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Falsches Motoröl genommen ? Castrol "5W30 M"

VW
Themenstarteram 5. September 2024 um 19:40

Hi, ich bräuchte Hilfe bei einem kleinen Anliegen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen:

Ich fahre einen VW Tiguan (HSN/TSN 0603 BZG) und hatte am Dienstag einen Ölwechsel in der Werkstatt.

Habe mir vorher im Baumarkt fix das Motoröl von CASTROL besorgt und habe dabei das 5W30 M erwischt.

Jetzt habe ich online gesehen, dass nur 5W30 LL für mein Fahrzeug angegeben wird.

Was ist der Unterschied zwischen dem M und dem LL?

Könnt ihr mir sagen, ob ich mit dem Öl bedenkenlos fahren kann? Würde ohnehin nach etwa 6 Monaten wechseln, da ich verhältnismäßig viel in der Stadt fahre mit dem Diesel.

Falls relevant: VW Tiguan, EZ 11/2016, 2.0 TDI

Vielen Dank ??

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5 Antworten

5W30 M : ACEA C3, API SN Plus

BMW Longlife-04

MB 229.31 / 229.51 / 229.52

 

5W30 Edge LL : ACEA C3

BMW Longlife-04

MB Genehmigung 229.31/ 229.51

Porsche C30

VW 504 00/ 507 00

Castrol sichert die uneingeschränkte Eignung des Produkts bei folgenden Spezifikationen zu: VW 505 00/ 505 01

Wie du siehst, keine Freigabe von VW. Kann gut gehen oder auch nicht. Der Motor wird dir zwar nicht um die Ohren fliegen, aber Langzeitschäden sind nicht auszuschließen.

Mir wäre das Risiko zu groß. Lieber ein paar € in die Hand nehmen und schnell einen Öl- und Filterwechsel machen.

Dann war das aber garantiert keine VW Werkstatt, oder? Die hätten da drauf geachtet und es nicht eingefüllt. Aber eigentlich sollte auch eine freie Werkstatt da ein Auge drauf werfen und auf die Freigabe achten. Ich würde das Öl samt Filter auch sicherheitshalber nochmal wechseln lassen. Ob durch das falsche Öl jetzt Schäden entstehen können kann dir keiner von uns genau sagen. Die Ölnormen haben schon einen Grund. Bestes Beispiel ist z.B. Ford mit ihrem Zahnriemen, der im Motoröl läuft. Wenn man da einmal das falsche eingefüllt hat wird es teuer weil dann dieser Zahnriemen ersetzt werden muss. Der löst sich nämlich förmlich auf.

Jetzt bleibt mal auf dem Teppich :)

Die Spezifikation mit 5W30 passt doch. Was soll da passieren, wenn er noch dazu nach 6 Monaten schon wieder wechseln will.

Da passiert rein gar nichts. Bei 6 Monaten Wechselintervall spielt die Longlife Freigabe doch eh keine Rolle.

Ok, wenn das so ist dann möchte ich mich natürlich bei dem TE für meine Unwissenheit und der daraus resultierenden grundlosen Panikmache entschuldigen.

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