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Fahrzeugkauf ohne Brief, Betrug?
Hallo s
Ich habe mir gestern mein erstes Auto ''gekauft'', jedoch lief das nicht ganz so glatt und jetzt steht einiges offen und ich denke, dass dies ein großer Fehler war. Person X (Ich) fährt 150km um ein Unfallfahrzeug zu besichtigen. Dies stellte sich als eine gute Wahl heraus und ich entschied mich dazu, es zu ''kaufen''. (Privat) Jedoch hatte ich keine Ahnung wie so etwas im Normalfall abläuft.
So, ab jetzt wird es interessant. Person Y (Der Verkäufer) sagte mir, er handle im Auftrag von Person Z (eines Freundes), welcher im selben Ort wohnt (stimmt auch laut Fahrzeugschein) und der Brief lege noch bei der Bank. Diesen Abschnitt habe ich nicht ganz verstanden, jedoch sagte er dass dieser in 1,3,? Wochen kommen würde. Somit dachte ich dass dieser ausgelöst wurde sodass ich hierbei nicht weiter nachgefragt habe. Nun bin ich in sein Büro gegangen (Besitzer einer kleinen Werkstatt - kein Händler). Hier haben wir nun einen soweit legitimen Kaufvertrag abgeschlossen, es wurden die korrekten Fahrzeugdaten eingetragen, sowie dass ich das Fahrzeug und den Brief erst bei der Abholung bekomme.
Für eine Anzahlung, etwa 10% erhielt ich, Scheckheft, alle Rechnungen sowie den Fahrzeugschein des abgemeldeten Fahrzeugs, um entsprechend ein Kurzzeitkennzeichen anzumelden. Jetzt wo ich wieder klar denken kann und nicht mehr vom Glanz des Autos beeinträchtigt bin, wird mir die Situation klar. Sollte der Besitzer mir in nächster Zeit mitteilen dass er den Brief bekommen hat, habe ich vor wieder hinzufahren und den Kauf zu vollenden, jedoch benötige ich hierfür eine Vollmacht des Besitzers, oder nicht? (könnte mir vorstellen dass dies wie ein Kauf eines geklauten Wagens aussieht?! oder würde die Zulassungsstelle das Auto anmelden ohne Kaufvertrag?)
Wenn ein derartig ''gutes'' Szenario nicht eintreten sollte, bin ich dann in der Lage, meine Anzahlung zurückzufordern? Mir war bewusst dass der Verkäufer nicht der Besitzer ist, jedoch habe ich ihm die Anzahlung überreicht, welches auch im Vertrag festgeschrieben ist. Könnte ich rechtlich gegen Betrug vorgehen, da er ein Auto verkauft, dass nicht ihm gehört, oder ist das Geld endgültig weg? (natürlich ist mir bewusst wie dumm meine Aktion war, entsprechendes Lehrgeld..) Zumal die Chance nicht ausgeschlossen ist dass sich das Auto noch im Besitz der Bank befinden könnte.
Zusammenfassung:
Ist der Kaufvertrag nichtig? Ich kann natürlich kein Auto kaufen dass nicht dem Verkäufer gehört, aber dieser kann genauso wenig ein Auto verkaufen dass ihm nicht gehört? Könnte ich hierbei rechtlich vorgehen und mein Geld einklagen, sofern dieser nicht einverstanden ist? Im Endeffekt wäre er ja der Betrüger, ich lediglich der dumme , nicht dass mir dass irgendeinen Vorteil bringen würde, wüsste aber gerne ob der Mensch mit Folgen rechnen müsste...
Und bezüglich des Traumszenarios, der Brief geht an ihn, wie soll ich vorgehen? Soll er eine Vollmacht besorgen und wir schließen den Vertrag ab? (Brief und Fahrzeug gegen den Restbetrag?)
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10 Antworten
Zunächst mal hört sich das doch alles plausibel an. Das kann man alles so machen. Den angeblichen Freund gibt es. Icht, dass ist nur, damit der Händler im Auftrag v rkaufen und die Gewährleistung umgehen kann.
Tolle Geschichte, kommt mir bekannt vor:
http://www.motor-talk.de/.../...hrzeug-bank-versicherung-t5856683.html
Ist schon merkwürdig beide Geschichten haben viel gemeinsam.
Mal schauen ob wir von beiden TE noch was hören.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 7. November 2016 um 04:31:57 Uhr:
Zunächst mal hört sich das doch alles plausibel an. Das kann man alles so machen. Den angeblichen Freund gibt es. Icht, dass ist nur, damit der Händler im Auftrag v rkaufen und die Gewährleistung umgehen kann.
Das ist ja laut dem TE kein Händler, bleibt nur die Frage was für eine Werkstatt hat er ?
wenn der Brief wirklich existiert hat die Bank sicherlich ein Interesse das das Fahrzeug verkauft wird und "Bargeld reinkommt", also Vertrag einfach mit/Über die Bank abwickeln lassen.
genauso seh ich das auch.
geh gemeinsam mit dem besitzer des fahrzeugs zur bank. dort löst ihr bargeld gegen fahrzeugbrief und schlüssel aus. die anzahlung die du schon getätigt hast sollte derjenige halt auch dabeihaben.
und wenn das fahrzeug woanders steh kannst ja dort wo das auto ist 'nen kumpel stehen haben, damit nicht zeitgleich ein anderer das fahrzeug entwendet (mit dem zweitschlüssel oder so).
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gewährleistung wird wohl ausgeschlossen sein.
du bist vermutlich an einen händler geraten der 'vermittelt'.
ob du ne rechtliche handhabe hättest gewährleistung einzufordern hängt vermutlich davon ab wie eher vertrag konkret aussieht. hab ihr unwirksames vereinbart heißt das noch nicht automatisch, dass der gesamte vertrag nichtig ist - miest eben nur gewisse vereinbarungen unwirksam.
im grunde ist es verständlich, wenn gewährleistung ausgeschlossen wird.
es ist auch verständlich, wenn fahrzeugeigner sich selbst mit dem verkauf ihres fahrzeugs befassen sollen sondern jemand damit beauftragen (klar charmanter ist es der händler löst das fahrzeug bei der bank aus und verkauft es dann an dich. ich tippe aber dann würde das fahrzeug mehr geld kosten. bzw wenn er gewährleistung ausschließen möchte könnte er es nur an gewerbetreibende verkaufen)
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im würd mir im übrigen mal die versicherungsunterlagen zum unfall zeigen lassen.
wenn die karre finanziert war (brief bei der bank) gibts ja sicherlich eine vollkaksoversicherung.
ggf ist ein unfallgutachten gemacht worden oder die versicherung hat zumindest irgendwo einen restwert taxieren lassen.
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kurzkennzeichen:
lass dem verkäufer deine daten da. dann soll er ein kurzkennzeichen auf deinen namen beantragen.
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vermutlich hast du nichts falsch gemacht.
du hast ja offenbar: einen kaufvertrag, den alten schein um kurzkennzeichen zu beantragen. also hast du ja aktuell nicht 0 gegenleistung für dein geld.
wenn dich jmd betrügen möchte findet er da sicherlich einen weg - dagegen sicherst dich nur ab, wenn eben geld gegen ware+brief stattfindet und das geht halt nur, wenn ihr gemeinsam auf die bank geht.
ohne den brief zu erhalten würd ich nicht voll bezahlen. man kann zwar auch ohne brief rechtmäßig in den besitz von einem fahrzeug gelangen aber das ist eher theoretischer natur und bedeutet sicherlich ärger, wenn der der den brief hat ebenso behauptet das fahrzeug zu besitzen.
Hallo, zum Kaufvertrag ich sehe keine Schwierigkeiten. Ob nun der Freund / Bekannter das Fahrzeug veräußert, ist m.E. nicht erheblich. Wichtig ist, dass Du bei der Übergabe auch die ZB II bekommst.
An Deiner Stelle würde ich mir Gedanken machen, ob und wie Du das Fahrzeug nach Hause bekommst. Sicherlich bekäme man ein Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat, denn ohne diese wird es sicherlich nicht gehen. Wie Du ja geschrieben hast, handelt es sich um ein Unfallfahrzeug und der Übergabeort liegt 150 km entfernt. Lässt der Unfallschaden überhaupt ein Überführen auf eigenen Rädern zu´, denn die Verkehrssicherheit muss ja gegebensein, auch bei einem Kurzzeitkennzeichen?
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 7. November 2016 um 10:40:28 Uhr:
Hallo, zum Kaufvertrag ich sehe keine Schwierigkeiten. Ob nun der Freund / Bekannter das Fahrzeug veräußert, ist m.E. nicht erheblich. Wichtig ist, dass Du bei der Übergabe auch die ZB II bekommst.
An Deiner Stelle würde ich mir Gedanken machen, ob und wie Du das Fahrzeug nach Hause bekommst. Sicherlich bekäme man ein Kurzzeitkennzeichen, wenn das Fahrzeug noch eine gültige HU hat, denn ohne diese wird es sicherlich nicht gehen. Wie Du ja geschrieben hast, handelt es sich um ein Unfallfahrzeug und der Übergabeort liegt 150 km entfernt. Lässt der Unfallschaden überhaupt ein Überführen auf eigenen Rädern zu´, denn die Verkehrssicherheit muss ja gegebensein, auch bei einem Kurzzeitkennzeichen?
was mir eben sorgen macht, ist die tatsache, dass der vermittler nicht den hauch einer ahnung hat, wann dieser ankommen würde, dieser meinte lediglich er könnte nächste woche schon da sein, könnte aber auch erst in 3 da sein... wenn das fahrzeug abbezahlt ist, dürfte der brief doch automatisch rausgehen..?!, sodass er versucht hat, mir das auto anzudrehen, um den brief nachzuschicken. am abend des selben tages habe ich ihm nochmal mitgeteilt, dass ich auf den brief warten werde. kooperativ ist dieser auch nicht großartig und meint lediglich er würde schon irgendwann ankommen, naja ich werde dann halt eben weiter druck machen.
um die überführung mache ich mir keine Sorgen, gültige HU etc wurde mir natürlich mitgegeben, ist halt rundum beschädigt, (blechschaden) die beifahrereite ist des weiteren eingedrückt, jedoch wurde dabei nichts verbogen, weiterhin perfektes fahrverahlten.
Klare Anwort: Ohne die ZB II kein Kauf !
Der TE möge seinen unter anderem Namen erstellten Thread doch bitte auch dort weiterführen. Da dieser ja schon verlinkt wurde, mache ich hier zu, nicht ohne den freundlichen Hinweis, in Zukunft unsere Nutzungsbedingungen zu beachten.
Gruß Tecci
MT-Moderation