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Falsche Umweltplakete geklebt - Folgen?

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 11:25

Hallo,

ich habe auf meinem alten Mercedes eine grünen Umweltplakete mit eingetragenem Kennzeichen kleben. Nun habe ich erfahren das ich eigentlich rot haben müsste.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn man mich erwischt?

Und wie kann man mich erwischen? Ich denke eine Politesse kann ja nur auf die Umweltplake an der Windschutzscheibe schauen. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie es anhand des KFZ-Schein vergleichen. Oder liege ich da falsch?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema
am 20. Oktober 2013 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von FAKK

...

Und wie kann man mich erwischen?

wahrscheinlich garnicht.

poste hier bloß nirgends wo du herkommst und wie die karre aussieht....

so mancher weltverbesserer könnte dich leicht anzeigen.

viel glück solang, und ich drück die daumen, dass du dir bald ein anderes auto leisten kannst.

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141621 Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat

40€ Bußgeld+ Verwaltungsgebühren

1 Punkt

 

Zitat:

Original geschrieben von FAKK

Hallo,

ich habe auf meinem alten Mercedes eine grünen Umweltplakete mit eingetragenem Kennzeichen kleben. Nun habe ich erfahren das ich eigentlich rot haben müsste.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn man mich erwischt?

Und wie kann man mich erwischen? Ich denke eine Politesse kann ja nur auf die Umweltplake an der Windschutzscheibe schauen. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie es anhand des KFZ-Schein vergleichen. Oder liege ich da falsch?

Vielen Dank im Voraus

Ich frage mich, wo hast Du die Plakette her ? Wer hat Dir diese geben ? Von daher könnte viel erheblicher Ärger winken. Habe auch gerade einen solchen Fall in Bearbeitung. Hiebei ist von einem Betrugsfall auszugehen. Das wird wohl für beide Parteien richtige Folgen haben.

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

 

Ich frage mich, wo hast Du die Plakette her ?

Hier?

 

http://www.ebay.de/sch/i.html?...

...das dürfte das geringste Problem sein. § 267 StGB, Urkundenfälschung kommt noch hinzu. Die Politesse könnte bei Verdacht einen Funkwagen rufen und über die Halterabfrage die entsprechenden Schlüsselzahlen in Erfahrung bringen. Die Frage stellt sich natürlich, inwieweit die (männliche oder weibliche) Politesse einen entsprechenden Riecher hat.

N.T.

@Pepperduster

Zwar sehr fragwürdig, aber wenn es eine anerkannte Ausgabestelle ist und zuvor die Daten des Fahrzeuges geprüft wurden.

Ob es sich um eine anerkannte Ausgabestelle handelt, regelt sich m.W. über das BImSchG und der zuständigen Handwerksrolle/Handwerkskammer, die die entsprechenden Genehmigungs-Nr. erteilt.

Aussage für Niedersachsen.

Themenstarteram 20. Oktober 2013 um 12:01

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von FAKK

Hallo,

ich habe auf meinem alten Mercedes eine grünen Umweltplakete mit eingetragenem Kennzeichen kleben. Nun habe ich erfahren das ich eigentlich rot haben müsste.

Mit welchen Folgen muss ich rechnen, wenn man mich erwischt?

Und wie kann man mich erwischen? Ich denke eine Politesse kann ja nur auf die Umweltplake an der Windschutzscheibe schauen. Bei einer Verkehrskontrolle können Sie es anhand des KFZ-Schein vergleichen. Oder liege ich da falsch?

Vielen Dank im Voraus

Ich frage mich, wo hast Du die Plakette her ? Wer hat Dir diese geben ? Von daher könnte viel erheblicher Ärger winken. Habe auch gerade einen solchen Fall in Bearbeitung. Hiebei ist von einem Betrugsfall auszugehen. Das wird wohl für beide Parteien richtige Folgen haben.

Das Auto gehört meinem Vater. Dieser hatte noch einen Golf mit grüner Plakete. Er ist zur Zulassungsstelle gegangen und hat sich für sein Auto eine Plakette geben lassen. Anschließend wurde der Golf abgemeldet und die Kennzeichen auf meinen alten Mercedes überschrieben. Dadurch stimmt jetzt auch das Kennzeichen mit dem Kennzeichen auf der Plakete überein. Nur im Schein passt es nicht.

Ich habe mir schon oft gedacht, dass dies ja nicht "richtig" ist. Aber da wir uns kein neues Auto leisten können, stand ich zwischen der Wahl zu laufen oder dies zu akzeptieren.

Kannst du mir sagen was für Folgen auf den Fahrer und den Halter zukommen könnten?

Zitat:

Original geschrieben von FAKK

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Ich frage mich, wo hast Du die Plakette her ? Wer hat Dir diese geben ? Von daher könnte viel erheblicher Ärger winken. Habe auch gerade einen solchen Fall in Bearbeitung. Hiebei ist von einem Betrugsfall auszugehen. Das wird wohl für beide Parteien richtige Folgen haben.

Das Auto gehört meinem Vater. Dieser hatte noch einen Golf mit grüner Plakete. Er ist zur Zulassungsstelle gegangen und hat sich für sein Auto eine Plakette geben lassen. Anschließend wurde der Golf abgemeldet und die Kennzeichen auf meinen alten Mercedes überschrieben. Dadurch stimmt jetzt auch das Kennzeichen mit dem Kennzeichen auf der Plakete überein. Nur im Schein passt es nicht.

Ich habe mir schon oft gedacht, dass dies ja nicht "richtig" ist. Aber da wir uns kein neues Auto leisten können, stand ich zwischen der Wahl zu laufen oder dies zu akzeptieren.

Kannst du mir sagen was für Folgen auf den Fahrer und den Halter zukommen könnten?

Also eine zuvor noch nicht verklebte Plakette einfach -weil zufällig das Kennzeichen stimmt - in ein anderes Fahrzeug verklebt = m.E. Betrug

Wo kein Kläger da kein Richter, Betrug muss erstmal bewiesen werden schließlich könnte sich auch jemand geirrt haben und fälschlicherweise eine grüne Plakette statt einer gelben ausgestellt haben.

Es ist kein Betrug, sondern eine Urkundenfälschung. Für den Betrug sind andere TB Merkmale notwendig, z.B. Vermögensverfügung, etc., die hier nicht vorhanden sind. Es wäre, neben der Urkundenfälschung , zusätzlich noch Betrug, wenn er die Plakette nur zum Zweck der Wertsteigerung des Pkw beim Verkauf desselben umgeklebt hätte.

N.T.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wo kein Kläger da kein Richter.

Wo fängt es an und wo hört es auf ?

Zitat:

Original geschrieben von Enterich2003

Es ist kein Betrug, sondern eine Urkundenfälschung. Für den Betrug sind andere TB Merkmale notwendig, z.B. Vermögensverfügung, etc., die hier nicht vorhanden sind. Es wäre, neben der Urkundenfälschung , zusätzlich noch Betrug, wenn er die Plakette nur zum Zweck der Wertsteigerung des Pkw beim Verkauf desselben umgeklebt hätte.

N.T.

Ist das kein Betrug ?

Könnte das hier passen ?

Der Tatbestand des Betruges ist in § 263 StGB normiert. Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung.

Ist selbst kein Geld mehr da, um sich eine rote Plakette zu organisieren?

Oder kommt man dann nicht mehr an Orte, an die man muß? :p

am 20. Oktober 2013 um 12:19

wieso urkundenfälschung?

die plakette ist doch echt, sie wurde nur versehentlich an die falsche windschutzscheibe geklebt:D

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle

Ist selbst kein Geld mehr da, um sich eine rote Plakette zu organisieren?

Oder kommt man dann nicht mehr an Orte, an die man muß? :p

Mit einer roten Plakette kommt man nirgens mehr rein.

http://gis.uba.de/Website/umweltzonen/index.htm

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