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falsche Angaben zum Auto, wer haftet?
Folgende Situation : Man bekommt von einem EXCLUSIV Sportwagen Vertragshändler einen Gebrauchtwagen für knapp 100.000 Euro angeboten. Der Händler hat seine Sitz ca. 700km von dem. KÄUFER entfernt. Der Händler hat alle wichtigen Punkte(Anzahl Halter, Unfallfreiheit, Scheckheft gepflegt, nachvollziehbare Historie pp) an Telefon mündlich - mit Zeuge des Telefonats (da über Freisprecheinrichtung im Auto gesprochen wurde) bestätigt. Somit vereinbarten Käufer und Händler einen Termin um das Geschäft abzuschließen -am war sich quasi einig unter Beachtung der wichtigsten Punkte.
Der potentielle Käufer macht sich auf den Weg fährt 700km zu dem Händler, plant eine Übernachtung ein, dass die Rückfahrt mit dem neuen Wagen stattfinden soll(700km hin und dann woeder zurück sind an einem Tag zu viel). Vor Ort wurden jedoch alle Punkte seitens des Händlers widerrufen bzw. ausgeschlossen (Anzahl Halter konnten nicht zugesichert werden, Laufleistung ebenso ungewiss, Scheckheft unvollständig, Historie mit Lücke von mehreren Jahren, keine Bestätigung der Unfallfreiheit usw.)Natürlich kam das Geschäft nicht zu stande.nun aber die Frage :muss ein Händler dafur haften, wenn er jemanden mit falschen Angaben lockt(es gab auch Email Verkehr, wo die Punkte teilweise aufgeführt wurden) ? Es sind ja Anreisekosten entstanden, Übernachtungskosten usw. Oder kann ein Händler die Kunden mit falschen Aussagen locken und diese dann einfach widerrufen?
Beste Antwort im Thema
Wie meine Vorredner schon schrieben, du willst dir einen Wagen für 100K€ kaufen und machst dir einen Kopf wegen 300€ die du aufgrund fadenscheiniger mündlicher Versprechen eines dir unbekannten Gebrauchtwagenhändlers verloren hast?!? Hallo? Ehrlich gesagt frage ich mich immer warum man in diesem Preissegment nicht noch ein bisschen drauflegt und gleich einen Neuwagen nimmt, dann mit Null Risiko übers Ohr gehauen zu werden und 100% Möglichkeit der Wunschkonfiguration ... oder sprechen wir hier über einen 250K€ SL65? Nichts für ungut, nur meine Meinung.
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46 Antworten
ich würde ne bewertung über den verkäufer verfassen und das ganze als lehrgeld abhacken.
lieber 300 euro für sprit und übernachtung ausgeben als hinterher für 100 000 euro den falschen wagen zu kaufen.
bei den meisten anzeigen in mobile steht auch immer "angaben ohne gewähr".
mündlich und mit zeuge ist immer so eine sache (oder hast du eine tonbandaufzeichnung?) sagte er " der wagen hat zwei vorbesitzer" oder sagte er " es müssten zwei vorbesitzer sein". wer kann das vor gericht nach 4 monaten noch bezeugen.....
zumal ja der vorgang "anreisekoste einklagen" auch wieder zeit und geld kostet....
weiterhin viel glück bei der suche......(und lass dir beim nächsten mal eine kopie der papiere zur ansicht senden)
gamby
Zitat:
@eswinsi schrieb am 23. Juni 2018 um 22:43:53 Uhr:
Natürlich kam das Geschäft nicht zu stande.nun aber die Frage :muss ein Händler dafur haften, wenn er jemanden mit falschen Angaben lockt(es gab auch Email Verkehr, wo die Punkte teilweise aufgeführt wurden) ? Es sind ja Anreisekosten entstanden, Übernachtungskosten usw. Oder kann ein Händler die Kunden mit falschen Aussagen locken und diese dann einfach widerrufen?
Er hat sich halt geirrt, stehen ja mehr als ein Fahrzeug am Hof ...
Wie glaubst Du wird ein Auto verkauft ?
Der Verkäufer lobt den Schrott in höchsten Tönen und zählt alle 'Vorteile' (die den Preis erhöhen sollen) auf, Preisvorstellung =hoch
Der Käufer sucht 1000 Gründe warum er den Preis drücken kann und erwartet sich einen Neuwagen zum Schnäppchenpreis, Preisvorstellung = niedrig.
Wenn Du 700km inkl. Hotel einplanst und Dir vorher die Eigenschaften nicht schriftlich bestätigen lässt (selbst dann wirst die Kosten nicht refundiert bekommen, auf was hinauf ?), hast einfach Lehrgeld bezahlt und eine schöne Ausflugsfahrt gemacht.
Das nächste mal lässt Du Dir die Dinge schriftlich bestätigen und Fotos vom Scheckheft oder bestimmten Stellen vom Fahrzeug schicken (bei einer 100K-Kiste wird das wohl drinnen sein, wenn nicht .. Finger weg) wenn der Händler das alles tut dann ist er deutlich seriöser als in Deinem Fall.
GreetS Rob
Alte Kaufmannsregel:
Der erste Verlust ist der geringste.
Verbuche es auf dem Konto Lebenserfahrung. Sei froh, dass Dir kein größerer Schaden entstanden ist.
Solttest Du Dein Recht einklagen wollen, kämen Anwalts- und Prozesskosten auf Dich zu. Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand. Vor Gericht gilt dann immer noch "Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge"
Zudem noch zwei Hinweise. Nicht erlaubte Tonaufzeichnungen wären gerichtlich nicht zu verwerten un dkönnten Dir im Umkehrschluß Probleme bereiten und
Du hättest Dir ja auch vor der Anreise alle Angaben schriftlich bestätigen lassen können.
Es geht hier um ein Auto um die €100.000,- Jeder sollte wissen, dass im Internet/Fahrzeughandel auch viel Scharlatane unterwegs sind. Also sollte bei solch einer Investitionssumme auch eine gewisse Vorsicht und auch Professionalität vorhanden sein.
Viele Grüße
Hajo
Hallo.
Kleines Veto.
Es gab auch schon Gerichtsurteile, wo man diese Reisekosten und Übernachtung einklagen kann und der Verkäufer tatsächlich zahlen musste.
Kam mal in einer "Autosendung".
Lieber TE, kannst ja mal vorsichtig beim VK anfragen, wenn er abwiegelt kannste immer noch eine dem entsprechende Bewertung abgeben.
Kannst den ja das auch so schildern, wenn kein Geld dann die und die Bewertung.
Rest wurde schon geschrieben, es ist echt ärgerlich.
Aber beim nächsten mal bist du vorsichtiger und läst das alles evtl. per Mail "bestätigen".
Es kann aber auch gut gehen, wie bei meinen damaligen und jetzigen W220er S500L 4matic MOPF,
der glaube um die 600Km vom Rentner angeliefert wurde, ohne das ich den vorher angeschaut habe.
Alles bestens gelaufen.
mfg
Zitat:
@W220_Harz schrieb am 24. Juni 2018 um 12:17:33 Uhr:
Es kann aber auch gut gehen, wie bei meinen damaligen und jetzigen W220er S500L 4matic MOPF,
der glaube um die 600Km vom Rentner angeliefert wurde, ohne das ich den vorher angeschaut habe.
Alles bestens gelaufen.
Da wirst du aber sicher mehr als ein Telefonat über die Freisprecheinrichtung in die Kaufvorbereitung investiert haben, oder? ;-)
Absolut nicht nachvollziehbar. Professionalität beim Kauf gehört nicht nur auf die Seite des Verkäufers.
Ich lasse mir im Vorfeld die genaue Ausstattungsliste, Kaufverträge usw. mailen und plane die Anreise mit dem VK.
Was hättest du denn gemacht, wenn der Wagen zwischenzeitlich verkauft gewesen wäre?
Dass der VK in diesem Fall für so eine Harakiri-Aktion haftbar gemacht werden kann - unwahrscheinlich.
Und sämtliche Kosten werden da sicher auch nicht erstattet. Am Ende kommt einer aus Amerika, der das Auto kauft und möchte Flüge für Tausende Euro erstattet haben...
Sicherlich gab es im Vorfeld entsprechenden Mail-Verkehr auch wo entsprechende Eigenschaften (Halterzahl pp) besprochen wurden. Das Fahrzeug sollte ja nicht "blind" über das Netz gekauft werden - eine Besichtigung fand vor Ort statt - zu diesem Zeitpunkt waren ja die entsprechenden Punkte angesprochen worden (war alles ok soweit) - daraufhin wurde ja der "finale" Termin abgemacht. Erst bei dem eigentlichen Verkaufstermin wurden die wichtigen Punkte widerrufen bzw. in Kaufvertrag ausgeschlossen. Es war ja kein "Fähnchenhändler" - eher ein renommiertes Markenautohaus
..wenn von einem renomierten Autohaus im Rahmen der Anbahnung eines verbindlichen Fahrzeugkaufs individuelle Angaben gemacht werden, die weit über die unverbindlichen Prospekt-/Internetangaben hinausgehen, dann befinden wir uns irgendwann im Rahmen von "zugesicherten Eigenschaften".
Möglich, dass sich hier etwas rausholen lässt...Aber auch das wird mühsam. Ein Kompromiss könnte sein, einen -vielleicht befreundeten- Rechtsanwalt zu bitten, einen "bösen" Brief mit Nennung der Schadenshöhe und Fristsetzung schreiben zu lassen. Mal schauen, ob die dann reagieren.
Hallo.
Wirklich, Anwalt konsultieren. Hatte genau das gleiche Problem. Ist allerdings schon ne Weile her. Vorteuchung falscher Tatsachen unter Geschaeftsleuten etc.- und in diesem Falle seit Ihr es - ist absolut Strafbar!! Kann dem" Meister" seine Gewerbeerlaubnis kosten und Ausfallkosten in jedem Fall geltend machen.
Eine Chance hier das Autohaus für den vergeblichen Aufwand auf Kaufinteressentenseite haftbar zu machen, sehe ich nur, wenn
- konkrete Aussagen zur Beschaffenheit des Fahrzeugs gemacht wurden, die später widerrufen wurden
- bestimmte Eigenschaften als gegeben zugesichert wurden (z.b. Unfallfreiheit, Anzahl der Halter) und diese Zusicherung dann nach Anreise zurück genommen wurde
Allerdings reicht es für eine Haftung sicher nicht aus, dass "entsprechende Eigenschaften (Halterzahl pp) lediglich besprochen" bzw. "angesprochen" wurden .
Vielleicht zitiert der TE mal einige der Email-Passagen auszugsweise und in anonymer Form, die er für rechtsverbindlich im Sinne von eine Haftung begründend ansehen möchte?
Wenn in der Mail alles vom Autohaus beschrieben wurde, dann los!
Gegenfrage: hast du dann vor Ort auch ein Foto z.B. vom tatsächlichen KM-Stand gemacht?
Genau, was ich beschrieben habe. Wenn ein Zeuge dabei war.....hat er ganz schlechte Karten, der Verkaeufer. Abgesehen davon muessen solche Halunken aus dem Verkehr gezogen werden. Sie beschmutzen den gesammten Berufsstand!! Meine Meinung
... und das bei einem Auto bei 100k Preis.
Wenns 2.000,- gekostet hätte wäre das evtl. was anderes.
Ich würde auch mitn Anwalt drüber reden, kostet ja nur ein Beratungsgespräch 15,- EUR.
Ja, ich habe damals alles per Mail abgewickelt, Mailverkehr mit insges. ca. 15 Bilder.
Vielleicht hatte ich absolutes glück beim Mercedes Händler und de rTE einfach nur Pech mitn schwarzen Schaf.
mfg
Beratungsgespräch 15,-... :-)))
Hier spricht der Fachmann!
Naja nun mal keinen Streit hier.... Mir geht es ja nicht darum, dass ich ein paar Euro von denen bekomme (die spende ich von mir aus auch ans Tierheim, wenn ich dabei was "raus" bekomme)...Es geht mir ums Prinzip und darum, dass die sich mal ein wenig "Kundenorientierter" verhalten sollen.