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Fahrzeugkauf (Unfallfahrzeug), Bank, Versicherung
Hallo, als ehemals stiller Mitleser habe ich mich erneut angemeldet um Hilfe bei meinem eigenen Problem aufzusuchen. (Keine Ahnung ob ich hier richtig bin.. )
Ich habe ein Problem mit einem privaten Fahrzeugkauf. Zuvor habe ich meine Autos nur bei Händlern gekauft. Jetzt habe ich mir einen Unfallwagen (Audi TT), etwa 250km von meinem Wohnort entfernt, besichtigt und diesen als ein gutes Angebot empfunden und somit entschieden diesen zu kaufen.
Bei dem Verkäufer handelt es sich um den Besitzer einer kleinen Werkstatt, welcher das Auto für einen ''Freund'' verkaufe. Soweit so gut. Nun fangen die Probleme an.
Alle Dokumente waren vorzuweisen, außer dem Brief... Dieser müsse noch bei der Bank ''abgeholt'' werden. Der Besitzer sei unschuldig bei dem Unfall gewesen, deswegen waren Begründungen bezüglich der Versicherung relativ plausibel, sodass er diesen nur noch abholen müsse. Somit habe ich mich dank meiner naiven Natur für den Kauf entschieden, obwohl die Geschichte mit dem Brief nicht verdächtiger sein könnte. (Zumal der Verkäufer Türke ist )
Ich habe einen soweit legitimen Vertrag unterzeichnet, eine Anzahlung geleistet und alles an Dokumenten erhalten was eben da war. Dank dem Fahrzeugschein fühlte ich mich hierbei relativ sicher (damit ich ein Kurzzeitkennzeichen besorgen kann und das Auto abhole, den Brief wollte er mir dann nachschicken) - Der kann mit dem Fahrzeug ja wohl ohne diesen nicht viel anfangen? und bei einem Betrug hätte ich ja weiterhin den Vertrag. Er meinte weiterhin der Brief könne in einer Woche da sein, oder halt auch in 3, er wüsste es nicht. Ich habe vor, das Fahrzeug erst abzuholen sobald der Brief wirklich da ist.
Eine Einschätzung meiner Lage wäre nützlich .
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Ich finds lustig! Du verstehst keinen Humor! @TE sowas hab ich hier in der Gegend auch mitbekommen dass einer seinen TT über ne Werkstatt verhökern möchte. Kannst ja mal den Ort nennen. Wenns der ist, den ich meine, dann Finger weg.
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26 Antworten
Warum liegt der Brief bei der Bank? Wahrscheinlich, weil das Fahrzeug finanziert ist.
Die Bank wird den Brief nur rausrücken, wenn die darauf lastenden Schulden beglichen sind. Sehr optimistisch gesehen musst Du also nur warten, bis der Vorbesitzer dies vielleicht in der nächsten Woche getan hat.
Kann aber auch sein, dass der Vorbesitzer seine Raten bis zur Vertragserfüllung weiter abstottert, was -je nach Höhe der Finanzierung- schon mal ein paar Jahre dauern kann.
Ich würde vom Kauf zurücktreten.
Bescheiden. Der Fahrzeugschein und der Vertrag nutzen dir z.Zt. nichts, wenn das Fahrzeug noch der Bank gehört. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten liegt hier wohl nicht vor. Hoffentlich war die Anzahlung nicht zu hoch. Und ich würde vielleicht mal ganz dezent nachfragen, wann mit dem Brief gerechnete werden kann und ggfls. bei welcher Bank der denn liegt. Vielleicht gibt dir die Bank dann ja eine Auskunft, so mit Vorlage des Kaufvertrages und wie das denn nun laufen würde. Wohin du den Kaufpreis zahlen müsstest usw.
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Es gibt Autoverkäufer, die grundsätzlich nur Schnäppchen-Autos von "Freunden" aus purer "Gefälligkeit" verkaufen. Das hat mit ihrer "Rasse" wohl kaum etwas zu tun; nicht selten aber mit dem Kulturkreis.
Für die Fragestellung des TE ist das völlig unerheblich und daher sympathisiere ich mit obigem Posting, wenn jemand glaubt, er müsste seine Suche um Rat mit derartigen Hinweisen würzen.
@TE: Wenn der Schaden durch einen unverschuldeten Unfall verursacht wurde, dann wird das Auto doch auf Kosten der Versicherung instand gesetzt. Oder lässt sich der "Freund" auszahlen und du lässt das Auto richten? Was steht denn dazu im Vertrag?
Ebenfalls völlig unnötig anzufügen, das dies selbstverständlich meine Meinung und nicht die eines anderen ist, gell?
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Ich finds lustig! Du verstehst keinen Humor! @TE sowas hab ich hier in der Gegend auch mitbekommen dass einer seinen TT über ne Werkstatt verhökern möchte. Kannst ja mal den Ort nennen. Wenns der ist, den ich meine, dann Finger weg.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Nun ja, wenn man selber Ausländer ist nimmt man dies anders war, als ein überaus empfindlicher deutscher.
Da ich selber genug Freunde in derartigen Kreisen habe und noch nie, in irgendeiner Art und Weise von Problem mit deutschen Händlern gehört habe, entschied ich mich dazu, dies in meinen Beitrag einfliessen zu lassen.
Zitat:
Ich finds lustig! Du verstehst keinen Humor! @TE sowas hab ich hier in der Gegend auch mitbekommen dass einer seinen TT über ne Werkstatt verhökern möchte. Kannst ja mal den Ort nennen. Wenns der ist, den ich meine, dann Finger weg.
Befindet sich in Edertal, in der Nähe von Kassel
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Dafür gab es von mir einen grünen Daumen.
Ich wurde auch schon von einem Händler, einem Biodeutschen, gelinkt. Mit dem iranischen Kiesplatzhändler gab es absolut keine Probleme.
Eine Einschätzung der Lage möchtest du haben? Ich schätze das ein als Gier frisst Hirn. Erst kaufen, dann nachdenken und dann in einem Forum nachfragen ist halt irgendwie die falsche Reihenfolge. Fakt ist, derzeit hast du ein Fahrzeug, das nicht angemeldet werden kann, weil ein essentielles Dokument fehlt und das auch nicht mal so eben nebenbei zu beschaffen ist. Was sonst noch so falsch läuft, weiß hier auch keiner...
Ratschläge gibt's hier erst wieder, wenn der restliche Kaufpreis bezahlt und das unversicherte Unfallauto danach beim Verkäufer geklaut wurde.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Und was bitteschön findest Du daran rassistisch ?
Zitat:
@Dennissan schrieb am 6. November 2016 um 14:06:23 Uhr:
Zitat:
Ich finds lustig! Du verstehst keinen Humor! @TE sowas hab ich hier in der Gegend auch mitbekommen dass einer seinen TT über ne Werkstatt verhökern möchte. Kannst ja mal den Ort nennen. Wenns der ist, den ich meine, dann Finger weg.
Befindet sich in Edertal, in der Nähe von Kassel
Neee andere Baustelle
Zitat:
@Geisslein schrieb am 6. November 2016 um 15:29:56 Uhr:
Zitat:
@zille1976 schrieb am 6. November 2016 um 12:46:49 Uhr:
Ich finde User, die ihre rassistische Ader noch mit einem Smilie zu verteidigen versuchen, sollten hier keinerlei Unterstützung bekommen.
Aber ist nur meine Meinung.
Und was bitteschön findest Du daran rassistisch ?
Frag doch Albert Memmi, der wird es dir erklären.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 6. November 2016 um 15:10:51 Uhr:
Eine Einschätzung der Lage möchtest du haben? Ich schätze das ein als Gier frisst Hirn. Erst kaufen, dann nachdenken und dann in einem Forum nachfragen ist halt irgendwie die falsche Reihenfolge. Fakt ist, derzeit hast du ein Fahrzeug, das nicht angemeldet werden kann, weil ein essentielles Dokument fehlt und das auch nicht mal so eben nebenbei zu beschaffen ist. Was sonst noch so falsch läuft, weiß hier auch keiner...
"Ich habe vor, das Fahrzeug erst abzuholen sobald der Brief wirklich da ist." - Noch hat er das Auto also nicht. Und selbst wenn, beim Kauf vom Nichtberechtigten ohne Übergabe des Fahrzeugbriefes /Zul-B. Teil II) gibt's keinen gutgläubigen Erwerb.