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Falsche Tachoscheibe eingelegt und in Kontrolle gekommen

Themenstarteram 13. April 2008 um 11:16

Hallo,brauche mal eure Hilfe.......

Ich habe unbewust falsche Tachoscheben ( 3 ) anstatt 125 er 100 eingelegt gehabt und bin in eine Polizeikontrolle gekommen.Jetzt habe ich Post vom Amtsgericht bekommen und habe deswegen eine Gerichtsverhandlung.Mir wird manipulatzion vom Aufzeichnungsgerät vorgeworfen.Kann mir jemand sagen mit was für eine Strafe ich rechnen muss.

Mfg

bfood

Beste Antwort im Thema

naja aber der Fahrer selbst lernt in der Fahrschule bereits dass es unterschiedliche Scheiben gibt, die anhand der Nummer auf dem Gerät und der Packung abgeglichen werden müssen

Wenns so einfach währe den schwarzen Peter weiter zu geben dann währe es wohl auch ok wenn der Fahrer von seinem Chef zur Ladungssicherung anstatt Spanngurte nur ein paar Einmachgummis bekommt oder Hanfseile oder was auch immer und sagt "mein Chef hat mir die aber gegeben - ich wussts nicht besser"

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am 13. April 2008 um 14:17

moin,

bekommst du deine tachoscheiben von deinem cheff/werkstatt????

wenn ja, lege sofort widerspruch ein weil deine werkstatt/cheff muss wissen was er dir dann aushändigt

naja aber der Fahrer selbst lernt in der Fahrschule bereits dass es unterschiedliche Scheiben gibt, die anhand der Nummer auf dem Gerät und der Packung abgeglichen werden müssen

Wenns so einfach währe den schwarzen Peter weiter zu geben dann währe es wohl auch ok wenn der Fahrer von seinem Chef zur Ladungssicherung anstatt Spanngurte nur ein paar Einmachgummis bekommt oder Hanfseile oder was auch immer und sagt "mein Chef hat mir die aber gegeben - ich wussts nicht besser"

am 13. April 2008 um 15:38

Anwalt nehmen und den Wiederspruch einlegen lassen .... wielange bist du den mit den falschen gefahren ... wielviele Tage / wieviele Scheiben ????

am 13. April 2008 um 15:49

Wieso Widerspruch einlegen?

Er schrieb doch, daß er einen Termin vor dem Amtsgericht hat. Soll er zum Richter gehen und sagen: "He Du, ich erhebe Widerspruch?"

Den Termin möchte ich eigentlich besuchen.

tuxadi

Jepp, ohne Anwalt wird das teuer! Auf Erfahrungen in dem Bereich beim Anwalt achten, nicht einfach den letzten Scheidungsanwalt nehmen da der ja so nett war ;) am besten bei der Anwaltskammer mal nachfragen.

Und der Chef hat damit nichts zu tun, das die Sache des Fahrers!

Da es sich hier aber nur um 3 falsche Scheiben handelt sehe ich da gute Chancen das einigermaßen günstig hinzubekomen. Sofern du Rechtsschutz hast??

Grüße

Steini

am 13. April 2008 um 16:36

bevor es zu einer verhandlung kommt hast du doch erst einen anhörungsbogen bekommen und diesen zurückgeschickt! was hast du da gemacht? da hast du bereits einspruch eingelegt, oder? hast du als dich die cops kontrolliert haben irgendwelche angaben zu diesem verstoß gemacht? das darfst du nicht machen! einfach nur die aussage verweigern, sonst reitest du dich nur rein! zu einer gerichtsverhandlung kommt es nur wenn du bereits einspruch eingelegt hast! warum soll es denn dann sonst zu einer verhandlung kommen? es gibt einen bußgeld/verwarnungsgeldkatalog und nach diesem wirst du bestraft und das erstmal ohne verhandlung! da gibt es regelsätze!

Es ist Sache des Fahrers, zu überprüfen, dass auch die passenden Scheiben eingelegt werden.

Beim Verkehrsrecht ist es ähnlich, wie beim Strafrecht: Die Güte des Anwalts entscheidet wesentlich! Also zu einem Verkehrsrechtler gehen und vertreten lassen.

Nur, um es nochmal erwähnt zu haben: Jeder Kraftfahrer braucht eine Rechtschutzversicherung mindestens für Verkehrsrecht. Sobald etwas passiert, direkt den Anwalt einschalten. Gerade im Vorfeld werden viele Fehler gemacht, die auch ein guter Anwalt nicht mehr ausbügeln kann. Also: Lieber gleich den Fachmann machen lassen.

am 7. Juni 2008 um 7:57

was kam bei dieser sache jetzt raus?

am 7. September 2008 um 11:14

was kam jetzt dabei raus oder hat uns der TE nur einen bären aufgebunden?

vielleicht sitzt er ja im Gefängniss, ohne Internetanschluss :D

Wenn er wirklich einen wegen Manipulation bekommt dann ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt nach so was bist du vorbestraft.

Wenn sich die Analogen EG-Kontrollgerate nicht verandert haben, hat uns der gute einen Baren aufgebunden.

Die 100km/h Scheiben mussen aus den '70ern sein. Danach wurde das EG-Kontrollgerat Pflicht mit 125km/h. Der Lochdurchmesser ist auch anders. Die 100er Scheiben passen nicht in das 125er Gerat ohne grosse manipulationen.

Rudiger

am 7. September 2008 um 17:33

Zitat:

Original geschrieben von Rudiger

Wenn sich die Analogen EG-Kontrollgerate nicht verandert haben, hat uns der gute einen Baren aufgebunden.

Die 100km/h Scheiben mussen aus den '70ern sein. Danach wurde das EG-Kontrollgerat Pflicht mit 125km/h. Der Lochdurchmesser ist auch anders. Die 100er Scheiben passen nicht in das 125er Gerat ohne grosse manipulationen.

Rudiger

was nicht passt wird passend gemacht

Bin jetzt nicht sicher, aber die "Aufgeblasenen Unimogs*" hatten ne Zeitlang wieder die 100km/h Scheiben

 

*Für nicht Dauergäste hier: Von einem geschätztem Auswanderer gern genommene Bezeichnung für Mercedes :D

Grüße

Steini

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