiell richtig, hier aber vollkommen falsch. Mit der dazugehörigen langen Nummer wird klar, an welcher Stelle das Teil bei welchen Fahrzeugen zulässig ist. Vereinfacht gesagt, ist alles mit E-Zeichen eintragungsfrei, was ohne Um-/Anpassungsarbeiten passt. Alles, wo dranrum geschnitzt werden muss, ist im Normalfall nicht vom E-Zeichen gedeckt, weil es für diese Funktion eben nicht geprüft wurde. Auch wenn die Rückleuchte nur an ein anderes Fahrzeug angepasst wird.

 

Die gefälschten und falschen E-Zeichen (übertriebenes Beispiel: Rückleuchte hat nur Zulassung als Leseleuchte am Beifahrersitz) haben hier wohl keine Auswirkung.

am 3. August 2014 um 17:47

Wichtig ist, das die Gläser geprüft sind, man kann x beliebige Rücklichter und Blinker montieren, wenn sie ein Prüfzeichen haben.

Man muss beim An/Einbau nur auf die Höhen achten und darauf, das sie auch dicht sind.

Guckst Du Heck meines Transits, an dem ist lediglich der Querträger unverändert.

Nachtrag:

Im Test in meinem Profil ist noch nicht die aktuelle Heckansicht, die reiche ich hier im Anhang nach.

Zitat:

Original geschrieben von dreadkopp

Die Idee ist es einem w124 Kombi bj zwischen 93 und 97 Rückleuchten ones Trabant , Volvo amazon oder ähnliche zu verpassen.

97er W124-Kombi? Will ich sehen :D

Bei Trabant-Rückleuchten wird es schon schwierig, die haben keine EG-Genehmigung und nur die KTA-Bauartgenehmigung der DDR, desweiteren m.W. keinen Rückfahrscheinwerfer und keine Nebelschlussleuchte.

Auch bei anderen sehr alten Rückleuchten muss man gucken ob die bereits eine gültige EG, ECE oder deutsche Bauartgenehmigung haben. Die genannte dreiperiodische Wellenlänge ist das Symbol für die (west)deutsche Genehmigung.

Ansonsten ist mir bisher (fast) keine Beleuchtungseinrichtung bekannt die nur für ein bestimmtes Fahrzeug geprüft wurde, normal ist die Funktionsprüfung. Sprich die Leuchte darf theoretisch an jedem Fahrzeug eintragunsgfrei montiert werden wenn sie in der korrekten Höhe/Breite angebracht wird.

Die Eintragung kann aber nötig werden aufgrund der Anpassungsarbeiten, je nachdem wo und was man ändert wird ja u.U. in Bereiche eingegriffen die crashrelevant sind und/oder zur tragenden Struktur gehören.

Bei meinem Auto (Mercedes-G) gehören eigentlich runde Militär-Rückleuchten dran. Hatte ich nicht. Statt dessen habe ich eckige vom Zivilmodell der gleichen Baujahre eingebaut. Etwas Blech weggeschnitten. Tüv hat sich nicht dafür interessiert.

Zitat:

Original geschrieben von Handschweiß

Bei meinem Auto (Mercedes-G) gehören eigentlich runde Militär-Rückleuchten dran. Hatte ich nicht. Statt dessen habe ich eckige vom Zivilmodell der gleichen Baujahre eingebaut. Etwas Blech weggeschnitten. Tüv hat sich nicht dafür interessiert.

Kein Wunder, Leiterrahmenkonstruktion, das Blech ist nichttragend, die "zivilen" Leuchten Bauartgenehmigt - also dranbauen fertig.

am 4. August 2014 um 14:58

Keines der Bleche, in dem die Rücklichter sitzen ist ein tragendes Teil, sie sind lediglich Verkleidungen, wie Aussenschweller und Türhäute..

Wäre übel, Rücklicht beschädigt oder raus, Fahrzeug verzogen.

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