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falsches Abbiegen // erwischt // 10€
Guten Abend zusammen,
heute Mittag hatte ich ein Erlebnis mit den Gesetzeshütern, das möchte ich kurz schildern.
Meine Frau und ich waren Einkaufen und kurze Zeit habe ich Parkplatz des Einkaufcenters verlassen, um mich auf den Heimweg zu machen.
Einige hundert Meter später hielt mich ein Ordnungshüter an und belehrte mich, das ein Abbiegenvom Parkplatz in den öffentlichen Strassenverkehr an dieser Stelle nur nach Rechts erlaubt sei, ich sei aber links abgebogen, was nicht strittig ist.
Also musste ich 10.-€ zahlen, was ich unter Protest tat, aber es hilft ja nichts ...
Nun zu meiner Frage :
Wenn ich von einem nicht öffentlichen Parkplatz auf eine öffentliche Strasse falsch abbiege, hat die Polizei denn überhaupt das Recht so etwas zu verfolgen, da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.
An dieser Stelle war es :
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.
joar...und dann bist du halt "falsch" in den fließenden verkehr eingefahren.....und spätestens dann geht es die polizei etwas an!
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36 Antworten
und auch im 2. unnoetigen post..
JA
Hi,
warum musst Du denn die Frage gleich doppelt stellen
Auch wenn diese Gelände von Unternehmen gepachtet sind, gibt es dort immer einen netten Hinweis, dass die Straßenverkehrsordnung gilt Aber dies ist vielen auf Parkplätzen von Einkaufszentren nicht bewusst, wie ich auch immer wieder leider sehen muss.
Grüße
globalwalker
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Nun zu meiner Frage :
Wenn ich von einem nicht öffentlichen Parkplatz auf eine öffentliche Strasse falsch abbiege, hat die Polizei denn überhaupt das Recht so etwas zu verfolgen, da der "Fehler" ja auf einem Grundtsückl passiert ist, was nicht öffentlich war, sondern vom Center gepachtet wurde.
Gegenfrage wenn Ihnen auf den selbigen Parkplatz ein PKW ins Auto fährt und einen Sachschaden hat rufen Sie dann NICHT die Polizei an?
Die Beschilderung wird ja schließlich nicht zum Spaß aufgestellt.
Oje
Zum einen hat MT hier einen Fehler bei der Übertragung angezeigt, so dass dieser Fred wohl doppelt gezählt wurde, was jedoch nichts zur Sache tut.
++
Es geht nicht darum ob die Beschilderung Sinn oder Unsinn hat, ich habe lediglich eine Frage gestellt, ob die Polizei dieses ahnden darf, mehr nicht.
Es gibt in der Tat Probleme mit der zuständigkeit der Polizei auf nicht öffentlichen Parkplätzen wenn ein Schaden entstanden ist, bereits vor einige Jahren selbst erfahren.
Ein simples - JA- ist natürlich sehr aussagekräftig.
Ich stelle das falsche Abbiegen von mir nicht in Frage, jedoch hat mich lediglich die Situation gestört und die Argumentation der Polizei, die nach einigen kritischen Fragen meinerseits nicht mehr gelacht hat, aber die 10€ musste Sie sich hart verdienen.
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Es gibt in der Tat Probleme mit der zuständigkeit der Polizei auf nicht öffentlichen Parkplätzen wenn ein Schaden entstanden ist, bereits vor einige Jahren selbst erfahren.
Da ich in den letzten 7 Jahren 7 Unfälle hatte (immer unschuldig...), weis ich auch, das dies nichts mit der Zuständigkeit zu tun hat sonder einfach mit der Tatsache, das eine Straftat vorliegen muss, damit die Polizei etwas aufnehmen darf!
Hab das 3 mal bei einem Auffahrunfall erlebt in 2 Bundesländern, immer die gleiche Aussage: "Hier leigt keine Strafttat vor, höchtens zu geringer Sicherheitsabstand und das können wird hinterher nicht feststellen..."
MfG
wing
Zitat:
Original geschrieben von wing2579
Hab das 3 mal bei einem Auffahrunfall erlebt in 2 Bundesländern, immer die gleiche Aussage: "Hier leigt keine Strafttat vor, höchtens zu geringer Sicherheitsabstand und das können wird hinterher nicht feststellen..."
Kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen. Was passiert bei Personenschäden, vielleicht sogar tödlichen Unfällen?
Gruß
MIchael
Wenn ich als Eigentümer oder Pächter zwar ein Schild aufstelle, das die STVZOI hier gilt aber sich keiner dran hält, dann ist es nicht Sache der Polizei den Verstößen nachzugehen, da ich mein Einverständnis dazu nicht gegeben habe.
Ich kann aucht Rechts vor Links in umgekehrter Form als Regel einführen und keinen würde es stören, soweit die Theorie.
Hat jetzt jemand die Brisanz meiner Frage verstanden ?!
Zitat:
Original geschrieben von Hapabla
Wenn ich als Eigentümer oder Pächter zwar ein Schild aufstelle, das die STVZOI hier gilt aber sich keiner dran hält, dann ist es nicht Sache der Polizei den Verstößen nachzugehen, da ich mein Einverständnis dazu nicht gegeben habe.
Wer solche Schilder aufstellt, der gibt aber i.d.R. sein Einverständnis dafür. Ansonsten wäre das Aufstellen der Schilder ja absolut sinnlos, wenn Verstöße nicht geahndet werden könnten.
Du äusserst hier eine Vermutung, mehr nicht.
Man kann sich auch sonstwo Schilder besorgen und diese anbringen, aus welchen Gründen auch immer, aber davon auszugehen das es einem Einverständnis gleich kommt, halte ich für sehr gewagt.
Eine genaue Antwort konnte mir die Polizei auch auf meine Frage nicht geben, daher die kritischen Fragen !
Víeleicht hättest du das Verwarnungsgeld nicht akzeptieren sollen und damit Sie dir das Verwarnungsgeld schriftlich zustellen hier müsste dann auch die zur Tat gelegte Last mittels einiger §§ ersichtlich sein, jedenfalls gäbe es dann immerhin die Möglichkeit des Wiederspruchs gegen den genannten Bescheid.
Verwarnungsgeld
Verwarnungsgelder sind Beträge zwischen 5 und 35 Euro. Diese werden durch Polizeidienstkräfte, die vom Polizeipräsidenten dazu besonders ermächtigt wurden bzw. im ruhenden Verkehr auch durch die Mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter, gegen Aushändigung einer Quittung oder durch die Bußgeldstelle erhoben. Gegen die Anhörung mit Verwarnungsangebot kann noch kein Rechtsbehelf eingelegt werden. Alle Angaben des Betroffenen können nur als Äußerung zum Tatvorwurf gewertet werden.
Die immer freiwillige Zahlung des Verwarnungsgeldes setzt das bewusste Einverständnis des Betroffenen voraus. Wird es gezahlt, ist es rechtlich wirksam geworden und das Verfahren ist damit abgeschlossen.
Der Vorfall wird dann nicht weiter verfolgt. Ein Vorteil für alle. Allerdings ist danach eine Rückzahlung nicht mehr möglich. Wird das Verwarnungsgeld nicht angenommen oder nicht bezahlt, kann auch hier ein Bußgeldbescheid folgen.
Im ruhenden Verkehr (Halt- und Parkverstöße) muss der Halter des Kfz. mit dem Erlass eines Kostenbescheides rechnen, wenn der Fahrer des Fahrzeuges nicht ermittelt werden konnte.
Quelle
Mir geht es nicht um die 10€, sondern einfach nur mal interessehalber an der Sache.
Da der Ordnungshüter wenig in Schwitzen kam, war ich doch recht belustigt, so dass auch andere Betroffene mir beipflichteten.
Ein Supermarktparkplatz ist unabhängig von den Eigentumsverhältnissen immer öffentlicher Verkehrsraum und es gilt auch immer die StVO auf den Parkplätzen. Erst wenn der durch eine Schranke abgesperrt ist und nur einem eingeschränkten Personenkreis zugängig ist wäre der nicht mehr öffentlich. Ein Parkhaus ist daher trotz Schranke öffentlich da jeder rein kann, ein Firmengelände jedoch nicht.
Bezüglich Vorfahrtsregeln gehen die Meinungen der Richter auseinander. Da es sich bei den Wegen auf einem Parkplatz nicht um Strassen handelt lässt sich der § zu Vorfahrt dort nicht anwenden. Meist wird rechts vor links mit einer Art "Gewohnheitsrecht" begründet da die Regel jeder kenn und auch dort praktikabel ist.
Also sehe ich das in diesem Fall so: Öffentlicher Verkehrsraum -> Verwarngeld korrekt
Gruß Meik
Wenn die Polizei dies nicht ahnden dürfte, warum stehen an der Ausfahrt Schilder der Verkehrsbehörde?