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Falsch geparkt? Wo liegt der Fehler?

Themenstarteram 1. Oktober 2013 um 6:51

Heute morgen hatte ich ein Ticket an der Windschutzscheibe.

Hat jemand eine Erklärung warum ich dort nicht parken durfte?

Siehe Bild

Bild-1
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr:D

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

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Ich könnte mir vorstellen das der Bereich wo Du geparkt hast zum Bürgersteig gehört.

Wie ist die Beschilderung ? Was steht auf dem Knöllchen ?

Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr:D

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Ohne dementsprechende Abmarkierung bleibt Bürgersteig Bürgersteig, auf dem ein Auto nicht parken darf. Lernt man das in der Fahrschule nicht mehr:D

Naja, immerhin ist der Bereich anders gepflastert.

am 1. Oktober 2013 um 7:22

Auch wenn es anders gepflastert ist, was wir auch nicht sehen ob nicht evtl. nur die Einfahrt andere Steine aufweist, so benötigt es in Deutschland ein Schild um auf dem Gehsteig parken zu dürfen. Dies steht aber auch im Schreiben der Behörde in dem ein Verwarngeld angeboten wird.

Es steht sicher nicht drinne: "Sehr geehrter Herr Fahrzeughalte, sie haben falsch geparkt und zahlen jetzt bitte 15€ auf folgendes Konto." Alle behördlichen Schreiben waren in solchen Sachverhalten bisher eindeutig, denn sie wollten ja Geld von mir.

Man sieht die andere Pflasterung eigentlich sehr deutlich, außerdem wird der Bereich nicht gesäubert und im Winter dann vermutlich auch nicht gestreut.

Dort nicht zu parken oder gar daneben auf der Straße ist eigentlich Platzverschwendung. Ansprechpartner ist allerdings die Kommune und Kontaktinformationen sollten auf dem Strafzettel zu finden sein.

Einfach hier Straße und Kommune nennen, dann ruft auch gerne ein Forenschreiberling von hier dort an. :)

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen

Auch wenn es anders gepflastert ist, was wir auch nicht sehen ob nicht evtl. nur die Einfahrt andere Steine aufweist,

Wenn Du das Bild vergrößerst siehst du sehr gut das der eigendliche Gehweg mit Platten ausgelegt ist, links und rechts sind kleine Pflastersteine, die Auffahrt hat große Pflastersteine.

am 1. Oktober 2013 um 7:53

Ohne Beschilderung bleibt es trotzdem ein Gehsteig auf dem Parken nicht erlaubt ist. Das ich es auf dem iPhone nicht genau gesehen habe, ändert nichts an der Bewertung.

Themenstarteram 1. Oktober 2013 um 8:08

Moin,

hier sieht man es besser. Dort wo der Gulli ist, habe ich geparkt. Die ganze Strasse runter parkt man an der Seite. Der Fußweg selbst ist weiter zum Haus hin.

Bild-4
am 1. Oktober 2013 um 8:11

Die anderen Parkplätze sind aber durch einen Randstein abgegrenzt, du hast in dem Fall wirklich dort nicht stehen dürfen. Für mich ist das eindeutig zu erkennen, auch wenn ich wahrscheinlich bei Parkplatznot mich dort hingestellt hätte.

Themenstarteram 1. Oktober 2013 um 8:14

Ja, dann frage ich mich nur, warum dort eine Fläche ist? Da stehen immer 2 Autos. Sollen die doch die Fläche mit Streifen markieren oder sonstigem Parkverbot ausschildern.

Es wäre nach wie vor interessant zu wissen, was konkret auf dem Ticket stand, sprich welcher Vorwurf erhoben wurde. Ich vermute auch, dass es sich um das Parken auf einem Gehweg handelt, aber das ist halt nur eine Vermutung.

Ohne eine möglicherweise vorhandene Beschilderung zu sehen, ist das leider in der tat nur ein extrem breiter Gehweg. :(

Der zu aller Verwirrung auch noch unterschiedlich gepflastert ist, sodass er optisch den Eindruck einer Parkfläche erweckt.

am 1. Oktober 2013 um 8:15

Warum soll die Stadt extra ein Parkverbot ausschildern auf einem Gehsteig auf dem das Parken sowieso verboten ist? Nur weil du die Regelungen nicht kennst? Die Parkplätze im Straßenverlauf sind eindeutig ersichtlich und eindeutig abgegrenzt von der Fläche auf der du standest!

Themenstarteram 1. Oktober 2013 um 8:17

Auf dem Ticket steht:

Sie haben Ihr KFZ ordnungswidrig abgestellt.

Aus diesem Grund werden Sie wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nach §49 StVO in Verbindung mit § 24 StVG verwarnt.

Mit welcher Strafe muss ich rechen?

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