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Fahrzeugschein und Brief verloren, Bedingungen für die neue Beantragung
Hallo,
ich habe Kaufinteresse an einem Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere sind jedoch nicht mehr vorhanden. Es ist alles vorhanden, was laut der Webseite Bussgeldrechner.org benötigt wird, außer der letzte HU Bericht. Ist der wirklich notwendig?
Wir läuft die Neubeschaffung ab? Muss eine Vollabnahme gemacht werden? Oder kann man die Papiere auch schon bekommen, bevor das Fahrzeug neuen TÜV bekommt? Für den TÜV müssen nämlich ein paar Sachen gemacht werden. Im Fahrzeug ist ein anderer Motor verbaut, der muss dann erneut eingetragen werden oder?
Würdet ihr sagen, dass das absolut einfach ist, neue zu beantragen, oder ist das sehr kompliziert?
Mit freundlichen Grüßen HT
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31 Antworten
Todesfall?
Zitat:
@HT_ schrieb am 17. Januar 2023 um 21:56:26 Uhr:
Hallo,
ich habe Kaufinteresse an einem Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere sind jedoch nicht mehr vorhanden. Es ist alles vorhanden, was laut der Webseite Bussgeldrechner.org benötigt wird, außer der letzte HU Bericht. Ist der wirklich notwendig?
Wir läuft die Neubeschaffung ab? Muss eine Vollabnahme gemacht werden? Oder kann man die Papiere auch schon bekommen, bevor das Fahrzeug neuen TÜV bekommt? Für den TÜV müssen nämlich ein paar Sachen gemacht werden. Im Fahrzeug ist ein anderer Motor verbaut, der muss dann erneut eingetragen werden oder?
Würdet ihr sagen, dass das absolut einfach ist, neue zu beantragen, oder ist das sehr kompliziert?
Mit freundlichen Grüßen HT
Kommt drauf an,was Du unter absolut einfach verstehst.
So wie du es beschreibst ist gar nichts vorhanden.
Keine ZB2,keine ZB1,kein HU Bericht.
Es gibt nur ein Fahrzeug wo noch ein Motor drin ist,der da nicht rein gehört.
Wo ist das Fahrzeug her?
Wer hat die Papiere verloren?
Wann ist das Fahrzeug abgemeldet worden?
Wer ist Eigentümer des Fahrzeugs?
Ist der Motor überhaupt Eintragungsfähig?
Da Du die Papiere nicht verloren hast, kannst Du auch nicht die Aufbietung beantragen.
Statt auf Bussgeld.org informiere Dich lieber auf der Seite der Zulassungsstelle,wo Du gedenkst das Fahrzeug anzumelden.
Zitat:
windelexpress schrieb am 17. Januar 2023 um 23:15:00 Uhr:
Statt auf Bussgeld.org informiere Dich lieber auf der Seite der Zulassungsstelle,wo Du gedenkst das Fahrzeug anzumelden.
DER EINZIG WAHRE Tipp hier! Ist nämlich von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich.
Ist auf jeden Fall 'ne üble Rennerei - für dich UND den jetzigen Verkäufer.
Das mit dem Motor ist besonders ärgerlich, wenn der noch nicht eingetragen wurde, d.h. das beim KBA digital vorliegt, ja, müsste der neu eingetragen werden...
Eine Vollabnahme ist nicht erforderlich.
Den HU Bericht kann man von der Prüforganisation als Zweitschrift bekommen. Ebenfalls die Eintragung des Motors . Nur manche Organisationen wollen dafür sehen daß du dazu berechtigt bist, z.b. durch vorzeigen von Fahrzeugpapieren, die du ja nicht hast.
Die Verlustanzeige der Fahrzeugpapiere muß der Verkäufer machen.
Also ich würde daher ALLES den Verkäufer machen lassen und das Auto erst kaufen, wenn alle Papiere da sind.
Der Motor war vorher schon eingetragen. Man kann also die FZ1 und FZ2 bekommen, ohne neuen TÜV zu machen? Ich hab jetzt auch noch nicht ganz verstanden, wo man den HU-Bericht her bekommt. Den ganzen Prozess würde ich dann zusammen mit dem Verkäufer durchgehen.
Mit freundlichen Grüßen Hardy
Ist das Fahrzeug noch beim KBA gespeichert?
Da Du nie was hattest an Papieren, kannst Du nichts machen..
Wo ist das Fahrzeug her?
Wer hat die Papiere verloren?
Wann ist das Fahrzeug abgemeldet worden?
Welches war die letzte zuständige Zulassungsstelle vor der Abmeldung?
Wer ist Eigentümer des Fahrzeugs?
Woher weißt Du,dass der Motor eingetragen war,ohne die ZB1 gesehen zu haben?
Gibt's das Gutachten zum Motorenumbau noch?
Was willst Du mit dem alten HU Bericht,wenn dieser abgelaufen ist?
Auto ohne Papiere kommt oft vor. Wichtig ist es, dich als rechtmäßigen Eigentümer darzustellen (schriftlicher Kaufvertrag, Ausweis zeigen lassen, Eidessstattliche Versicherung des Verkäufers, Beispiel siehe hier: https://www.kulturgut-mobilitaet.de/.../...assung-ohne-fahrzeugpapiere).
Die Zulassungsstelle erklärt dir die nächsten Schritte. Kann ein paar Wochen dauern und einige Gebühren kosten.
Also es gibt verschiedene Vorgehensweisen, wie oben angesprochen.
Am Wichtigsten ist: das muß der Verkäufer (ggf. mit dir zusammen) machen, und du bezahlst erst dann und nimmst das Auto erst dann ab, wenn ALLE Papiere komplett sind.
Mein erster Weg wäre mit dem Verkäufer zusammen zur Zulassungsstelle. Dort sollte der Datensatz des Autos noch vorhanden sein (wenn nicht länger als 7 Jahre stillgelegt). Dabei kann man prüfen, ob der verbaute Motor tatsächlich eingetragen wurde. Und man kann prüfe, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Und dort meldet auch der VK den Verlust der Papiere und wird dabei eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen.
Die EV muss bei der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle abgegeben werden,wo der Wagen angemeldet war und dort die Aufbietung beantragt werden.
Diese kann dann entscheiden, ob sie das Aufbietungsverfahren und die Ausstellung einer Ersatzzulassungsbescheinigung an die Zulassungsstelle des TE abgibt oder nicht. Da der TE das Fahrzeug wohl nicht anmelden will, eher nicht.
Eine handgeschriebene EV dem Käufer mitgeben, führt nicht zur Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung.
Noch eine Frage an @HT_
War der Verkäufer jemals Halter des Fahrzeuges?
Zitat:
@windelexpress schrieb am 18. Januar 2023 um 08:52:09 Uhr:
Die EV muss bei der zuletzt zuständigen Zulassungsstelle abgegeben werden, wo der Wagen angemeldet war...
Das weiß aber oft niemand mehr. Scheunenfund der Erben, keine Papiere, keine Kennzeichenschilder, mit Glück eine Fahrgestellnummer am Auto. Deshalb zuerst bei der lokalen Zulassungsstelle und beim TÜV fragen, was die genau sehen wollen, bevor sie anfangen.
Die werden auch wohl die technischen Daten vom Hersteller haben wollen.
Von Scheunenfund, verstorbenen Halter etc pp hat @HT_ aber nichts geschrieben.
Deshalb hatte ich ja einige Fragen gestellt, die der TE aber nicht beantworten möchte oder nicht beantworten kann,weil er vom Verkäufer dazu nichts gesagt bekommen hat. In dem Fall sollte er vom kauf Abstand nehmen, sonst kommt er mit mal in Erklärungsnot,wenn er auf der Zulassungsstelle sitzt und es einen Treffer zu der Fin gibt.
Danke an alle Antworten. Ob der Verkäufer der Halter war habe ich noch gat nicht gefragt. Wenn nicht, wäre das ein großes Problem? Ich besichtige das Fahrzeug in 10 Tagen. Er scheint aber sehr solide zu sein. Ich spreche das alles dann mal mit dem Verkäufer ab, er hat jedenfalls schon angeboten die Staatliche Eigentumserklärung zusammen zu beantragen. Danach würde ich dann mal mit dem Fahrzeug zur Zulassungsstelle und alles weitere notwendige klären. Wenn das länger dauert ist das auch kein Problem, das Fahrzeug steht zum Glück nicht all zu weit weg. Ich melde mich spätesten dann nochmal in diesem Thread.
Mit freundlichen Grüßen HT
Kein Geld bezahlen bevor die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind!