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Fahrzeugwechsel - Kennzeichen behalten

Themenstarteram 24. Mai 2014 um 9:21

Hi,

Fahrzeugwechsel steht an. Das Kennzeichen vom alten möchte ich auch für das neue weiter verwenden. Die Ummeldung nehme ich selbst vor und soll auch am selben Tag geschehen.

Meine Frage(n) dazu:

Der Versicherungsschutz für das Altfahrzeug gilt ja bis zum Tagesende.

Kann ich mit dem bereits abgemeldetem Altfahrzeug noch zum Händler fahren, um das Fahrzeug dort am selben Tag abzugeben? Geht das auch dann, wenn auf die selbe Nummer bereits das neue Fahrzeug angemeldet wurde? Oder brauche ich dann bis Tagesende bzw. Abgabe beim Händler ein Kurzzeitkennzeichen für das Altfahrzeug?

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51 Antworten

Hallo zusammen,

ich werde in zwei Wochen mein bisheriges Auto bei einem Händler in Zahlung geben und am selben Tag mit einem neuen Auto nach Hause fahren. Der Händler ist ca. 300 km von zuhauase entfernt. Und...die Übergabe soll an einem Smastag stattfinden.

Meine Frage: Wie mache ich das mit den Nummernschildern und der Versicherung?? Ich möchte meine bisherigen Nummernschilder behalten. Die sind jetzt an meinem alten Auto. Wahrscheinlich werde ich wohl die alten Schilder nicht einfach an dem neuen Auto drannmachen können um damit nach Hause zu fahren, oder?

Oder gibt es da viellecith eine Regelung dafür?

Eigenrtlich müsste cih das alte Auto mit den Schildern beim Händler lassen müssen, damit er ihn abmelden kann, oder? Und dann müsste ich den neuen Auto wohl mit "roten Schildern" zurückfahrebn müssen. Und...den neuen erst dann anmelden können, wenn ich die alten Nummerschilder habe, oder?

Fällt jemandem eine elegenate Lösung ein?

Danke und Grüße

Caleuche - Alter Elch

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

Wird schwer.....

Wenn du auf dein altes Kennzeichen verzichten würdest gäbs die Möglichkeit das der Händler dir den Brief(incl HU und AU) zukommen lässt und du vorher normal anmeldest und der händler dann dein alten abmeldet.

Ich weiß jetzt nicht ob man mit einem Kurzzeitkennzeichen 2 Fzg nacheinander fahren darf. Das wäre dann die einfachste möglichkeit. Deinen abmelden, mit Kurzzeit zum händler, umschrauben, zurück und den neuen anmelden

grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

Hallo Steini,

danke für deine Antwort. Die Lösung ist wohl sein, dass ich die Überführungen (altes Auto hin und neues zurück) jeweils mit "Kurzzeitkennzeichen" machen werde. Und...da die Verwendung des Kurzzeitkennzeichens auf mehreren Fahrzeugen nicht erlaubt ist, werde ich wohl zwei Kennzeichen beantragen müssen. Die Daten des Fahrzeuges müssen nähmlich in den roten Fahrzeugschein eingetragen werden.

Zitat:

"Sofern die Fahrzeugdaten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen, können diese nachträglich vom Inhaber der Kurzzeit-Zulassung ergänzt werden. Spätestens müssen sie im Fahrzeugschein eingetragen sein, wenn ein Fahrzeug mit diesen Kennzeichen bewegt wird. Eine Verwendung des Kennzeichens an mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig.

"

Danke und Grüße

Caleuche - Alter Elch

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

Wird dann nicht anders gehen, höchstens du meldest freitags ab und fährst bis 0:00Uhr zu dem Händler auf den Hof. Dann hast du einmal kurzzeit gespart.

Oder du hast die Möglichkeit einen Tieflader für PKW zu bekommen oder zu mieten. da dürften die Kosten nicht so sehr weit weg sein von 2x Kurzzeitkennzeichen ;)

Kann der Händler liefern??

grüße

Steini

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

am 26. März 2008 um 9:34

Hi,

hab leider keine große Zeit alles zu lesen.

Aber warum meldest du den alten nicht ab, lässt ihn per Kurzzeitkennzeichen für den betreffenden Zeitraum zu. Verrechnen kann man das bei vielen Versicherern mittlerweile mit dem neuen Fahrzeug /(zB bei uns Kostenfrei). Der Händler soll dir die Papiere zukommen lassen, so dass du den neuen schon zu lassen kannst und deine alten Schilder, mit neuer Zulassung, auf den neuen Schrauben kannst!

Das hat unter anderem auch den charmanten Vorteil, dass der Händler nicht mit deiner Versicherung weiterfährt. Da gibts auch öfter Probleme.

Weiß nicht ob das schon gesagt wurde... Daher geb ich einfach mal meinen Senf dazu! :)

Grüße Pie

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

am 26. März 2008 um 12:16

Nur rein Interessehalber:

Kann man denn seine alte Autonummer bei einem Fahrzeugwechsel überhaupt behalten?

In D sind die Kennzeichen doch eigentlich fahrzeug- und nicht personenbezogen?:confused:

Früher ging das zumindest nicht (-->Sperrfrist, ich glaube 6 Monate)

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von flingomin

Nur rein Interessehalber:

Kann man denn seine alte Autonummer bei einem Fahrzeugwechsel überhaupt behalten?

In D sind die Kennzeichen doch eigentlich fahrzeug- und nicht personenbezogen?:confused:

Früher ging das zumindest nicht (-->Sperrfrist, ich glaube 6 Monate)

wenn ich richtig informiert bin ! geht das ohne halterwechsel schon länger.

Harry

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

am 26. März 2008 um 12:34

Zitat:

Original geschrieben von flingomin

Nur rein Interessehalber:

Kann man denn seine alte Autonummer bei einem Fahrzeugwechsel überhaupt behalten?

In D sind die Kennzeichen doch eigentlich fahrzeug- und nicht personenbezogen?:confused:

Früher ging das zumindest nicht (-->Sperrfrist, ich glaube 6 Monate)

Öhm Jo.

Im Zweifel braucht man einen netten Straßenverkehrsamtmitarbeiter. Es kann durchaus verweigert werden. Ein Freund von mir fährt seit 15 Jahren mit dem selben Kennzeichen und hat mehrfach seine Fahrzeuge gewechselt. ;)

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

am 26. März 2008 um 13:00

Hier geht es auch auf jeden Fall, man kann sich seine alte Nummer auch für einen gewissen Zeitraum (glaube 6 Monate) blocken, weil man demnächst wieder ein neues Auto zulassen möchte.

Kostet zwar Gebühren, spart aber 30€ für neue Schilder...

Gruß

milliway42

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

am 27. März 2008 um 7:50

Nur ganz schnell, da ich gleich weg muß:

 

§ 14 Abs. 1 FZV lautet:

"... Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs ... und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen."

 

Mann kann bei einer Abmeldung eines Fahrzeuges also die alten Kennzeichen reservieren lassen. Ob die dann aber auch für ein neues Fahrzeug vergeben werden, oder nur bei Wiederanmeldung des alten, kann ich jetzt auch nicht sagen. Einfach mal mit der Zulassungsbehörde sprechen oder auf deren Website gucken. In Rostock z.B. geht so etwas:

 

www.rostock.de/Internet/stadtverwaltung/amt32-kfz/start.html

-> links klicken auf "von Abmeldung bis Zulassung"

-> auswählen "Umkennzeichnung auf Wunsch"

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Altes Auto abgeben und neues übernehmen...Nummernschilder? Versicherung?' überführt.]

Hallo,

du solltest den Ablauf mit der zuständigen Zulassungsstelle besprechen.

Es wird nicht alles in Deutschland gleich gehandhabt.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

du solltest den Ablauf mit der zuständigen Zulassungsstelle besprechen.

Es wird nicht alles in Deutschland gleich gehandhabt.

Liebe Grüße

Herbert

mit dem alten Fahrzeug darf nicht mehr gefahren werden.

Fahrten mit entstempelten Kennzeichen (die es aber in dem Fall nicht gibt, da die Kennzeichen an einem anderen Fahrzeug angebracht sind) sind am gleichen Tag in gewissen Grenzen erlaubt.

da kann auch die Zulassungsstelle nichts machen

Zitat:

Original geschrieben von XC60_XC60

...

da kann auch die Zulassungsstelle nichts machen

Das ändert nichts an meiner Empfehlung, die zuständige Zulassungsstelle anzurufen.

Bei uns kann man nicht am gleichen Tag abmelden und ein anderes Fahrzeug, mit den Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeugs, wieder anmelden.

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