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Falsche Reifen ???

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 15. Dezember 2005 um 8:51

Hallo, habe gerade in meine Papiere geschaut da steht 195/65-15 91 V also bis 240kmh Drauf habe ich aber einen T reifen bis 190 Kmh darf ich das oder gibt das Probleme beim Unfall wegen der Versicherung ???

Grüße Andreas

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13 Antworten

T darfst Du nur als Winterreifen, und dann auch nur in Verbindung mit einem Aufkleber auf dem Tacho: Max. Geschwindigkeit 190 km/h (gibt's beim Reifenhändler).

Ansonsten ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen, und was das versicherungstechnisch bedeutet, braucht man wohl nicht zu erläutern.

Gruß Jürgen

die "falschen" Reifen spielen bei einem Unfall aber nur dann eine Rolle, wenn sie ursächlich waren. Aber ich gehe davon aus, daß die bei einem normalen Unfall nicht ursächlich waren, dann gibts auch keine Mecker von der Vers.

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

die "falschen" Reifen spielen bei einem Unfall aber nur dann eine Rolle, wenn sie ursächlich waren. Aber ich gehe davon aus, daß die bei einem normalen Unfall nicht ursächlich waren, dann gibts auch keine Mecker von der Vers.

Mit solchen Aussagen wär ich vorsichtig. Ok - die Haftpflicht muss auch zahlen, wenn die Reifen nicht ok waren, es kann einem höchstens eine Teilschuld angerechnet werden, aber trotzdem hat Köbbi recht, mit der Ausnahme von Winterreifen (mit entsprechendem Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers) erlischt die Betriebserlaubnis. Und das kann auch bei einer normalen Verkehrskontrolle festgestellt werden - und billig ist das nicht gerade :-(

Gruß Ralf

Zitat:

Original geschrieben von chicko2706

die "falschen" Reifen spielen bei einem Unfall aber nur dann eine Rolle, wenn sie ursächlich waren.

Wenn der Unfall durch einen Reifenplatzer verursacht wurde, wird die Versicherung Regreß nehmen. Da wird die Versicherung nämlich behaupten, Du seiest mit den Reifen vorher zu schnell gefahren, und das habe den Reifen vorgeschädigt. Schwierig, das Gegenteil zu beweisen (möglich, aber sehr teuer).

selbst wenn ein Unfall durch einen Reifenplatzer passiert ist, muß dir die Vers. beweisen können, daß du mit den Reifen zu schnell warst. Und nicht umgekehrt, daß du deine Unschuld beweisen mußt.

Und auch wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, kostet das zwar ein mächtiges Knöllchen, spielt aber für die Vers.nur dann eine Rolle, wenn es für den Unfall relevant ist. Ein verbotener Heckspoiler ist genauso wurscht, wenn man einem hinten reinfährt weil man gepennt hat.

Und es ist immer an der Vers. daß die die Kausalität beweisen muß. Nur alleine eine Behauptung oder Vermutung reicht da nicht.

moin,

man ist per straßenverkehrszulassungsordnung dazu verpflichtet die reifen zu fahren welche bauartbedingt und nach herstellerangaben für dieses kfz freigegeben sind.

einzige ausnahme sind winterreifen -- hier kann man auch einen niedrigeren index verwenden, aber muss gut sichtbar im blickfeld des fahrers ein begrenzungsaufkleber anbringen.

also diese netten 190km/h aufkleber zb: ---- die ich so liebe

genau so ist es auch mit der tragfähigkeit der reifen !!

sollte eine pfiffige kontrolle dieses feststellen kostet es einige teuros und punkte.

bei einem unfall kann die versicherung die schadenregulierung verweigern da die betriebserlaubnis erloschen ist und ein nicht verkehrssicheres kfz bewegt wurde.

gruß pie

Noch wissen wir ja nicht ob es Winterreifen sind.

Aber wenn nicht dann viel Spass beim Unfall. Perfekte Vorlage für die Versicherung was von grob fahrlässig zu erzählen ohne BE zu fahren. Gibt bei der Kasko richtig Stress.

Gruß Meik

am 15. Dezember 2005 um 21:02

Zitat:

Original geschrieben von urmelausdembenz

moin,

also diese netten 190km/h aufkleber zb: ---- die ich so liebe

genau so ist es auch mit der tragfähigkeit der reifen !!

sollte eine pfiffige kontrolle dieses feststellen kostet es einige teuros und punkte.

bei einem unfall kann die versicherung die schadenregulierung verweigern da die betriebserlaubnis erloschen ist und ein nicht verkehrssicheres kfz bewegt wurde.

gruß pie

Jein, der 190km/h aufkleber kostet wenn er fehlt nur nen 10er :D

mfg, Mark

Zitat:

Original geschrieben von Mark-RE

Jein, der 190km/h aufkleber kostet wenn er fehlt nur nen 10er :D

mfg, Mark

habe nicht nur den aufkleber gemeint sondern die anzeige wegen fahren ohne betriebserlaubnis usw...

Hatte einmal bei meinem verblichenen 300E nur Reifen drauf, die bis 210km/h gingen; hat wohl der Vorbesitzer etwas sparen wollen. Bei der Werkstatt habe ich dann einen Riesenzirkus veranstaltet, da ich mit den betreffenden Reifen mal Tacho 228 (echte 217km/h) gefahren bin. Weil ich aber bereits 20tkm mit denen gefahren war, habe ich bei der Mercedes-Werkstatt neue Reifen für einen billigen Preis bekommen, an dem die auch nicht verdient haben.

Das Problem kann grundsätzlich vorkommen, sobald man nicht in D lebt, da alle anderen Länder eine Geschwindigkeitsbeschränkung haben, bei der sogar ein Reifen mit Index 160km genügen würde.

Themenstarteram 16. Dezember 2005 um 8:43

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Noch wissen wir ja nicht ob es Winterreifen sind.

Aber wenn nicht dann viel Spass beim Unfall. Perfekte Vorlage für die Versicherung was von grob fahrlässig zu erzählen ohne BE zu fahren. Gibt bei der Kasko richtig Stress.

Gruß Meik

Hallo, ne ich meinte schon Winterreifen M&S um genau zu sein

grüße Andreas Danke für die vielen Antworten

Also, ich hab so nen "190" - Aufkleber auf meinem Armaturenbrett prangen (vom Vorbesitzer) - kann ich jetzt mit meinem Benz 190 km/h fahren?

 

Das wär toll - so schafft er nämlich nur 180! :D :D

 

(Tschuldigung..) ;)

Moin!

@ bubblegum: Wenn Du denjenigen noch ausfindig machen kannst, wirst Du wohl eine Tuningmaßnahme einklagen können.

Ansonsten spielt es für eine Versicherung gar nicht die Geige, ob sie etwas nachweisen muß. Die zahlen einfach nicht und dann ist man selbst der Dumme, der zwar Recht hat aber kein Geld.

bis denne

dirch

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