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Fahrzeugschein O.1 O.2 keine Werte eingetragen Anhängerkupplung nachrüstbar?
Moin zusammen,
im Fahrzeugschein vom Skoda Octavia 4 Benziner 150 PS sind keine Werte bei O.1 und O.2 eingetragen.
Allerdings gibt es AHK-Nachrüstsets für den Octavia zu kaufen.
Wie viel darf man denn dann damit ziehen?
und ist das nachrüsten überhaupt legal?
LG Hannes
Beste Antwort im Thema
Da dürfte der TÜV oder jede andere Prüforganisation, welche Eintragungen machen darf, der richtige Ansprechpartner sein.
Grüße
Steini
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27 Antworten
Bj. ? mal die Werkstatt gefragt was der Gleiche mit AHK eingetragen hat?
Da dürfte der TÜV oder jede andere Prüforganisation, welche Eintragungen machen darf, der richtige Ansprechpartner sein.
Grüße
Steini
Wenn du das Fahrzeug mal neu gekauft hast, was steht in den COC Papieren?
Du kannst jede Anhängerkupplung aus dem Zubehör (selbst) einbauen wenn diese eine geprüfte Kupplung ist und auf einem keinen Schild eine Zulassungsnummer steht. Dem TÜV ist die Kupplung so was von egal wenn das kleine Schild vorhanden ist.
Wichtig zu wissen ist, die Anhängerlast. Am Beispiel für meine Kupplung: Anhängelast ungebremster Anhänger = 700 kg
gebremster Anhänger = 2000 kg.
Die mögliche Anhängerlast für dein Fahrzeug muß dir der Hersteller / deine Werkstatt sagen können.
MfG kheinz
Die Last erfährt man aber eben aus der Zulassungsbescheinigung 1
Da steht aber beim TE nichts drin und von "einfach mit dem Kuli hinschreiben" rate ich dringend ab. Da nur einer Prüforganisation gestattet ist, die Werte in der Zulassungsbescheinigung zu ändern, wird man eben da anfangen müssen. Die Behörde erstellt dann eine neue Bescheinigung auf Grundlage der Angaben der Prüforganisation.
Grüße
Steini
Das ganze kann man aber auch sehr schnell selbst aus rechnen auf deinem Typenschild vom Fahrzueg steht ein Maximales Zuggesammtgewicht ,davon das Fahrzeug Leergewicht abziehen und voala schon weist du was Maximal möglich wäre.
Den Rest kann dir der TÜV sagen.
Einfach mal bei Skoda vorbei gehen und prüfen lassen.
Hier mal der link zu den Skoda Broschüren: https://www.skoda-auto.de/service/pdf-broschueren
1,5 l TSI ACT1/110 kW
1500 kg gebremst
680 kg ungebremst
Zu der Thematik gibt es ein relativ frisches AKE-Dokument:
"Einheitliche Festlegung Nr. 01-2017, Version 2
der Technischen Leitungen aller amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr
vom 18. Februar 2020
1. zur Festlegung der zulässigen Anhängelast von Fahrzeugen der Klassen M1 und N1 und
2. zum Anbau von bauartgenehmigten Anhängekupplungen oder speziellen Befestigungseinrichtungen an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1
ohne zulässige Anhängelast bzw. ohne genehmigte maximale Stützlast im Rahmen von Änderungsabnahmen und – begutachtungen."
Kurz gesagt:
Zum einen muss natürlich eine Bauteilgenemigung für die Anhägekupplung vorliegen (Problem: ist die Variante ohne Anhängelast evtl. vom Verwendungsbereich der Kupplung ausgenommen?)
Zum anderen muss für die Anhängelast des Fahrzeugs (hier kann nicht einfach die der Kupplung übernommen werden!) ein geeigneter Nachweis vorliegen, die AKE-Festlegung verlangt hier "ABE/Gutachten/Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO für die ermittelte Anhänge- und Stützlast."
Eine Änderungsabnahme ist für die Anhängekupplung grundsätzlich nicht vorgeschrieben (wenn der Verwendungsbereich passt!), Anhänge- und Stützlast müssen aber unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden (siehe §13(1) Nr. 6 FZV). In der Regel wird ein Prüfer aber nicht einfach nur einen Nachweis nach 13(1) FZV schreiben, sonder sich die Sache auch wirklich selber erst anschauen wollen. Deshalb läuft es dann doch auf eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO hinaus.
Wenn die o.g. Voraussetzungen nicht vorliegen, bleibt nur die Einzelabnahme nach §19(2) StVZO.
(und falls der Hersteller jeglichen Anhängerbetrieb ablehnt sollte es auch niemand positiv begutachten)
Heißt das jetzt also, der Hersteller trägt keine Anhängelast mehr in die Papiere ein und der geneigte Autofahrer kann sich selber darum kümmern, diese Daten in die Papiere zu bekommen?
Obwohl wir immer noch geklärt bekommen haben, was im COC steht - so sah zB das COC vom 2015er Galaxy aus.
nein, das bedeutet bei Fahrzeugen ohne eingetragene Anhängelast ist aus irgendwelchen Gründen der Anhängerbetrieb erstmal nicht vorgesehen.
Der Regelfall ist weiterhin, dass auch dann eine Anhängelast eingetragen ist wenn das Fahrzeug ohne Anhägekupplung ausgeliefert wird.
Ja bei bestimmten Modellen bspw. mit anderem Auspuff , zB. bei extra starken Modellen oder Allrad könnte es sein das der keine Zulassung dafür hat.
Könnte es sich hier evtl um den Hybrid handeln? Der hat nämlich anscheinend keine Anhängelast eingetragen, da konstruktionsbedingt keine Anhänger gezogen werden können.
Vielen Dank für die vielen Antworten und die rege Diskussion.
Ich habe den Wagen bis morgen beim Händler reserviert, weil ich vorher die Nachrüstung der AHK klären wollte.
Ich habe es nun so verstanden, dass die WLTP Werte (CO2) geringer ausfallen, wenn keine Anhängelasten eingetragen werden bei O.1 O.2. Somit kann SKoda seine EU Flottenabgasziele besser erreichen und ich glaube wir zahlen auch weniger KFZ Steuer oder?
In diesem Fall wäre es nun aber an mir die AHK nachzurüsten 800€, zum Tüv zur Abnahme einer Änderung (70Euro?) und zur Zulassungsstelle 20-30Euro zu rennen.
Der Preisvorteil ist immer noch 600€, allerdings bleibt irgendwie gefühlt ein Restrisiko.
LG und Dank an alle die sich hier so gut auskennen.
P.S: Es ist kein Hybrid.
Der Golf 4 hat auch keine Anhängelast eingetragen, und dafür gibt es Anhängerkupplungen wie Sand am Meer. Da hat sich VW einfach das Geld bei der Typzulassung gespart. Wer eine Anhängerkupplung wollte muss eben die Abnahme bezahlen.