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Fahrzeugzulassung - MwSt wurde nicht entrichtet!?
Guten Abend,
falls es der falsche Bereich für mein Anliegen sein sollte, bitte verschieben.
Es geht um folgendes, ich möchte ein Fahrzeug von einer Privatpersonen erwerben. Im Fahrzeugbrief befindet sich allerdings ein roter Stempel mit der Aufschrift "Mehrwertsteuer nicht entrichtet". Diese Person ist wohnhaft in Deutschland und seit mehr als zwei Jahren Eigentümer des Fahrzeuges.
Was bedeutet dieser Stempel genau?
Müsste ich die Mehrwertsteuer als Käufer nachzahlen oder muss der Verkäufer es zahlen?
Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke!
Beste Antwort im Thema
@ nilsderechte
Wenn du den Wagen des Nato-Angehörigen kaufst, musst du auf jeden Fall einen Vertrag machen, wo die Kaufsumme vermerkt ist. Auf diese Summe ist auf jeden Fall die MWST zu zahlen.
Ein kompetenter Ansprechpartner ist auf jeden Fall das für deinen Wohnort zuständige Zollamt. Die können dir Auskunft geben.
MFG Thomas
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17 Antworten
Ganz genau weis ich das auch nicht. Ist der Verkäufer ein (Ex-)Soldat eines anderen NATO-Staates oder im diplomatischen oder konsularen Dienst (gewesen)? Das wäre für mich eine Erklärung für den Stempel. Dann müsstest Du die MwSt nachzahlen, und alles ist gut. Grundsätzlich ist das nicht unseriös, allerdings sollte der Verkäufer den Stempel schon erklären können.
Danke für die schnelle Antwort.
Er ist holländischer Nato Soldat und hat den Wagen in Deutschland steuerfrei gekauft. Erstbesitzer war eine Spedition.
Wird die MwSt vom Neuwagenpreis berechnet?
Wie gesagt - ich bin da kein Profi. Ein holländischer Soldat sollte aber über den Dienstweg Kontakt zu einer Stelle haben, die sich damit auskennt. Dass er das Auto steuerfrei von Gewerbe gekauft hat, ist sicher ein spezieller Fall. Du bist in dem Fall der erste echte Endverbraucher. Von daher würde ich mal raten (!), dass Du die 19 % auf den Verkaufspreis an die Spedition zahlen musst. Bitte frag mich nicht, wie Du an die Rechnung von der Spedition kommst...
Dazwischen war halt noch der Autohändler, aber der hatte den Wagen ja nicht angemeldet, sondern nur verkauft.
@ nilsderechte
Wenn du den Wagen des Nato-Angehörigen kaufst, musst du auf jeden Fall einen Vertrag machen, wo die Kaufsumme vermerkt ist. Auf diese Summe ist auf jeden Fall die MWST zu zahlen.
Ein kompetenter Ansprechpartner ist auf jeden Fall das für deinen Wohnort zuständige Zollamt. Die können dir Auskunft geben.
MFG Thomas
Da ich beim Zoll niemanden erreicht habe, hab ich mal beim Finanzamt durchgeklingelt. Der unfreundliche Herr sagte mir, die MwSt wird daran festgemacht für wieviel er mir den Wagen verkauft. Sprich also Kaufvertrag erstellen usw.
Könnte da nicht jeder kommen und einen willkürlichen Betrag in den Kaufvertrag setzen, gibt aber dem Verkäufer mehr Geld!?
Gehe mal davon aus das anhand Schwackeliste ein Zeitwert ermittelt wird...
Zitat:
Original geschrieben von nilsderechte
...Könnte da nicht jeder kommen und einen willkürlichen Betrag in den Kaufvertrag setzen, gibt aber dem Verkäufer mehr Geld!?...
Das wäre nicht der erste, der auf die Idee kommt....das Argument wird gerne von Verkäufern am Ende von Preisverhandlungen genommen, "dann haben wir beide was davon". Kann auch für beide leicht ins Auge gehen.
P.S. eigentlich kanst du dich zurücklehnen: Steuerschuldner ist der Verkäufer, hier also wohl dein Händler.
(nur bei Bauleistungen ist es umgekehrt). Mach einen Vertrag mit Ausweisung der Mwst. und laß dir vorsichtshalber reinschreiben, daß keine darüber hinaus gehende Mehrwertsteuer fällig ist und daß das Auto mit diesen Papieren zulassungsfähig ist, und falls doch nicht, schreib rein, kannst du es zurückgeben.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von nilsderechte
Könnte da nicht jeder kommen und einen willkürlichen Betrag in den Kaufvertrag setzen, gibt aber dem Verkäufer mehr Geld!?
nennt man Steuerhinterziehung und es gibt dafür heftig Ärger. Rechtlich ist es so, dass auf den Verkauf die volle Umsatzsteuer fällig berechnet wird. Grundlage ist der vereinbarte Verkaufspreis. Die Steuer ist vom Verkäufer abzuführen, er haftet auch dafür, so dass Du nur darauf achten solltest, dass der Vertrag die Steuer sauber ausweist (muss eh sein, da Regelbesteuerung und Bruttosumme > 200 EUR). Dann kann Dir letztlich nichts passieren.
Viele Grüße
Peter
Hm, jetzt weiß ich nicht mehr weiter
Der Mensch vom Finanzamt sagt mir, ich habe die Steuer nachzuzahlen als Kaeufer..
Nun sagt hier jemand ich sollte mich zuruecklehnen weil es die Sache vom Verkaeufer ist
Ich blick da nicht mehr durch...
Trotzdem, vielen Dank für eure Hilfe!
Nun ja du bezahlst ja auch die Steuer denn dein Kaufpreis ist inkl. MwSt. Der Verkäufer führt diese dann an das Finanzamt ab. Sowas machst du auch regelmäßig im Supermarkt die dortigen Verkaufspreise sind auch mit MwSt aber hast du schon mal beim Finanzamt die Steuer für deinen Joghurt bezahlt?
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Nun ja du bezahlst ja auch die Steuer denn dein Kaufpreis ist inkl. MwSt. Der Verkäufer führt diese dann an das Finanzamt ab. Sowas machst du auch regelmäßig im Supermarkt die dortigen Verkaufspreise sind auch mit MwSt aber hast du schon mal beim Finanzamt die Steuer für deinen Joghurt bezahlt?
Du hast ja schon Recht, sprich also wir erstellen den Kaufvertrag mit der Verkaufssumme und wieviel MwSt dort enthalten ist?
Richtig! Im Kaufvertrag festhalten das der Kaufpreis inkl. MwSt ist. Dies dann mit zur Zulassungstelle nehmen und das sollte es gewesen sein. Du musst halt nachweisen können, das du MwSt bezahlt hast.
BTW:
Im Bekanntenkreis hat letztens das Örtliche Finanzamt deren Kaufvertrag bzw. deren Rechnung angefordert um nachzuprüfen ob MwSt bezahlt wurde. Der Händler bei dem das Fahrzeug gekauft wurde (EU Fahrzeug) hat wohl nicht immer ganz Gesetzestreu die MwSt abgeführt.
Moin,
ich denke, dass die Zulassungsstelle nicht der richtige Kassierer ist (was haben die mit der MWST zu tun?), sondern der Zoll kassiert.
Hallo ins Forum,
Zitat:
Original geschrieben von nilsderechte
Der Mensch vom Finanzamt sagt mir, ich habe die Steuer nachzuzahlen als Kaeufer..
würde mich stark wundern, wenn der den gleichen Sachverhalt hatte. Schau' mal in § 13a UStG, da steht drin, wer Steuerschuldner ist. Ist ein wenig kompliziert, da auf die Besteuerungstatbestände verwiesen wird, aber letztlich ist es bei dem von Dir beschriebenen Fall der Verkäufer.
@corsadiesel: Die Zulassungsstellen kümmern sich schon um die Steuerfrage, allerdings nicht um Umsatzsteuer, sondern um Kfz-Steuer. Hast Du Rückstände und bezahlst die nicht bei der Zulassungsstelle oder erteiltst Du keine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, wird nicht zugelassen.
Der Zoll hat übrigens mit der Umsatzsteuer (von den Fällen der Einfuhr von Gegenständen mal abgesehen, aber dann ist's auch Einfuhrumsatzsteuer) nichts zu tun. Dies ist alles Aufgabe des zuständigen Finanzamts. Lediglich in bestimmten Fällen kann es sein, dass der Zoll vor Ort (also wie ein Gerichtsvollzieher) vollstreckt, Umsatzsteuer ist da normal (da Ländersache) nicht dabei. Dies aber nicht nur für Steuern, sondern auch für andere öffentliche Abgaben und Gebühren.
Viele Grüße
Peter