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- Falsches Erstzulassungsdatum im Kaufvertrag...Eu Fahrzeug ist ein halbes Jahr Älter!!
Falsches Erstzulassungsdatum im Kaufvertrag...Eu Fahrzeug ist ein halbes Jahr Älter!!
Hallo Motor Talk Mitglieder,
ich habe lt. Kaufvertrag ein EU Fahrzeug mit Tages Erstzulassung Anfang 2019 gekauft. Der Wagen soll mir kommende Woche übergeben werden.
Nachdem mir der Händler eine falsche Fahrzeugbriefkopie zu gesendet hatte, bekam ich erst 10 Tage nach dem Kauf die richtige Fahrzeugbrief Kopie. Hier stimmte dann die im Kaufvertrag angegebene Fahrgestellnummer überein, jedoch nicht das Erstzulassungsdatum.
Ich habe daraufhin nochmals dem Verkäufer auf dieses Problem angeschrieben und erwarte eine Stellungsnahme von diesem.
Nun meine Frage an Euch: Das Fahrzeug hat um die 15.000 Euro gekostet, was ich für das Baujahr als ganz OK fand. Nun aber soll es ein Fahrzeug mit einer Erstzulassung von Mitte 2018 sein.
Für mein gekauftes Fahrzeug bedeutet das: weniger Wiederverkaufswert und weniger Restgarantie für mich.
Ich denke, dass mir hierdurch das Anrecht auf eine Wertminderung rechtlich zu steht, oder?
In welcher Höhe würdet Ihr die Wertminderung ansetzen?
Beste Antwort im Thema
Gut gebrüllt, Löwe
Aber muss man dafür einen neun Monate alten Beitrag hochholen?
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88 Antworten
Wie sieht es denn mit der Abgasnorm aus?
Euro 6
Welche Euro 6? B, C, D-Temp? Das macht einen Unterschied. Bei Mitte 18 zugelassen könnte es noch ein alter 6b sein.
In der mir vorliegenden tschechischen Briefkopie sehe ich hierzu keinen Eintrag.
Nur die Abgaswerte 124 mg. und die Verbrauchswerte.
Im Kaufvertrag gibt es auch keine Angabe zur Abgasnorm. Da ich aber von einer Erst Zulassung von 2019 ausgegangen bin, habe ich diesen Aspekt der Abgasnorm nicht weiter verfolgt. Der Wagen wurde beim Händler mit Stempel 06/2018 angegeben. aber das habe ich ja erst durch die nunmehr richtige Briefkopie in Erfahrung bringen können....
ich würde den Wagen einfach nicht nehmen und mir einen suchen, der die gewünschte lange Restgewährleistung hat und E6d-Temp. Fertig!
Ja, das wäre sicher die einfache Lösung. Aber: Mein Fahrzeug ist deutlich unter den Listenpreisen. Der Händler hat Fehler im Kaufvertrag gemacht, den er aber schon bestätigt hat.
Offen ist immer noch die Frage, wie hoch ich die Wertminderung für das Fahrzeug ansetzen sollte...
Da kann ich dem Krümmelmonster nur zustimmen. Ein Kaufvertrag ohne genaue Angabe der Abgasnorm ist eh schon komisch. Ist das heute vom einem gewerblichen Händler überhaupt noch zulässig?
Der Händler sagte mir, dass die COC Papiere noch nicht vorliegen, diese sollen mir aber vor Abholung des Fahrzeuges mit dem KFZ Brief postalisch zugestellt werden.
Im abgeschlossenen Kaufvertrag steht kein Hinweis zur Abgasnorm.
@HyundaiKombi140
das ist die einzige Lösung. Das Auto ist plötzlich älter und hat weniger Restgarantie. Somit zahlst Du jetzt umgerechnet mehr als letzte Woche. Willst Du? gerne...
Andersherum: mach doch dem Händler einen überzogenen, unverschämten Vorschlag. 1000,- plus eine einjährige kostenfreie Garantieverlängerung. Du wirst dann sehen, wie er reagiert und welches Gegenangebot Du bekommst. Normalerweise sollte ER den ersten Deal vorschlagen, wenn er seriös wäre...
Die Euronorm gilt ja nur in der EU, da gibt es für ein EU-Fahrzeug natürlich keine Angaben zur Abgasnorm.
Sorry, aber nach dem was du hier erzählst schiebt dir der Händler noch ein Fahrzeug mit alter Norm unter und freut sich das noch gut verkauft zu haben.
Meine Vorstellungen liegen in der Tat bei 1500 Euro Wertminderung, das käme als dann schon Gut hin.
Ausschlaggebend ist doch dann die Angabe des Verkaufspreises des Kaufvertrages, Richtig?
Dabei ist es doch Unabhängig, ob das Fahrzeug bereits günstig im öffentlichen sinne in Mobile.de angeboten worden war...
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 14. April 2019 um 21:18:56 Uhr:
Die Euronorm gilt ja nur in der EU, da gibt es für ein EU-Fahrzeug natürlich keine Angaben zur Abgasnorm.
Sorry, aber nach dem was du hier erzählst schiebt dir der Händler noch ein Fahrzeug mit alter Norm unter und freut sich das noch gut verkauft zu haben.
Das wäre dann aus meiner Sicht zusätzlich noch ein Grund obendrauf, eine deutliche Wertminderung
anzufordern. Der Händler hat sich ja immer wieder trotz Anfrage darauf berufen, dass noch keine COC Bescheinigung im vorliegt...
Zitat:
@SPM2004 schrieb am 14. April 2019 um 21:18:56 Uhr:
Die Euronorm gilt ja nur in der EU, da gibt es für ein EU-Fahrzeug natürlich keine Angaben zur Abgasnorm.
Verstehe ich nicht, das ist ein Fahrzeug aus Tschechien, und die sind seit 2003 Mitglied der EU.
Peter ich meinte das sarkastisch. Klar hat jedes EU-Fahrzeug eine Abgasnorm und der Händler sollte die auch wissen.