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Fahrzeugschein von Polizei aus dem Auto herausgenommen / Was tun?
Hallo,
aufgrund eines ausgelaufenen 20 Liter Wasserbehältnis
(Quellwasser von einer Quelle geholt)
stand das Wasser im Fußraum.
Damit das Auto schneller austrocknet, hatte ich absichtlich das Fenster offen gelassen.
Das Auto ansich war aber verschlossen und verriegelt,
und auch die "Knöpfe waren untern"
Die Polizei kam, nahm den Fahrzeugschein, und hatte folgenden Zettel hinterlassen - siehe Bild
Ich hatte mich dann an die Polizei gewendet, und diese sagte, den Fahrzeugschein an das Ordnungsamt geschickt zu haben.
Dann hatte ich mich an das Ordnungsamt gewendet, und die sagten mir, nie einen Fahrzeugschein von der Polizei zugeschickt erhalten zu haben.
Nun ist der Fahrzeugschein weg, die Polizei sagt, den Fahrzeugschein an das Ordnungsamt verschickt zu haben, das Ordnungsamt sagt, nie einen erhalten zu haben, und ich solle mich an die Polizei wenden, die Polizei wiederum schickt mich zurück zum Ordnungsamt - alles ohne Ergebnis.
Wer ist nun verantwortlich?
Ich war bei einem befreundeten Autohändler, der meinte, in einem solchen Falle sollte ich eine Dienstaufsichbeschwerde schreiben, doch gegen wen?
Polizei oder Ordnungsamt?
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65 Antworten
Die Polizei hat ihn genommen, also entsprechend zur Herausgabe auffordern. Was das Ordnungsamt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht. Soweit ich weiß ist es keine Ordnungswidrigkeit, ein Fahrzeug mit geöffneten Fenstern stehen zu lassen.
Aber wo war denn der Fahrzeugschein? Die werden ja nicht das Auto durchsucht haben, um den zu finden, oder doch?
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 2. August 2024 um 14:05:01 Uhr:
Die Polizei hat ihn genommen, also entsprechend zur Herausgabe auffordern. Was das Ordnungsamt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht. Soweit ich weiß ist es keine Ordnungswidrigkeit, ein Fahrzeug mit geöffneten Fenstern stehen zu lassen.
Aber wo war denn der Fahrzeugschein? Die werden ja nicht das Auto durchsucht haben, um den zu finden, oder doch?
Fahrzeugschein war "unter der Sonnenblende" in dieser "Tasche"
Seit wann schreibt die Polizei eigentlich Benachrichtigungen auf Backpapier?
Mutig - oder fahrlässig Insofern würde ich mal behaupten, haben die es tatsächlich nur nett gemeint. Möglicherweise ist der Schein ja tatsächlich noch auf dem Postweg?
Polizei hat den FZ-Schein an sich genommen und ist für die Herausgabe zuständig. Wenn sie. wie sie angegeben hat, den Schein an das OA weitergeleitet hat, dieser aber dort nicht ankam, muß die Polizei den Abgabeweg zum OA nochmals kontrollieren und grundsätzlich nachgehen. Ansonsten haftet sie für ein etwaiges Verlorengehen.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 2. August 2024 um 14:08:44 Uhr:
Seit wann schreibt die Polizei eigentlich Benachrichtigungen auf Backpapier?
Es ist aber so gewesen!
Ich hätte ja auch die handschriftliche Benachrichtigung "ungeschwärzt"
(also ohne Grüne Farbe übertüncht)
mit hochladen können, dann hätten sich Zweifler ja bei der Polizei selbst erkundigen können, und sich die Benachrichtigung bestätigen lassen können.
Aber wäre ja sicherlich eine Sinnlos-Diskussion wegen Datenschutz entfacht worden sein.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 2. August 2024 um 14:09:42 Uhr:
Mutig - oder fahrlässig Insofern würde ich mal behaupten, haben die es tatsächlich nur nett gemeint. Möglicherweise ist der Schein ja tatsächlich noch auf dem Postweg?
Ja, ich gebe ja auch grundsätzlich nicht der Polizei die Schuld, da die auch sehr nett gewesen sind, als ich dort vorgesprochen habe.
Das hier noch rigendetwas "auf dem Postwege ist", kann sein - aber nach 2 Wochen?
Für mich ist hier eher das "Un-Ordnungsamt" die Behörde, welche den Fahrzeugschein verbusselt haben könnte, denn ich glaube der Polizei, den Fahrzeugschein dorthin versandt zu haben.
Mit der Polizei im Allgemeinen habe ich kaum / ganz selten schlechte Erfahrungen gemacht
Mit dem Ordnungsamt hingegen schon öfters schlechte Erfahrungen.
Also tendiert meine Bereitschaft des Schreibens einer Dienstaufsichtsbeschwerde natürlich gegen das Ordnungsamt - von daher meine Frage, wo und wie ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Ordnungsamt schreiben kann?
Auf einen Brief an das Ordnugsamt vor ca. 2 Wochen kam noch nicht einmal eine Antwort von denen, weder auf dem Postweg, noch an meine angegebene EMail Adresse
Wenn man eine schriftliche Bestätigung der Polizei hat, dass sie die ZB 1 an das OA gesendet hat und eine schriftliche Bestätigung, dass das OA diese ZB 1 nicht erhalten hat, dann geht man mit beidem zur Zulassungsstelle und lässt die ZB 1 wegen Verlustes dort aufbieten. Dann gibts nach ein paar Wochen eine neue ZB 1. Davon abgesehen sollte man Sitze und Teppiche bis aufs Blech runter aus dem Auto rausnehmen und alles trocknen.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. August 2024 um 14:22:37 Uhr:
..................................... dann geht man mit beidem zur Zulassungsstelle und lässt die ZB 1 wegen Verlustes dort aufbieten. Dann gibts nach ein paar Wochen eine neue ZB 1.
Ja, und die Aufbietung kostet dann auch wieder Geld, und das nicht wenig
Ich würde beantragen diese nicht zu erheben, weil die erhebende Gebietskörperschaft diese Kosten zu erstatten hätte, weil der kostenauslösende Verlust während der amtlichen Verwahrung (zum Zwecke des Schutzes vor dem Verlust) der ZB 1 durch ebenjene Gebietskörperschaft geschehen ist. In solchen fällen sehen die Kostenordnungen die Niederschlagung der Kosten vor.
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 2. August 2024 um 14:05:01 Uhr:
Die Polizei hat ihn genommen, also entsprechend zur Herausgabe auffordern. Was das Ordnungsamt damit zu tun haben soll, weiß ich nicht. Soweit ich weiß ist es keine Ordnungswidrigkeit, ein Fahrzeug mit geöffneten Fenstern stehen zu lassen.
Aber wo war denn der Fahrzeugschein? Die werden ja nicht das Auto durchsucht haben, um den zu finden, oder doch?
Ich habe das Relevante mal fett markiert. Das ist sicher eine Ordnungswidrigleit, dafür gibt es im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog auch einen entspechenden Tatbestand, welcher lautet:
114000
Sie verließen Ihr Kraftfahrzeug, ohne es gegen unbefugte Benutzung zu 0 Punkte 15,00 €uro
sichern *).
§ 14 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
Bei Ausstellung der Verwarnung muss bei dem Sternchen die unterlassene Sicherheitsvorkehrung angegeben werden.
Da die Polizei aber nur den Backpapierzettel geschrieben hat, ist der TE jetzt noch um 15€ reicher.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 2. August 2024 um 14:34:18 Uhr:
Ich würde beantragen diese nicht zu erheben, weil die erhebende Gebietskörperschaft diese Kosten zu erstatten hätte, weil der kostenauslösende Verlust während der amtlichen Verwahrung (zum Zwecke des Schutzes vor dem Verlust) der ZB 1 durch ebenjene Gebietskörperschaft geschehen ist. In solchen fällen sehen die Kostenordnungen die Niederschlagung der Kosten vor.
Na hoffentlich hast Du Recht damit!
Meine eigenen Erfahrungen mit Ordnungsämtern (NICHT mit Polizei) sind da eher schlecht.
Ich habe das Gefühl, dass die Ordnungsämter es immer so versuchen "zu drehen", dass der Bürger Schuld hat
Zitat:
@phchecker17 schrieb am 2. August 2024 um 14:05:01 Uhr:
Soweit ich weiß ist es keine Ordnungswidrigkeit, ein Fahrzeug mit geöffneten Fenstern stehen zu lassen.
Doch, das ist eine Ordnungswidrigkeit. Ein Fahrzeug das im öffentlichen Raum abgestellt wird muss ordnungsgemäß verschlossen sein.
Ist aber in diesem Fall erstmal egal. So lange die Polizei nicht beweisen kann dass sie den Fahrzeugschein ans Ordnungsamt geschickt hat ist sie verantwortlich.
Daher geht die Rechnung an die Polizei die sie dann je nach Rechtsauffassung ans Ordnungsamt weiterleiten oder begleichen kann.
r
Das Fenster offen zu lassen ist eine Ordnungswidrigkeit, sie hätten den Wagen auch abschleppen lassen können. Das wäre dann deutlich teurer geworden als einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen
Fun Fact, wenn du Faltdach auf gemacht hättest wäre das überhaupt kein Thema gewesen so lange die Scheiben oben sind und das Fahrzeug verschlossen.