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Falsche Kühlflüssigkeit
Hallo zusammen,
vorgestern zeigt mein Auto den Hinweis, doch bitte Kühlflüssigkeit nachzufüllen.
Da ich unterwegs war, bin ich kurz entschlossen zu einem Mercedes Benz Vertragshändler gefahren und habe dort einen Liter Kühlflüssigkeit gekauft.
Der Mitarbeiter hat sich meinen Fahrzeugschein geben lassen und aufgrund dessen das Mittel aus dem Lager geholt. Es hat die Spezifikation 325.7.
Nachdem das Kühlwasser abgekühlt war, habe ich ungefähr einen halben Liter nachgefüllt.
Abends zuhause habe ich dann mal in der BEVO nachgeschaut und festgestellt, dass dieses Mittel wohl für den Motor nicht zugelassen ist und auch nicht vermischt werden darf.
Am nächsten Tag habe ich den Händler, der mir das Mittel verkauft hat zur Rede gestellt. Er behauptet das sei nicht so schlimm. Die BEVO hat ihn nicht interessiert. "Wir mischen hier alles zusammen" war eine Aussage.
Wie seht Ihr die Sache? Kann hier etwas kaputt gehen? Muss das System gespült werden oder ist die Aussage vom Händler so richtig?
Danke Euch.
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5 Antworten
@HermannMunster
Zitat:
Abends zuhause habe ich dann mal in der BEVO nachgeschaut und festgestellt, dass dieses Mittel wohl für den Motor nicht zugelassen ist und auch nicht vermischt werden darf.
Das ist richtig (Siehe z. B. Bild 1 = unter Punkt "Achtung" und Bild 2 = MB Spec. 325.7)
Zitat:
Er behauptet das sei nicht so schlimm. Die BEVO hat ihn nicht interessiert. "Wir mischen hier alles zusammen" war eine Aussage.
Dann soll er dir das schriftlich geben (mit Namen, Datum und Unterschrift) das er sich bewust nicht an die MB Vorgaben hält. Die MB Vorgaben sagen ganz klar aus, dass das 325.7 Frostschutzmittel nicht für deinen Motor verwendbar ist.
Zitat:
Wie seht Ihr die Sache? Kann hier etwas kaputt gehen? Muss das System gespült werden...
https://www.schmierstoff-zentrale.de/.../...tel-das-sollten-sie-wissen
Das Problem ist, dass man den negativen Einfluss der eingefüllten Menge auf die Bauteile zeitlich (Z. B. Langszeitschaden) nicht einschätzen kann.
Ich würde den Bereichsverantwortlichen der Werkstatt, von der das Frostschutzmittel erworben wurde auffordern, das Kühlmittel komplett auszutauschen um mögliche Langzeitschäden auszuschließen.
Du könntest dir zusätzlich eine Zweitmeinung von einem anderen MB Betrieb (oder Kfz. Gutachter gegen Entgeld) einholen.Hast du ggf. eine Rechtschutzversicherung?
Gruß
wer_pa
Danke wer_pa für Deine Meinung.
Morgen ist Inspektionstermin. Dort wird das ganze von mir angesprochen.
Sollte eine Spülung und Neubefüllung nötig sein, werde ich die Kosten dem Mercedes Händler in Rechnung stellen.
Rechtsschutz habe ich zum Glück.
Je nach Ausgang werde ich auch eine Mail an Mercedes direkt schicken und denen die Situation schildern.
Es kann ja nicht sein, daß eine Vertragswerkstatt gegen die Richtlinien arbeitet.
Ich werde berichten, wie es weitergeht.
@HermannMunster
Zitat:
Es kann ja nicht sein, daß eine Vertragswerkstatt gegen die Richtlinien arbeitet..
Sehe ich auch so. Ich hoffe, dass die unschöne Angelegenheit korrekt bereinigt wird.
Gruß
wer_pa
So, Aussage der Niederlassung ist, die Kühlflüssigkeit durfte nicht verwendet werden. Also System wird gespült und neu befüllt. Die Kosten trägt der verursachende Mercedes Händler.
Zum Thema Langzeitschäden konnte der Servicemeister keine Aussage treffen. Aber es ist ja alles dokumentiert und somit kann man damit auch den Verweis auf die Falschbefüllung geben.
@HermannMunster
Besten Dank für deine Rückmeldung.
Ärgerlich die ganze Sache, aber zum Schluss guter Abschluß, besser geht nicht.
Gruß
wer_pa