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Fahrzeugschein !!!

Themenstarteram 28. Mai 2008 um 22:38

Hallo!

Ich habe da mal eine Frage?????

Darf ich mein Fahrzeugschein im Auto lassen oder kann es da ÄRGER geben wenn mein Auto gestolen wird.

Meine Freundin sagt es wäre besser in immer bei sich zu targen in der Geldbörse. Aber meine Geldbörse ist schon voll.

Hat jemad erfahrungen mit solchen angelegenheiten auch mit dem was die §§§§§ Reiter dazu sagen.

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Ich frag mich, wo die ganzen Zitate herkommen. Irgendwie passt das nicht ganz hier rein.

Den Fahrzeugschein sollte man nicht im Auto liegen lassen. Wenn das mal geklaut wird und der Diebstahl nicht gleich bemerkt wird ist es wenigstens nur schwer moeglich das Auto in den Osten zu verfrachten. Ansonsten ist man von jedem Punkt in Deutschland spaetestens innerhalb von 6 Stunden in Polen und dann ist das Auto auf Nimmerwiedersehen weg. Das ist jetzt eh schon schei..... wegen der EU Osterweiterung. Man kann ja meistens einfach so ueber die Grenze fahren ohne jegliche Checks.

Klar, die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass man das Auto geklaut bekommt, aber wenns geklaut wird ist die Wahrscheinlichkeit fuer eine Fahrt in den Osten hoch. Und dann erklaer mal der Versicherung, warum der Dieb bei ner Fahrzeugkontrolle zufaellig den Fahrzeugschein ordnungsgemaess vorzeigen konnte...

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15 Antworten
am 28. Mai 2008 um 22:58

Hör´ auf deine Freundin!!! :rolleyes:

am 29. Mai 2008 um 8:16

Wir haben auch alle Fahrzeugscheine immer im Auto liegen, warum auch nicht?

Ich frag mich, wo die ganzen Zitate herkommen. Irgendwie passt das nicht ganz hier rein.

Den Fahrzeugschein sollte man nicht im Auto liegen lassen. Wenn das mal geklaut wird und der Diebstahl nicht gleich bemerkt wird ist es wenigstens nur schwer moeglich das Auto in den Osten zu verfrachten. Ansonsten ist man von jedem Punkt in Deutschland spaetestens innerhalb von 6 Stunden in Polen und dann ist das Auto auf Nimmerwiedersehen weg. Das ist jetzt eh schon schei..... wegen der EU Osterweiterung. Man kann ja meistens einfach so ueber die Grenze fahren ohne jegliche Checks.

Klar, die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass man das Auto geklaut bekommt, aber wenns geklaut wird ist die Wahrscheinlichkeit fuer eine Fahrt in den Osten hoch. Und dann erklaer mal der Versicherung, warum der Dieb bei ner Fahrzeugkontrolle zufaellig den Fahrzeugschein ordnungsgemaess vorzeigen konnte...

Leider ist es in der Tat so, wie VentoRenner es bereits beschrieben hat. Hierzu gibt es auch ein Gerichtsurteil, wo eine Versichrung gegen ihren Kunden klagte, da auch er dasn Fzgg.-Schein im Handschuhfach gelassen hatte. Die Versicherung bekam recht, mit der Begründung, dass dies den Diebstahl erleichtern würde.

 

Den Diebstahl erleichtert es zwar nicht, denn es kann ja keiner von außen ins handschuhfach schauen, aber es erleichtert die ausfuhr des PKW´s.

Für mich persönlich zwar dennoch nciht nachvollziehbar, denn es steht explizit auf den fahrzeugdokumenten drauf, dass der Inhaber der papiere nicht zwangsläufig der rechtmäßige besitzer sein muss.

Und das auto wird ganz sicher nicht geklaut, nur weil der Schein im handschuhfach ist, sondern weil das auto interesse erweckt hat. Schlußfolgerung: es wäre so oder so geklaut worden.

 

Ich lasse meinen auch immer im HSF, da gehört er aus meiner sicht hin, denn nach einiger zeit im Portemonaie kann man das ding wegschmeissen. Ausserdem müsste ich dann am laufenden band darauf achten, dass ich die geldbörse dabei habe. also mehr aufwand als nutzen aus meiner sicht.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ich lasse meinen auch immer im HSF, da gehört er aus meiner sicht hin, denn nach einiger zeit im Portemonaie kann man das ding wegschmeissen. Ausserdem müsste ich dann am laufenden band darauf achten, dass ich die geldbörse dabei habe. also mehr aufwand als nutzen aus meiner sicht.

Verstehe ich jetzt nicht, meine Geldbörse hab ich eh´ immer dabei, ausserdem ist dort auch mein Führerschein mit drin, ergo brauch ich die auch.

Und ich brauch auch eine Stelle, wo ich alles gesammelt habe, nicht das dort, die Papiere noch dort und den Schlüssel ganz woanders....

Ergo, Schein immer aus dem Wagen mitnehmen, kenne ich auch gar nicht anders......

am 29. Mai 2008 um 15:45

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

 

Den Fahrzeugschein sollte man nicht im Auto liegen lassen. Wenn das mal geklaut wird und der Diebstahl nicht gleich bemerkt wird ist es wenigstens nur schwer moeglich das Auto in den Osten zu verfrachten. Ansonsten ist man von jedem Punkt in Deutschland spaetestens innerhalb von 6 Stunden in Polen und dann ist das Auto auf Nimmerwiedersehen weg. Das ist jetzt eh schon schei..... wegen der EU Osterweiterung. Man kann ja meistens einfach so ueber die Grenze fahren ohne jegliche Checks.

Da lach ich doch. Sorry.

Weißt Du welche Papiere noch benötigt werden um ein Kfz aus Deutschland offiziell auszuführen ?

Der Kfz-Schein ist doch nicht das einzige Dokument welches benötigt wird. Es werden doch auch noch andere Dokumente benötigt, die garantiert nie im Auto liegen können.

Von daher gesehen ist es egal, ob der Kfz-Schein vorliegt oder nicht. Wenn das geklaute Auto ins Ausland soll, dann geht es auch ins Ausland. Ob mit oder ohne Original-Papiere.

Oder aber das Auto wird in irgendeiner Hinterhofwerkstatt in Deutschland ausgeschlachtet und die Ersatzteile werden ins Ausland geschmuggelt. Ist noch einfacher und gewinnbringender.

am 3. Juni 2008 um 11:14

Der Fzg.-Schein ist im Prinzip völlig unwichtig, da er nur eine "Kopie" des Briefes ist und rein gar nichts über den Besitzer aussagt.

Ein entwendeter/verlorener Fzg.-Schein wird nichtmal in der edv gespeichert, da er keine Individualnummer hat (ist bei der neuen Zulassungsbescheinigung ein wenig anders).

Das Urteil wegen des Diebstahls und der anschließenden Klage hätte ich gern mal.

Wobei der Hit die Ausrede ist, das Portmonee sei schon voll. Das lasse ich nur gelten, wenn der Fzg.-Schein so dick wie ein Atlas ist. Ansonsten nimmt er nicht mehr Platz weg, als drei 10.-Euro-Scheine!

Munter bleiben

Jens

Moin,

Die Sache ist ganz einfach. Wer den Fahrzeugschein hat, ist im Sinne der Ordnungskräfte erstmal automatisch eine Person, welche zum Führen des Fahrzeuges vom Halter berechtigt wurde. Wird ein Fahrzeug kontrolliert, welches nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist, und der Fahrzeugführer hat den Schein ... geht der Beamte, auch bei einer (mittlerweile weitgehend hinfälligen) Grenzkontrolle davon aus, dass der Fahrer mit dem Auto fahren darf. Wogegen sicherlich bei einer solchen Aktion OHNE Schein Fahrzeug und Fahrer genauer kontrolliert werden würden.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

 

Das Urteil wegen des Diebstahls und der anschließenden Klage hätte ich gern mal.

Hier der Link zum Urteil (ist weiter unten im beitrag aufgeführt)

Hier der Link zum selben Thema im Versicherungsforum.

Wobei aber zu ergänzen wäre, daß die neuen " Zulassungsbescheinigungen " nicht als Eigentumsnachweis gelten ( steht sogar drauf ) , der neue Briefersatz auch nicht. Genau genommen sind das nur noch Bescheinigungen, daß das Fahrzeug den Zulassungsbestimmungen entspricht.

Interessant, und wie willst du mir beweisen, dass du mit deinem Auto faehrst? Ich behaupte von jetzt an, dass du mein Auto hast und ich es wieder haben will. Also her damit. ;) Und alle anderen, die das gelesen haben gleich mit. :D

@R 129 Fan:

das steht nicht nur bei den neuen, sondern auch bei den alten drauf.

Von daher kann ich dieses urteil auch nicht nachvollziehen, denn das Vorhandensein eines Scheines/Briefes (korrekterweise Zulassungsbescheinigung 1 und ZB 2) sagen rein gar nix über die besitzverhältnisse aus.

meine ZB 1 ist und bleibt im Handschuhfach. basta. ;)

am 3. Juni 2008 um 15:25

Zitat:

Original geschrieben von VentoRenner

Interessant, und wie willst du mir beweisen, dass du mit deinem Auto faehrst? Ich behaupte von jetzt an, dass du mein Auto hast und ich es wieder haben will. Also her damit. ;) Und alle anderen, die das gelesen haben gleich mit. :D

Niemand braucht beweisen, daß er mit seinem Auto fährt. Ist in manchen Fällen auch gar nicht möglich.

Bei einem finanziertem Auto z. B. ist der Eigentümer immer noch die Bank und nicht der Fahrer. Und auf wen lautet der Schein ????

Immer unterscheiden zwischen Besitzer und Eigentümer.

Davon abgesehen interessiert es die Polizei in einigen Ländern überhaupt nicht was im Schein steht. Die wollen zusätzlich eine Bestätigung des Eigentümers, daß der aktuelle Fahrer mit dem Auto fahren darf.

am 6. Juni 2008 um 12:19

Zum Urteil: Dort ließ der Betreffende nicht nur seinen Schein, sondern noch zudem den Ersatzschlüssel im Handschuhfach. Zudem wurde dort das Fahrzeug tatsächlich in den Osten verfrachtet und aufgefunden. Zudem wurde meines Wissens nach festgestellt, dass es mit einem weiteren Schlüssel (Original oder Drittschlüssel weiß ich jetzt nicht mehr) aufgeschlossen wurde, also nicht aufgebrochen wurde. Zudem kam hinzu, dass die Beteiliten ggü. der Versicherung falsche Angaben gemacht haben. Die Summe führte zum Urteil gegen den Halter. Das Urteil ist also kein Grundsatzurteil, dass man den Schein nicht im Fahrzeug liegen lassen darf. ABER: Auch dort wird festgestellt, dass nur das vorübergehende im Fahrzeug liegen lassen ok ist. Also gebt nicht an, dass er immer offen auf dem Sitz liegt.

Eigentum/Besitz: Zum einen gibt es einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. In meinem Fall besitze ich mein Fahrzeug. Eigentümer ist aber meine Bank (Eigentumsabtretungserklärung in Kreditantrag habe ich unterschrieben). Näher erläutern will ich das jetzt hier nicht. Worauf ich hinaus will, zeige ich in einem Beispiel auf. Meine Bank hat ja das Eigentum bis ich die Raten abgezahlt habe. Ist alles vertraglich festgelegt. Zur Verdeutlichung behält sie den Brief ein. So wird es normalerweise auch erschwert, das Auto ohne Wissen der Bank weg zu schaffen usw. Zumindest mit "legalen" Methoden kann ich nicht viel mit dem Auto anstellen. Will ich es nun z.B. abmelden händigt mir die Bank i.d.R. für 3 Tage den Brief aus. Wäre dieser nun ein absoluter Eigentumsnachweis könnte ich nun behaupten das Eigentum an der Sache zu haben und es verkaufen. Es existiert nun aber der Vertrag mit der Bank, welche den Eigentum an die Bank vertraglich bestätigt. Da bringt es mir nun nichts, dass im Brief mein Name steht. Ich bin momentan nur der Besitzer, nicht der Eigentümer. Anderes Beispiel: Mein ZWeitwagen ist aus versicherungsteschnischen Gründen auf den Schwiegervater angemeldet und auf ihn versichert. Im Schein/Brief steht also sein Name. Eigentümer bin aber ich. Der Kaufvertrag lautet auf mich. Zudem bin ich der Besitzer, da ich und nicht er das Fahrzeug auch tatsächlich nutze und in Gebrauch habe.

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