- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 1, 2
- Fahrzeugmängelbericht/ Kontrollaufforderung - Was nun?
Fahrzeugmängelbericht/ Kontrollaufforderung - Was nun?
Hallo, fahre einen VW Golf 2, bei dem seit Februar der TÜV abgelaufen ist, Anfang Mai hat er keinen TÜV bekommen und ich sollte ihn bis zum 06.05. wieder vorführen, nun wurde ich am 06.05. mittags auf der Autobahn angehalten und habe diesen polizielichen Mängelbericht bekommen auf welchem steht, dass ich ihn bis zum 18.06. tüven oder abmelden muss.
Meine Frage: Was passiert wenn ich weiterfahre (habe im Moment nicht die Möglichkeit nach Autos zu schauen und reparieren ist bei dem Mängelbericht vom TÜV so ne Sache)? Wird das teuer und was passiert dann genau?
Hoffe mir kann jemadn helfen.
mfg
Beste Antwort im Thema
Hi,
Ist der Mangelbericht so lange?
Denke er wird dann Stillgelegt, die kommen vorbei und kratzen dir deine Plakette ab...
Würde nicht mehr weiter fahren, weiß ja nicht was alles für Mängel sind, aber denke mal wenns wegen ner fehlenden Leuchte wäre könntest das doch bestimmt beheben.
Deshalb geh davon aus das was schwerwiegendes ist und da würde schon persönlich aus Sicherheitsgründen nicht mehr fahren,
Gefährdest ja nicht nur dich sondern auch andere Teilnehmer im Straßenverkehr...
Will dir da jetzt keine Predigt halten, ist nur meine persönliche Meinung...
Gruß
Ähnliche Themen
14 Antworten
Hi,
Ist der Mangelbericht so lange?
Denke er wird dann Stillgelegt, die kommen vorbei und kratzen dir deine Plakette ab...
Würde nicht mehr weiter fahren, weiß ja nicht was alles für Mängel sind, aber denke mal wenns wegen ner fehlenden Leuchte wäre könntest das doch bestimmt beheben.
Deshalb geh davon aus das was schwerwiegendes ist und da würde schon persönlich aus Sicherheitsgründen nicht mehr fahren,
Gefährdest ja nicht nur dich sondern auch andere Teilnehmer im Straßenverkehr...
Will dir da jetzt keine Predigt halten, ist nur meine persönliche Meinung...
Gruß
Also kurz gesagt: Fahr mit dem Bus! Wenn die Dich dann erwischen wird es richtig zur Sache, sprich ins Portemonnaie gehen. Und: Wieviel Zeit braucht man um ein neues Auto zu besorgen? Das geht binnen Tagen. Was hat Deiner denn, dass eine Reparatur ausscheidet?
Naja, es ist halt ein Golf 2, 21 Jahre jung, und mit dem TÜV-Bericht ein wirtschaftlicher Totalschaden. Teile mir das Auto mit meiner Schwester und die will halt unbedingt ein neues... Da ich Soldat bin hab ich entsprechend wenig Zeit zum Suchen, ich weiß, dass das natürlich keine Ausrede ist, aber wenn ich noch 2 Wochen länger damit fahren könnte, wäre mir sehr geholfen. Weiß vll. jemand genau, was da auf mich kostentechnisch zukommt, oder schreiben die erstmal nen Brief und fordern mich wieder zum Abmelden auf?
mfg
Ja TE . Für dich ist der Tag der Trennung also definitiv der 18.06.09.
Da der TÜV schon mehr als ein paar Tage überzogen ist kommt da eh kostentechnisch was auf Dich zu.
Ich frage mich nur warum haben die dich angehalten, sieht das Auto so schlimm aus oder war es einfach nur weil sie den abgelaufenen TÜV gesehen haben.
Wenn es nicht wirklich sicherheitsrelevante Dinge sind fahr weiter bis zu diesem Tag aber keinen einzigen Tag länger oder kümmere dich bis dahin um die Beseitigung.
Kumpel von mir hatte das Anfang des Jaheres, angehalten worden und Mängelschein bekommen.
Er hatte aber nicht gewusst, dass er nur eine Woche Zeit hatte um den Mangel als abgestellt bei der Polizei vorzuführen.
Ergebnis, eines Nachmittags wollte er auf Nachtschicht fahren und hatte nen Aufkleber auf der Windschutzscheibe, dass der Wagen Stillgelegt wurde. Kostet dann alles in allem ca 100€ glaub ich. Wenn dann erstmal die Plaketten gekratzt sind hast auch das Problem den dann dort weg zu bekommen.
Besser ist es Du hälst die Frist auf die eine oder andere Art ein! Wenn Du keine Zeit hast, leg den lieber still und schau dann in ruhe wie es mit dem "er weiter gehen soll.
Gruß Alti
Bin jetzt nicht mehr mit dem Auto gefahren und am Donnerstag lief der Termin aus.
Wollte ihn noch angemeldet lassen um mir die Option mit der Abwrackprämie zu sichern. Was kommt jetzt auf mich zu, krieg ich ne Anzeige und könnte es vll. reichen denen einen Brief anstelle dieser Postkarte (Fahrzeugmängelschein von der Polizei) zu schicken, in der ich erkläre, dass ich nicht mehr fahre, es aber noch kurz (ein paar Tage) angemeldet lassen will?
Das wird rein garnix bringen wenn du denen schreibst "das auto bleibt angemeldet aber du fährst nicht damit", für die heißt es angemeldet = das Auto wird gefahren, somit werden die der Sache nicht zustimmen, man kann es zwar versuchen, bzw würde ich dann da persönlich anrufen und den das mit der Abwrackprämie erklären, es gab doch bei der Abwrackprämie ehh so eine Sonderregelung für Soldaten, das bist du doch soweit ich das richtig gelesen habe!
am besten ist ein persönliches oder wenns nicht anders geht ein gespräch über telefon mit den zuständigen behörden, egal was wir dir hier schreiben was passieren kann oder ob was geht, am ende entscheiden das eh andere
Aber das mit der abwrackprämie ist auch so ne sache, nen kumpel hat sein auto hier seit wochen auf nem parkplatz unbewegt stehen ohne tüv und hatte schon den gelben zettel dran, und nach nem gespräch mit den leuten die dafür zuständig sind wo er erklärte das er nicht mit dem auto fahren will wegen kein tüv, bremse kaputt und jetzt neuwagen kauf mit abwrackprämie hat sich des auch alles geklärt ohne irgendwelche strafen oder auflagen.
denke es kommt immer drauf an wie vernünftig man mit den leuten redet und gegebenfalls nach alternativen fragt die einem vllt doch noch aus der sache helfen
Zitat:
Original geschrieben von VW-Cult
die kommen vorbei und kratzen dir deine Plakette ab...
wenn der wagen inner garage steht is nix mit plakette abkratzen
du musst denen noch nichmal die tür aufmachen
gruss !
Zitat:
Original geschrieben von G0LFZW0
du musst denen noch nichmal die tür aufmachen
die können auch mit einem richterlichen beschluss wiederkommen, wovon in einem solchen fall auszugehen ist....
dann sollte man sich allerdings auch darauf gefasst machen das die gucken ob vllt. der ein oder andere ölfleck auf dem garagenboden ist, um dann geeignte maßnahmen zur umweltsicherung zu betreiben....
eine zwangsabmeldung kostet im übrigen zu dem normalen verwaltungsaufwand rd. 100€ zusätzlich.....
@ GolfMillion:
Ja, ich bin Soldat, welche Sonderregelung gibt es denn da?
Ich ruf die dann mal am Montag an und erklär denen das, an welche Behörde muss ich mich denn da wenden?
mit freundlichen und Grüßen und bestem Dank für eure Hilfe :-)
Die Regleung betrifft Soldaten im Auslandseinsatz, die für den Aufenthalt im Einsatzland ihr Fahrzeug in D abmelden. Also eher nicht dein Fall.
Aber, wie lange ist der schon auf dich/euch zugelassen, das du den noch angemeldet lassen musst? Reicht ja ein Jahr lang durchgängig auf den Antragsteller zugelassen zu sein. Dann kannst du den ohne Probleme abmelden.
Der ist jetzt zwei Jahre auf mich zugelassen. Kann ich den jetzt abmelden, verschrotten und trotzdem später noch die Abwrackprämie beantragen?
Ja, kannst du.
Voraussetzung, er muss nur vor dem abmelden 1 Jahr durchgängig auf dich zugelassen gewesen sein. Die hast du erfüllt.