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Fahrzeugkontrolle mit Anzeige

Themenstarteram 23. Oktober 2011 um 15:16

Hallo liebe Community,

gestern geriet ich in eine polizeiliche Fahrzeugkontrolle. Dort wurde festgestellt, dass ich trotz ABE für meine Sportpedalen, diese eintragen musste. Ich gebe zu, dies wusste ich nicht. Steht jedoch so in der ABE.

Folgen: 3 Punkte, 90 Euro Strafe plus Bearbeitungsgebühr und eine Anzeige.

Nun zu meiner Frage. Ich kann mit der Anzeige nichts anfangen. Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen? Kommt nochmal eine Strafe hinzu?

Ich bitte im Hilfe!

Lucas

Beste Antwort im Thema
am 23. Oktober 2011 um 17:18

Die Pedale haben eine nicht ganz unwichtige Funktion; wenn man sie betätigen mag!

 

;) 

 

So ein abfallendes Pedal während der Fahrt...naja...wer"s mag....deswegen ABE mit Eintrag oder ohne...die etwas teueren haben eine Freigabe ohne zusätzlichen Eintrag"s-Zwang....tja...geiz ist eben nicht geil....;)

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Zitat:

Original geschrieben von Lucas24

Mit welchen weiteren Konsequenzen muss ich rechnen?

-3punkte

-90€ strafe zzgl. 26€ bearbeitungsgebühr

-b verstoß in probezeit

sollte das fahrzeug aus versicherungstechnischen gründen auf deinen vater zugelassen sein, kassiert der ebenfalls 3 punkte nebst 90€ strafe....

naja die abe sollte man schon lesen...ansonsten siehe mein vorposter.

am 23. Oktober 2011 um 16:45

Viel interessanter ist die Lächerlichkeit, daß man Pedale eintragen lassen muß. Und da heißt es die Deutschen arbeiten effizient.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Viel interessanter ist die Lächerlichkeit, daß man Pedale eintragen lassen muß. Und da heißt es die Deutschen arbeiten effizient.

naja wen man sieht was man bei verkehrskontrollen vor tuning treffen so alles von der polizei bemängelt wird dann weisst du WARUM man auch solche kleinigkeiten eintragen lassen muss....manche sachen sind nicht wirklich so lächerlich wie es sich anhöhrt.

am 23. Oktober 2011 um 17:18

Die Pedale haben eine nicht ganz unwichtige Funktion; wenn man sie betätigen mag!

 

;) 

 

So ein abfallendes Pedal während der Fahrt...naja...wer"s mag....deswegen ABE mit Eintrag oder ohne...die etwas teueren haben eine Freigabe ohne zusätzlichen Eintrag"s-Zwang....tja...geiz ist eben nicht geil....;)

Daß hier die Sicherheitsaspekte nicht ganz unerheblich sind, sollte einem als Schrauber eigentlich auch selbst einleuchten.

Themenstarteram 23. Oktober 2011 um 18:26

Danke schon mal für die Antworten.

Ich meine aber, was es genau mit der Anzeige auf sich hat. Muss ich da viell. nochmal was zahlen?

am 23. Oktober 2011 um 18:55

Hast du die 90€ schon vor Ort bezahlt? Bei uns geht das gar nicht, nur bis 35€ darf hier bar verwarnt werden.

Wenn du nicht bezahlt hast, dann steht in der "Anzeige" nur drin, dass du da halt die 90€ + Gebühr zahlen musst und das war es. Ich wüsste nicht welchen Vorwurf man dir noch machen könnte, wo du nochmal was bezahlen solltest. Ergo meiner Einschätzung nach, keine weiteren "Folgekosten".

Zitat:

Muss ich da viell. nochmal was zahlen?

Ja. Zumindest noch die Gebühren für die TÜV-Abnahme.

Dazu fällt mir nur eines ein: Das war jedenfalls das Geld doppelt zum Fenster rausgeschmissen !

Das muß der TE dann als Lehrgeld verbuchen.

am 23. Oktober 2011 um 21:55

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Dazu fällt mir nur eines ein: Das war jedenfalls das Geld doppelt zum Fenster rausgeschmissen !

Welches als Umweltdelikt zählt und nochmals 20 Euro kostet :D

Wenn man es eintragen lassen muss, ist es keine ABE sondern ein TEILEGUTACHTEN....

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

Wenn man es eintragen lassen muss, ist es keine ABE sondern ein TEILEGUTACHTEN....

Anders kenn ich das auch nicht.

Währe mir sonst neu.

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