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Fahrzeugschein vom Golf GT

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 18. April 2007 um 7:40

Guten Morgen liebe Gemeinde,

gerade habe ich meinen GT bei der Zulassung angemeldet, damit ich ihn am Samstag in WOB abholen kann.

Bei genaueren Prüfung des Fahrzeugscheins habe ich festgestellt, dass Die 225er Reifen nicht eingetragen sind. In der EWG-Übereinstimmungserklärung ist das Format allerdings eingetragen.

Ist es bei Euch auch so, muss ich die EWG Bescheinigung immer mitführen, oder haben die bei mir nur was vergessen?

Vielen Dank!

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14 Antworten

Hallo,

soweit ich weiss,ist die Mindestgrösse der Reifen angegeben.

Also z.B.205...obwohl 225 drauf sind.

Das heisst nicht unter 205 erlaubt !

Korrigiert mich wenn ich falsch liege

Mfg

Hi,

ist leider wirklich so das nur die Mindesreifengröße eingetragen ist!

Finde ich persönlich echt blöd!

Die maximalbereifung wenn Eingetragen wäre ware manches einfacher!

Denn wenn Große drinstehen würden...wären kleinere erlaubte doch irgendwie logischer oder?

Mir wurde aber gesagt das die Polizei das anhand der Fahrgestellnummer überprüfen könnte ob eine gefahrene Bereifung zulässig ist!

Alternativ kannst Du bei Dir mal zum TÜV fahren..die können eine Art "Gutachten" ausdrucken wo alle für Dein Auto zulässigen Bereifungen gelistet sind....Kostet aber 5 Euro oder so.

Themenstarteram 18. April 2007 um 8:34

Das mit der Mindestgröße ist ja echt der Hammer!

Aber so wird es wohl sein. Mir ging es nur darum keine Schwierigkeiten bei einer Kontrolle zu bekommen.

Nochmals vielen Dank für die Info.

am 18. April 2007 um 9:39

Zum Fahrzeugschein des GT (TSI) hab ich auch noch ne Frage, wollte ich eh mal die Tage hier stellen, ich denk da passt der Thread ganz gut:

Unter Punkt 5 in der ZuLaBesch Teil 1 steht bei mir

"FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL."

Wird zu acht aber ganz schön eng werden in der Karre :D. Was steht bei Euch drin?

EDIT: Muß denn die EWG-Übereinstimmungserklärung nun immer im Fahrzeug mitgeführt werden?

Viele Grüße

Stephan

Also ich hab eine Kopie der EWG-Übereinstimmungserklärung im Fahrzeug liegen. Die EWG-Übereinstimmungserklärung selbst sollte nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.

am 18. April 2007 um 9:53

Hi,

werd ich dann wohl auch so machen.

Zum Thema Kopie und Original: also meine EWG-Übereinstimmungserklärung hat eh nix "originales" oder "amtliches" an sich. Ist einfach ein weisses A4-Blatt, gefaltet auf A5-Format. Nix original Unterschrift oder so...Sieht aus wie von ner Vorlage kopiert...

Hat denn schon mal jemand in seinem Fahrzeugschein unter Punkt 5 geschaut, ob da vergleichbares steht?

Grüße

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Zum Thema Kopie und Original: also meine EWG-Übereinstimmungserklärung hat eh nix "originales" oder "amtliches" an sich. Ist einfach ein weisses A4-Blatt, gefaltet auf A5-Format. Nix original Unterschrift oder so...Sieht aus wie von ner Vorlage kopiert...

Hat denn schon mal jemand in seinem Fahrzeugschein unter Punkt 5 geschaut, ob da vergleichbares steht?

Hallo,

steht bei mir unter Punkt 5 auch so. Wobei dann in der EWG- Übereinstimmungsbescheinigung unter 42.1 was von 5 Sitzen steht.

Ich habe was "originales" in meiner EWG- Übereinstimmungsbescheinigung. Bei der Zulassung ist handschriftlich das Kennzeichen draufgeschrieben und das ganze dann mit Stempel und Unterschrift versehen worden.

am 18. April 2007 um 10:23

Hi,

habe grade mal in meiner EWG... nachgeschaut, da steht unter 42.1 ebenfalls 5 Sitzplätze.

Gestempelt wurde meine EWG... nicht, aber KFZ-Variante, Version etc. sind im Schein und der EWG... immerhin identisch ;)

Naja, werde am Samstag in WOB bei der Abholung mal nachfragen, was es mit den 8 Plätzen auf sich hat.

Grüße

Stephan

am 18. April 2007 um 10:39

Zitat:

Original geschrieben von Weizenmarc

Hallo,

steht bei mir unter Punkt 5 auch so. Wobei dann in der EWG- Übereinstimmungsbescheinigung unter 42.1 was von 5 Sitzen steht.

Ich habe was "originales" in meiner EWG- Übereinstimmungsbescheinigung. Bei der Zulassung ist handschriftlich das Kennzeichen draufgeschrieben und das ganze dann mit Stempel und Unterschrift versehen worden.

Ich habe unter 51 (Ausnahmen): Kennzeichen mit Stempel der Stadt/Bürgeramt mit Unterschrift und Datumsstempel.

Das Papier hat mehrere große VW-Wasserzeichen.

Themenstarteram 18. April 2007 um 10:45

Ja das mit den 8 Plätzen habe ich auch unter Ziffer 5 stehen, möchte mal wissen, wie man 8 Leute dort unter bringen soll ;-)

Aber dann bin ich ja beruhigt, dass ich nicht der einzige mit diesem merkwürdigen Fahrzeugschein bin.

Sag mal Stephan, Du bist auch am Samstag in WOB zur Abholung? Ich bin um 9 Uhr dran :-)

Zitat:

Original geschrieben von tenovis2004

Das Papier hat mehrere große VW-Wasserzeichen.

Stimmt! War mir noch gar nicht aufgefallen... :)

am 18. April 2007 um 10:56

Zitat:

Original geschrieben von Cemboli

Sag mal Stephan, Du bist auch am Samstag in WOB zur Abholung? Ich bin um 9 Uhr dran :-)

Ich bekomme meinen GT um ca. 12.30 Uhr. Früher wäre auch nur schwer möglich gewesen, muß so schon um 4.50 Uhr mit dem Zug los, leider.

Aber Mann, hab ich Hummeln im Arsch, kanns echt kaum mehr erwarten. Ich wünsch Dir viel Spaß in WOB und Freude mit deinem neuen Auto :D

Viele Grüße

Stephan

am 18. April 2007 um 10:56

Ach ja, Wasserzeichen hat meine EWG.. auch drauf.

Grüße

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von StaDeR

Zum Fahrzeugschein des GT (TSI) hab ich auch noch ne Frage, wollte ich eh mal die Tage hier stellen, ich denk da passt der Thread ganz gut:

Unter Punkt 5 in der ZuLaBesch Teil 1 steht bei mir

"FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL."

Wird zu acht aber ganz schön eng werden in der Karre :D. Was steht bei Euch drin?

EDIT: Muß denn die EWG-Übereinstimmungserklärung nun immer im Fahrzeug mitgeführt werden?

Viele Grüße

Stephan

Wie wäre es wenn das einfach ne "Klasse" bei der Zulassung ist ....

- Fahrzeug zur Personenbeförderung BIS 8 Sitzplätze!

ab 9 Sitzplätzen braucht man einen Personenbeförderungsschein.

Also fällt der Golf mit 5 SITZPLÄTZEN in die Gruppe der Fahrzeuge bis 8 Sitzplätze - logisch, oder ?

Es gibt ja auch z.B Pickups/Lieferwagen zur Güterbeförderung bis 2 Sitzplätze.

Greetz Mav

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