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Fahrzeugkauf innerhalb der EU!?
Moin,
Nachdem es mit GB ja solche Probleme gibt, schaue ich weiter.
Wie schaut es innerhalb der EU aus??
Ist es dort einfacher ein Fahrzeug in Deutschland zugelassen zu bekommen?
Zumindest fallen schonmal keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an
Aber wie sieht das mit den dazugehörigen Papieren aus??
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19 Antworten
kommt drauf an. Wenn's eine CoC gibt, dann sollte es kein Problem geben. Bei meinem Re-Import aus Polen wollte die Zulassungsstelle ein TÜV-Gutachten, dass die VIN in den Papieren mit dem Fahrzeug übereinstimmt.
Die sehen ähnlich aus, wie die deutsche Zulassungsbescheinigung und Du musst sie bei der Zulassung in D vorlegen.
Mach Dich vorher schlau, welche Papiere in dem Land ausgegeben werden,wo Du das Fahrzeug kaufen möchtest.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 9. August 2022 um 21:07:40 Uhr:
kommt drauf an. Wenn's eine CoC gibt, dann sollte es kein Problem geben. Bei meinem Re-Import aus Polen wollte die Zulassungsstelle ein TÜV-Gutachten, dass die VIN in den Papieren mit dem Fahrzeug übereinstimmt.
.weil sie auf die persönliche Identifizierung des Fahrzeugs verzichten und dies durch eine FIN Bestätigung einer Prüforganisation ersetzen
Hi,
EU ist einfacher als GB ohne Zweifel. Was aber teilweise immer noch schwierig ist, ist die Überführung auf eigener Achse.
Da fehlt einfach ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen. Du benötigst eine Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen aus dem Herkunftsland. Ist aber nicht einfach ran zu kommen oder existiert gar nicht.
Per Anhänger ist es aber unproblematisch.
Zitat:
@boerni666 schrieb am 9. August 2022 um 21:07:40 Uhr:
kommt drauf an. Wenn's eine CoC gibt, dann sollte es kein Problem geben.
Vorsichtshalber ergänzt:
Das gilt nur, wenn das Fahrzeug in allen genehmigungsrelevanten Punkten unverändert ist. Die in Polen eingebaute Gasanlage ohne ECE-R115-Zulassung macht das CoC zum Beispiel hinfällig.
und natürlich:
Fahrzeuge aus den EU-Mitgliedsstaaten Irland, Zypern und Malta haben rein technisch die selben Risiken wie solche aus GB
Lieber ein EU Fahrzeug beim Deutschen Händler kaufen. Ist stressfreier und man spart 25-30 % ggü Listenpreis (ausstattungsbereinigt)
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 9. August 2022 um 21:28:30 Uhr:
Da fehlt einfach ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen.
Für den Zweck gibt es Ausfuhrkennzeichen.
Bei mir geht es um ein Gebrauchtes, Britisches Fahrzeug.
Dieses ist bereits mit anderen Scheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer und Nebenschlissleuchte für Europa umgerüstet.
Das Fahrzeug steht aktuell in den Niederlanden und war dort bereits längere Zeit angemeldet.
Derzeit ist das Fahrzeug angemeldet und man sollte nochmal nen Blick auf die Bremsen werfen, womit „auf eigener Achse fahren“ auch erstmal außen vor ist.
Das Fahrzeug hat derzeit Niederländische Papiere.
WENN dann würd ich es abholen, meiner Werkstatt für die Bremsenprüfung und Instandsetzung dahin stellen und dann TÜV drauf machen. Evtl. auch schon die Begutachtung für das H-Kennzeichen, da das Fahrzeug im kommenden Jahr 30 wird.
Zitat:
@Amen schrieb am 10. August 2022 um 14:57:17 Uhr:
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 9. August 2022 um 21:28:30 Uhr:
Da fehlt einfach ein Europäisches Kurzzeitkennzeichen.
Für den Zweck gibt es Ausfuhrkennzeichen.
Ja gibt es. Oft schwer zu bekommen, jedes EU-Land hat seine eigenen Regeln dafür, Sprachkenntnisse erforderlich usw.
Bürgernah wäre eine einheitliche EU-Zulassung quer über alle Länder incl. Nummerntaferl, Anerkennung der technischen Prüfung, Versicherung und Register. Wen interessiert es, ob mein Münchner Auto in Florenz oder Lissabon zugelassen wurde?
zB den, der die KFZ-Steuer kassiert. Auch sind die Versicherungsbedingungen unterschiedlich. Wenn ich mir den Unfallgegner aussuchen kann, ist der lieberen München zugelassen als in Florenz.
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 10. August 2022 um 15:40:47 Uhr:
zB den, der die KFZ-Steuer kassiert. Auch sind die Versicherungsbedingungen unterschiedlich. Wenn ich mir den Unfallgegner aussuchen kann, ist der lieberen München zugelassen als in Florenz.
Versicherungstechnisch ist das Tatsächlich sogar egal.
Bei bestehenden Vers. Schutz kann dein Unfallgegner sogar aus der Türkei kommen.
In Deutschland kannst du den Schaden dann sogar regeln lassen, mit deutschen Ansprechpartnern, und oft sogar über deutsche Gesellschaften.
Die heissen im Ausland oft anders, aber sind dann oft doch Partner der bekannten Gesellschaften und werden genau so abgewickelt, als wenn der Verursacher aus München oder Hamburg kommt.
Zitat:
@Schmoll schrieb am 10. August 2022 um 14:57:25 Uhr:
Bei mir geht es um ein Gebrauchtes, Britisches Fahrzeug.
Dieses ist bereits mit anderen Scheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer und Nebenschlissleuchte für Europa umgerüstet.
(...)
Das Fahrzeug hat derzeit Niederländische Papiere.
WENN dann würd ich es abholen, meiner Werkstatt für die Bremsenprüfung und Instandsetzung dahin stellen und dann TÜV drauf machen. Evtl. auch schon die Begutachtung für das H-Kennzeichen, da das Fahrzeug im kommenden Jahr 30 wird.
Bei den Rahmenbedingungen brauchst du für die Zulassung in Deutschland ene Vollabnahme.
Und dafür ein Datenblatt einer anerkannten Datenblattstelle.
Zitat:
@Schmoll schrieb am 10. August 2022 um 14:57:25 Uhr:
....
Das Fahrzeug hat derzeit Niederländische Papiere.
WENN dann würd ich es abholen, meiner Werkstatt für die Bremsenprüfung und Instandsetzung dahin stellen und dann TÜV drauf machen. Evtl. auch schon die Begutachtung für das H-Kennzeichen, da das Fahrzeug im kommenden Jahr 30 wird. .....
Klingt nicht besonders kompliziert. Am besten den Sachverhalt rechtzeitig vorher mal mit deiner Prüfstelle deines Vertrauens (DEKRA; TÜV; usw.) durchsprechen und bei der Zulassungsstelle freundlich erkundigen. Dann weißt du u.a. auch, ob du ein Datenblatt beschaffen musst oder ob die Daten in den niederländischen Papieren ausreichen.
Es geht dabei nicht (nur) um die technischen Daten sondern vor allem darum, dass das Fahrzeug erstmal eine in Deutschland gültige Betriebserlaubnis braucht.
Und dafür muss die Einhaltung aller für dieses Fahrzeug relevanten Vorschriften nachgewiesen (!) werden.