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Falsche Ausstattung im Gutachten und Verkaufvertrag

Themenstarteram 6. September 2019 um 17:03

Hallo,

Mein Auto Astra H GTC 1.8 hat einen Totalschaden erlitten. (200% des Wiederbeschaffungswertes.)

Läuft soweit alles über nen Anwalt nur der Gutachter wurde von meiner Werkstatt beauftragt.

Jetzt habe ich ein angebot von der Gegnerischen Versicherung bzw. einer Beauftragten Firma die das Gutachten Prüfen sollte und ein besseres kaufangebot erhalten. Ich habe dem Angebot natürlich zugestimmt, da es 300€ mehr wären als von anderen, die in meinem Gutachten genannten Käufer.

Soweit so gut, jetzt ist mir in dem Kaufvertrag aber aufgefallen das die Ausstattung, wie auch im Gutachten selbst, nicht stimmt.

Verbaut wären laut Gutachten was aber nicht vorhanden ist: Außen-/Innenspiegel mit Abblendautomatik, Innenspiegel mit Abblendautomatik, Scheibenwischer mit Regensensor und

Audiosystem CD30(Radio/CD-Player) (Wurde vom Vorbesitzer gegen ein CDC 40 ausgetauscht!)

Natürlich endeckte ich das alles erst als ich den Vertrag zurück schicken wollte zudem ist heute Freitag und kann das alles erst ab Montag klären.

Was kann ich nun machen, weil so verkaufen wäre ja Betrug.

Ich weiß auch nicht wo der Gutachter die Daten her hat, denn einen Innespiegel mit Abblendautomatik hat unten keinen Knauf zum Manuellen abblenden :):confused:

 

gruß auß dem Spessart

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2 Antworten

Es ist vollkommen egal, wer dir wie viel für den Wagen zahlt. Es ist ein Wiederbeschaffungswert ermittelt worden und das ist das Maximum, was du legal insgesamt (Geld der Versicherung und Verkaufspreis zusammen) bekommst. Je höher dein Verkaufspreis, desto niedriger die Summe, die noch von der Versicherung kommt.

Unter diesem Gesichtspunkt würde ich alles aus dem Kaufvertrag streichen, was der Wagen gar nicht hat und in den Vertrag reinschreiben, dass die tatsächliche Ausstattung vom Gutachten abweicht. Dann kann dir keiner Betrug unterstellen.

Die 300,- mehr, sind nur für die gegnerische Versicherung gut. Für dich kommt da nicht mehr dabei raus.

Ansonsten so wie schon beschrieben. Was im Kaufvertag zu viel ist, oder nicht stimmt, abändern.

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